10.01.2014 - Krimi im Amtsgericht Ahrensburg

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=Amtsgericht Ahrensburg, Königstrasse 11, Saal 1; Gerichtskrimi von 11:30 Uhr bis 16:00 Uhr.= =Amtsgericht Ahrensburg, Königstrasse 11, Saal 1; Gerichtskrimi von 11:30 Uhr bis 16:00 Uhr.=
-Vorsitzender Richter Dr.Felix Barbirz+'''Vorsitzender Richter Dr.Felix Barbirz'''
-Staatsanwältin Frau Claudia Wilking aus Ahrensburg+ 
-Angeklagter Klaus Helmut Schädel aus Großhansdorf+'''Staatsanwältin Frau Claudia Wilking aus Ahrensburg'''
-Protokollkraft Frau Finker+ 
-Drei anwesende Zeugen+'''Angeklagter Klaus Helmut Schädel aus Großhansdorf'''
 + 
 +'''Protokollkraft Frau Finker'''
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 +'''Drei anwesende Zeugen'''
Zunächst habe ich den guten Richter wegen Befangenheit abgelehnt. Zunächst habe ich den guten Richter wegen Befangenheit abgelehnt.

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Inhaltsverzeichnis



BUSKEISMUS


10. Januar 2014

Rechtsstaatliche Absurdität


Amtsgericht Ahrensburg, Königstrasse 11, Saal 1; Gerichtskrimi von 11:30 Uhr bis 16:00 Uhr.

Vorsitzender Richter Dr.Felix Barbirz

Staatsanwältin Frau Claudia Wilking aus Ahrensburg

Angeklagter Klaus Helmut Schädel aus Großhansdorf

Protokollkraft Frau Finker

Drei anwesende Zeugen

Zunächst habe ich den guten Richter wegen Befangenheit abgelehnt.

Richter Dr. Felix Barbirz war überrascht und sagte, das wäre das erste mal, dass er das erlebe, er müsse nachdenken.

Die Staatsanwältin ist offenbar gegen mich eingestellt und wollte mich offensichtlich verurteilen mit einer Schnellverhandlung. Gegenstand war der Strafbefehl, gegen den ich fristgerecht nach Erhalt am 4.09.2013 Widerspruch eingelegt hatte.

Richter Dr. Felix Barbirz hat sich aber nicht verleiten lassen, hat sich korrekt verhalten und erstmal analysiert.

Der Witz war, ich habe den Antrag vor der Eröffnung der Verhandlung abgegeben, und Richter Dr. Felix Barbirz und die Staatsanwältin Claudia Wilking haben nicht widersprochen.

Richter Dr. Barbirz meinte zunächst, die dienstliche Stellungnahme würde ich nicht erhalten, da dies nur im Zivilverfahren so sei. Zur dienstlichen Stellungnahme gäbe es im Strafverfahren, anders als im Zivilverfahren, kein Recht auf Stellungnahme. Staatsanwältin Claudia Wilking nickte zustimmend zu.

Die in Ahrensburg ansässige Staatsanwältin Claudia Wilking lehnte es zunächst ab, meinen Antrag überhaupt genauer zu lesen.

Staatsanwältin Claudia Wilking: Es kann nach § 25, Abs. 2 mit Selbstentscheidung abgelehnt werden, wenn ... .

Richter Dr. Barbirz Ich kann gleich entscheiden.

Der Befangenheitsantrag wird vom Richter Dr. Barbitz laut und schnell verlesen.

Staatsanwältin Claudia Wilking: Auch eine Stellungnahme von mir?

Richter Dr. Barbirz Zuerst gebe ich eine ab. Die freundlichen Worte im Befangenheitsantrag sind zutreffend, soweit sie die Vorgänge der Prozessbeobachtung beim Amtsgericht Ahrensburg durch den Angeklagten, insbesondere auch der durch den abgelehnten Vorsitzenden geführten Prozesse betreffen; sowie betreffend des Umstandes, dass der Angeklagte betreffend der Dissertaion des Abgelehnten an diesen herangetreten ist.

Die weiteren Ausführungen in dem Ablehnungsgesuch stellen Wertungen dar, die sich meiner dienstlichen Wertung entziehen.

Staatsanwältin Claudia Wilking: Ich möchte auch eine Stellungnahme abgeben.

