Abmahnwahn

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-Abmahnwahn bezeichnet satirisch den Missbrauch der [[Abmahnung]].+
Abmahnwahnsinnige neigen dazu, das Recht der Abmahnung zu pervertieren und aus den entsprechenden Anwaltskosten Kapital zu schlagen. Abmahnwahnsinnige neigen dazu, das Recht der Abmahnung zu pervertieren und aus den entsprechenden Anwaltskosten Kapital zu schlagen.
-Die Möglichkeit zur Abmahnung wurde ursprünglich im gewerblichen Rechtsschutz entwickelt, um Rechtsstreite im Bereich von Patenten und unlauterem Wettbewerb u.ä. unter Kaufleuten möglichst schnell zu befrieden. In einer kaufmännisch vergleichbaren Situation befinden sich großen Verlage und Rundfunksender.+Die Möglichkeit zur Abmahnung wurde ursprünglich im gewerblichen Rechtsschutz entwickelt, um Rechtsstreite im Bereich von Patenten und [[unlauterer Wettbewerb|unlauterem Wettbewerb]] u.ä. unter Kaufleuten möglichst schnell zu befrieden. In einer kaufmännisch vergleichbaren Situation befinden sich großen Verlage und Rundfunksender.
Die Anwendung auf Privatpersonen, dieses mitunter flächendeckend, wird oftmals als nicht sachgerecht empfunden. Die Anwendung auf Privatpersonen, dieses mitunter flächendeckend, wird oftmals als nicht sachgerecht empfunden.

Version vom 07:04, 18. Nov. 2008

Abmahnwahn bezeichnet den Missbrauch der Abmahnung.

Abmahnwahnsinnige neigen dazu, das Recht der Abmahnung zu pervertieren und aus den entsprechenden Anwaltskosten Kapital zu schlagen.

Die Möglichkeit zur Abmahnung wurde ursprünglich im gewerblichen Rechtsschutz entwickelt, um Rechtsstreite im Bereich von Patenten und unlauterem Wettbewerb u.ä. unter Kaufleuten möglichst schnell zu befrieden. In einer kaufmännisch vergleichbaren Situation befinden sich großen Verlage und Rundfunksender.

Die Anwendung auf Privatpersonen, dieses mitunter flächendeckend, wird oftmals als nicht sachgerecht empfunden.

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