10.01.2014 - Krimi im Amtsgericht Ahrensburg
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'''Staatsanwältin Claudia Wilking:''' Ich möchte auch eine Stellngnahme abgeben. | '''Staatsanwältin Claudia Wilking:''' Ich möchte auch eine Stellngnahme abgeben. |
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BUSKEISMUS 10. Januar 2014 |
Amtsgericht Ahrensburg; Gerichtskrimi von 11:30 Uhr bis 16:00 Uhr.
Zunächst habe ich den guten Richter wegen Befangenheit abgelehnt.
Richter Dr. Felix Barbirz war überrascht und sagte, das wäre das erste mal, dass er das erlebe, er müsse nachdenken.
Die Staatsanwältin ist offenbar gegen mich eingestellt und wollte mich offensichtlich verurteilen mit einer Schnellverhandlung. Gegenstand war der Strafbefehl, gegen den ich fristgerecht nach Erhalt Widerspruch eingelegt hatte.
Richter Dr. Felix Barbirz hat sich aber nicht verleiten lassen, hat sich korrekt verhalten und erstmal analysiert.
Der Witz war, ich habe den Antrag vor der Eröffnung der Verhandlung abgegeben, und Richter Dr. Felix Barbirz und die Staatsanwältin Claudia Wilking haben nicht widersprochen.
Richter Dr. Barbirz meinte zunächst, die dienstliche Stellungnahme würde ich nicht erhalten, da dies nur im Zivilverfahren so sei. Zur dienstlichen Stellungnahme gäbe es im Strafverfahren, anders als im Zivilverfahren, kein Recht auf Stellungnahme. Staatsanwältin Claudia Wilking nickte zustimmend zu.
Die in Ahrensburg ansässige Staatsanwältin Claudia Wilking lehnte es zunächs ab, meinen Antrag zu lesen.
Staatsanwältin Claudia Wilking: Es kann nach § 25, Abs. 2 mit Selbstrentscheidung abgelehnt werden, wenn ... .
Richter Dr. Barbirz Ich kann gleich entscheiden.
Der Befangenheitsantrag wird vom Richter Dr. Barbitz laut und schnell verlesen.
Staatsanwältin Claudia Wilking: Auch eine Stellungnahme von mir?
Richter Dr. Barbirz Zuerst gebe ich eine ab. Die feundlichen Worte im http://www.buskeismus-lexikon.de/images/140110%20-%20Befangenheitsantrag%20Nr_1.pdf Befangenheitsantrag] sind zutreffend, soweit diese die Vorgänge der Prozessbeobachtung durch den Angeklagten, insbesondere die durch den abgelehnten Vorsitzenden geführten Prozesse betreffen, sowie betreff der Umstände, wie der Angeklagte betreffend der Dissertaion des Abgelehnten an diesen herangetreten ist. Die weiteren usführungen in dem Ablehnungsgesiuch stellen Wertungen dar, die sich meiner diesntlichen WEertung entziehen.
Staatsanwältin Claudia Wilking: Ich möchte auch eine Stellngnahme abgeben.
Richter Dr. Barbirz Bitte auf ein Blatt Papier.
Staatsanwältin Claudia Wilking: Ich schreibe auf. Ablehnen, da meiner Meinung nach kein Grund angegeben wurde - Siehe § 26, Abs. 1.
Richter Dr. Barbirz: Mache einen Vermerck. Der Angeklagte überreichte vor Beginn der Hauptverhandlung am 10.01.14 ein Ablehungsgesuch. ... Wie lange brauchen Sie?
Schädel: Zwei Tage. Benötige rechtliche Beratung.
Staatsanwältin Claudia Wilking schlägt unter Zeugen vor: Wir legen den Antrag weg und verhandeln einfach weiter!"
Richter Dr. Barbirz: Meine orläufige Rechtsauffassung: Nicht ioch, sondern ein Befangenheitsrichtzer muss das machen, denke ich. Frau Staatsanwältin?
Schädel: ... .
Staatsanwältin Claudia Wilking: Ich bin beschäftigt.
Schädel: Ich wollte Ihnen nur einen Hinweis geben.
Staatsanwältin Claudia Wilking: Ich kann alleine arbeiten, Herr Schädel.
Richter Dr. Barbirz: Nach StPO gibt es keine Möglichgkeit zur Stellungnahme zur Stellungnahme des Abgelehten.
Staatsanwältin Claudia Wilking: Genau.
Richter Dr. Barbirz: Geben Ihnen ... . Haben aber trotztdem noch Gelegenheit, aber dann wird forsch entschieden. ... .
Es wurde noch bis 12:10 gesprochen.
Habe im Dienstzimmer Richter Dr. Barbitz angesprochen, ob ich die dienstliche Strellungname bekomme. Dr. Barbitz sagte, ich solle so 20 Minuten, dann wiederkommen. Das war vor dem Dienstzimmer von Frau Finker.