Richter Dr. Barbirz Bitte auf ein Blatt Papier.

Staatsanwältin Claudia Wilking: Ich schreibe auf. Abzulehnen, da meiner Meinung nach kein Grund angegeben wurde - Siehe § 26, Abs. 1.

Richter Dr. Barbirz: Mache einen Vermerk. Der Angeklagte überreichte vor Beginn der Hauptverhandlung am 10.01.14 ein Ablehungsgesuch. ... Wie lange brauchen Sie?

Schädel: Zwei Tage. Benötige rechtliche Beratung.

Staatsanwältin Claudia Wilking schlägt unter Anwesenheit von 3 Zeugen vor: Wir legen den Antrag weg und verhandeln einfach weiter!"

Richter Dr. Barbirz: Meine vorläufige Rechtsauffassung: Nicht ich, sondern ein Befangenheitsrichter muss das machen, denke ich. Frau Staatsanwältin?

Klaus Schädel: Das ist zutreffend, Herr Dr.Barbirz.

Richter Dr.Barbirz: Ich werde mich jetztzt einmal 10 Minuten zurückziehen...muss das mal nachlesen..habe da keine Erfahrung mit

Der Richterverläßt den Gerichtsaal in das hinten gelegene Richterzimmer, der Angeklagte bleibt mit der Staatsanwä#ltin Claudia Wilking und den anwesenden 3 Teugen im Gerichtsaal wartend zurück. Klaus Schädel spricht die Staatsanwältin an: Darf ich Ihnen einen Hinweis geben, Frau Staatsanwältin?

Staatsanwältin Claudia Wilking: Ich bin beschäftigt.

Schädel: Ich wollte Ihnen nur einen Hinweis geben.

Staatsanwältin Claudia Wilking: Ich kann alleine arbeiten, Herr Schädel.

Richter Dr. Barbirz nimmt wieder auf seinem Richterstuhl platz: Nach StPO gibt es keine Möglichkeit zur Stellungnahme des Abgelehnten.

Staatsanwältin Claudia Wilking: Ganz genau!.

Richter Dr. Barbirz: Geben Ihnen ... . Haben aber trotzdem noch Gelegenheit, aber dann wird forsch entschieden. ... .

Es wurde noch bis 12:10 gesprochen und ein neues Treffen um 15:00 Uhr anberaumt.

12:25 UhrDer Angeklagte hat im Zimmer 107 Frau Finker angesprochen, ob er denn die dienstliche Stellungnahme auch erhalten könne, als Richter Dr. Barbirz selbst erschien und erklärte, dass eventuell heute doch nichts mehr stattfinde, da der Befangenheitsrichter Morische doch vielleicht länger brauche, den Befangenheitsantrag zu bearbeiten. Dr. Barbitz sagte zum Beklagten, er solle in 20 Minuten wiederkommen.

Um 12:50 sagte Frau Finker zum erneut erschienen Angeklagten: Ich soll Ihnen von Richter Dr. Barbirz ausrichten, weiter geht es um 15:00 im Saal 1. Ihr Befangenheitsantrag war doch in der Verhandlung eingereicht. Ich bin Zeugin und die im Flur wartenden Personen sind Zeugen!

Kommentar RS: Der § 25 StPO besagt:

(1) Die Ablehnung eines erkennenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit ist bis zum Beginn der Vernehmung des ersten Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse, in der Hauptverhandlung über die Berufung oder die Revision bis zum Beginn des Vortrags des Berichterstatters, zulässig. Alle Ablehnungsgründe sind gleichzeitig vorzubringen.

Insofern abolut unklar, was die Aussage, der Befangenheitsantrag sei in der Verhandlung eingereicht worden, bedeuten soll? Der Angeklagte wurde noch nicht befragt.

Terminfortsetzung um 15:00 Uhr

Richter Dr. Felix Barbirz ...also, in 3 Punkten erfolgt jetzt eine Korektur...Frau Finker, bitte schreiben Sie ...[der Richter diktiert der Protokollkraft Frau Finker]:

1. Die Eröffnung der Hauptverhandlung ist mit dem Aufruf im Flur erfolgt, somit ist der Antrag des Angeklagten in der Hauptverhandlung gestellt. Ich habe den Vermerk in der Akte geändert.
2. Eine dienstliche Stellungnahme darf der Angeklagte doch erhalten - die vorige gegenteilige Aussage, dies sei nur im Zivilverfahren so geregelt, war nur eine vorläufige Rechtsauffassung von mir gewesen.
3. Sofortige Beschwerde ist dann damit erst zusammen mit dem Urteil möglich.

