Streitwert in Äußerungsverfahren
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- | Nach dem Streitwert richten sich die Kosten des Rechtsstreits, also die Gerichtsgebühren und das gesetzlich durchsetzbare Honorar der Anwälte. | + | Nach dem Streitwert richten sich die Kosten des Rechtsstreits, also die Gerichtsgebühren und das gesetzlich durchsetzbare Honorar der [[Anwalt|Anwälte]]. |
- | In medienrechtlichen Fällen, die früher hauptsächlich finanzstarke Verlage und Rundfunksender betraf, werden Streitwerte immer sehr hoch angesetzt. Eine im Streit stehende Veröffentlichung eines [[Bildnis]]ses wird routinemäßig mit 10.000,- Euro pro Bild angesetzt. Beleidigungen können schnell zwischen 5.000,- und 15.000,- Euro an Streitwerten generieren. | + | In medienrechtlichen Fällen, die früher hauptsächlich finanzstarke Verlage und Rundfunksender betraf, werden Streitwerte immer sehr hoch angesetzt. Eine im Streit stehende Veröffentlichung eines [[Bildnis]]ses wird routinemäßig mit 10.000,- Euro pro Bild angesetzt. [[Beleidigung]]en können schnell zwischen 5.000,- und 15.000,- Euro an Streitwerten generieren. |
- | Da dieselben hohen Streitwerte auch auf private Internetteilnehmer angewendet werden, stehen die Streitwerte im Medienrecht häufig außer Verhältnis und begünstigen so den finanziell besser gestellten. | + | Da dieselben hohen Streitwerte auch auf private Internetteilnehmer angewendet werden, stehen die Streitwerte im Medienrecht häufig außer Verhältnis und begünstigen so den finanziell Bessergestellten. |
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Version vom 18:09, 27. Okt. 2008
Nach dem Streitwert richten sich die Kosten des Rechtsstreits, also die Gerichtsgebühren und das gesetzlich durchsetzbare Honorar der Anwälte.
In medienrechtlichen Fällen, die früher hauptsächlich finanzstarke Verlage und Rundfunksender betraf, werden Streitwerte immer sehr hoch angesetzt. Eine im Streit stehende Veröffentlichung eines Bildnisses wird routinemäßig mit 10.000,- Euro pro Bild angesetzt. Beleidigungen können schnell zwischen 5.000,- und 15.000,- Euro an Streitwerten generieren.
Da dieselben hohen Streitwerte auch auf private Internetteilnehmer angewendet werden, stehen die Streitwerte im Medienrecht häufig außer Verhältnis und begünstigen so den finanziell Bessergestellten.