Um 12:40 sagt mit Frau Finker: Ich soll Ihnen von Richter Dr. Barbitz ausrichten, weiter geht es um 15:00 im Saal 1. Ihr Befangenheitsantrag war doch in der Verhandlung eingereicht. Ich bin Zeugin und die im Flur wartenden Personen sind Zeugen.
Kommentar RS: Der § 25 StPO besagt:
- (1) Die Ablehnung eines erkennenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit ist bis zum Beginn der Vernehmung des ersten Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse, in der Hauptverhandlung über die Berufung oder die Revision bis zum Beginn des Vortrags des Berichterstatters, zulässig. Alle Ablehnungsgründe sind gleichzeitig vorzubringen.
Insofern abolut unklar, was die Aussage, der Befangenheitsantrag sei in der Verhandlung eingereicht worden, bedeuten soll? Der Angeklagte wurde noch nicht befragt.
Der Termin war damit auf 15:00 Uhr vertagt.
Dann, um 15:00, korrigierte sich Richter Dr. Felix Barbirz in 3 Punkten:
- 1. Die Eröffnung sei mit dem Aufruf im Flur gewesen, somit meine Antrag in der Verhandlung gestellt.
- 2. Eine dienstliche Stellungnahme darf ich doch erhalten - zuvor hieß es, die bekomme ich beim Strafrecht bei Befangenheit nicht.
- 3. Sofortige Beschwerde sei erst zusammen mit dem Urteil möglich.
Dann habe ich den 2.ten Überraschungsangriff gefahren, den zweiter Befangenheitsantrag gestellt und überreoicht. Begründung: Plötzliche Änderung der Rechtsauffassung von Barbirz in der Frage, ab wann ist ein Strafverfahren im HVT (Hauptverhandlungstermin) eröffnet? Meine Annahme: auf telefonische Weisung von Landgerichtspräsidenten Dr. Krönert aus Lübeck und durch die Staatsanwältin an Dr. Felix Barbirz, wurde die Rechtsauffassung dazu geändert.
Dr. Felix Barbirz diktiert: Dass der Befangenheitsantrag vor der hauptverhandlung eingereiucht wurde, ist nur als eine vorläufige rechtsauffassung einzuordnen. Der "Vermerk" ist später geändert worden.
Dr. Felix Barbirz zeigt mir, wo der Vermerk auf Strafbefehl geändert wurde.
Dr. Felix Barbirz diktiert: Der Angeklagte überreicht einen weiteren b efangenheitsantrag, dne Antrag 2.
Staatsanwältin Claudia Wilking: Verzichte auf eine Stellungnahme.
Dr. Felix Barbirz diktiert: Darf ich auch nicht annehmen. Der hauptsacheverhandlungstermin wird ausgesetzt. Weitere Hinweise erfolgen von Amtswegen.
Schädel: Ich möchte Gelöegenheit zur Stellungnahme erhalten. Erhalte ich das heutige Protokoll?
Dr. Felix Barbirz: Bekommen Sie - zurück - nein doch nicht. Keine Auskunft mehr. Zurpück. Ich sage jetzt nichts mehr.
Staatsanwältin Claudia Wilking: Ist in der StPO nicht vorgesehen.
Ende, 15:20.
Kommentar
Die Feinheiten des Tages in dieser Verhandlung sind sehr interessant.
Jedenfalls sehr spannend - und so geht’s weiter... .
Das Ergebnis ist ein neuer Termin, Zeitpunkt unbekannt.
Die Staatsanwältin war total sauer und verließ der Gerichtssaal mit einem giftigem Blick. Sie hatte sich das bestimmt ganz anders vorgestellt.
Richter Dr.Felix Barbirz war aber echt Klasse.
Dieser Krimi widerspiegelt die Absurdität unseres heutigen Rechtssystems, welches als überholt gesehen werden darf. Das Rechtssystem bedarf einer Reformation. Gegenwärtig rutscht es mit rechtsstaatlichen Mitteln ab in die Verfestigung einer neuen Diktatur mit einer rechtsstaatliochen Diktatur-Rechtsprechung.
Der Fall des Beklagten spricht dafür Bände. Wir werden darüber im Einzelnen noch berichten.
In diesem Zusammenhang nicht uninteressant der absurd anmutende Befangenheitsantrag, der wie die Faust auf Auge des untauglichen deutschen Rechtssystems passt.
Um die Kompliziertheit des Falls zu verstehen, lohnt es sich, den Schriftsatz des Beklagten vom 09.01.2014, den dieser beim Gericht noch nicht abgegeben hat, zu kennen und zu lesen.
Fehler, falsche Interpretationen und Darstellungen sollten diskutiert werden, ohne mit der Rechtskeule zu drohen, gar diese anzuwenden.
Berichtigungen, Richtig- bzw. Klarstellungen, Entschuldigungen sind selbstverständlich.
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