Richter Dr.Barbirz steht auf, nimmt die Strafakte mit und geht zum Angeklagten. Er zeigt auf einen Vermerk auf dem Strafbefehl und erklärt dem Angeklagten

Richter Dr. Barbirz: Sehen Sie hier Herr Schädel, diesen Vermerk habe ich geändert...

Klaus Schädel zum Richter: So so....

Klaus Schädel geht anschließend selbst zum Richtertisch, wo der Richter inzwischen wieder Platz genommen hat und überreicht dem Richter den Befangenheitsantrag Nr. 2:

Begründung: Plötzliche Änderung der Rechtsauffassung von Richter Barbirz in der Frage, ab wann ist ein Strafverfahren im HVT (Hauptverhandlungstermin) eröffnet? Schädel vermutet: auf telefonische Weisung von Landgerichtspräsidenten Dr. Krönert aus Lübeck oder durch die Staatsanwältin an Dr. Felix Barbirz, wurde die Rechtsauffassung in der Pause passend geändert.

Staatsanwältin Claudia Wilking mit giftigem Blick: Verzichte auf eine Stellungnahme!

Dr. Felix Barbirz: Darf ich auch nicht annehmen, Frau Staatsanwältin!

Richter Dr.Barbirz diktiert der Frau Finker:Der Hauptsacheverhandlungstermin wird ausgesetzt. Weitere Hinweise erfolgen von Amtswegen.

Klaus Schädel: Ich möchte Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Erhalte ich das heutige Diktat?

Dr. Felix Barbirz: Natürlich bekommen Sie es!

Staatsanwältin Claudia Wilking aus Ahrensburg in erregtem Ton Nein - auf keinen Fall, nein, nein !

Richter Dr. BarbirzAlso - zurück - nein, doch nicht. Ich sage jetzt nichts mnehr. Keine Auskunft mehr. Zurück. Ich sage jetzt nichts mehr...

Staatsanwältin Claudia Wilking erregt: Das ist in der StPO nicht vorgesehen.

Die Verhandlung wird nicht geschlossen, da garnicht eröffnet wurde. Die Beteiligten verlassen den Gerichtsaal und begeben sich zur Treppe. Man hört beim Gehen die Ahrensburger Staatsanwältin Claudia Wilking noch erregt auf den Richter einreden....

Ende, 15:20.

Kommentar

Die Feinheiten des Tages in dieser Verhandlung sind sehr interessant.

Jedenfalls sehr spannend - und so geht’s weiter... .

Das Ergebnis ist ein neuer Termin, Zeitpunkt unbekannt.

Die Staatsanwältin war total sauer und verließ der Gerichtssaal mit einem giftigem Blick. Sie hatte sich das bestimmt ganz anders vorgestellt.

Richter Dr.Felix Barbirz war aber echt Klasse.

Dieser Krimi widerspiegelt die Absurdität unseres heutigen Rechtssystems, welches als überholt gesehen werden darf. Das Rechtssystem bedarf einer Reformation. Gegenwärtig rutscht es mit rechtsstaatlichen Mitteln ab in die Verfestigung einer neuen Diktatur mit einer rechtsstaatliochen Diktatur-Rechtsprechung.

Der Fall des Beklagten spricht dafür Bände. Wir werden darüber im Einzelnen noch berichten.

In diesem Zusammenhang nicht uninteressant der absurd anmutende Befangenheitsantrag, der wie die Faust auf Auge des untauglichen deutschen Rechtssystems passt.

Um die Kompliziertheit des Falls zu verstehen, lohnt es sich, den Schriftsatz des Beklagten vom 09.01.2014, den dieser beim Gericht noch nicht abgegeben hat, zu kennen und zu lesen.

Fehler, falsche Interpretationen und Darstellungen sollten diskutiert werden, ohne mit der Rechtskeule zu drohen, gar diese anzuwenden.

Berichtigungen, Richtig- bzw. Klarstellungen, Entschuldigungen sind selbstverständlich.

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