Meinungsfreiheit

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Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)

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-Jedermann hat die verfassungsrechtlich verbriefte Freiheit auf eine eigene Meinung.+Jedermann hat die durch Menschenrechte verbriefte Freiheit auf eine eigene Meinung.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist es, dass man seine Meinung auch äußern dürfte. Dieser Irrtum wird durch [http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html Art. 5 Abs. 1 GG] genährt, der Recht suggeriert, man dürfe seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei äußern und verbreiten. Ein weit verbreiteter Irrtum ist es, dass man seine Meinung auch äußern dürfte. Dieser Irrtum wird durch [http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html Art. 5 Abs. 1 GG] genährt, der Recht suggeriert, man dürfe seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei äußern und verbreiten.

Version vom 08:41, 31. Okt. 2008

Jedermann hat die durch Menschenrechte verbriefte Freiheit auf eine eigene Meinung.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist es, dass man seine Meinung auch äußern dürfte. Dieser Irrtum wird durch Art. 5 Abs. 1 GG genährt, der Recht suggeriert, man dürfe seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei äußern und verbreiten.

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