Hertel-Mross-Lanner-Klägerismus
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- | Eine verschwindend kleine Zahl von Prominenten klagen bei den [[Zensurkammer|Zensurkammern]] gegen die Medien-Berichterstattung. Eine noch geringere Zahl an Prominenten verwertet und vermarktet ihre Persönlichkeitsrechte und ihren Namen als Marke. | + | Eine verschwindend kleine Zahl von Prominenten klagen bei den [[Zensurkammer|Zensurkammern]] gegen die Medien-Berichterstattung. Eine noch geringere Zahl an Prominenten beteiligt sich an der Zementierung und Weiterentwicklung der Zenurregeln durch deren Anwälte. |
- | An die Spitze dieses [http://buskeismus-lexikon.de/Kl%C3%A4gerismus Ausnahmen] sind inzwischen Stefanie Hertel und Stefan Mross gerückt. | + | An die Spitze der Zementierung und Weiterentwicklung der Zenurregeln sind inzwischen Stefanie Hertel und Stefan Mross gerückt. |
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+ | Es heißt, dieses Pärchen hat sich von ihrem Management in ihrem künstlerishcem Schaffen fremdsteuern lassen. Stefanie Hertel möchte sich jetzt selbstbestimmt entwickeln, gerät aber - wir wissen nicht ob wissentlich und willentlich - unter den steuernden Einfluss der Zensoren von der Kanzlei Nesselhauf, hauptsächlich unter die Fuchtel der Anwältin Dr. Stephanie Vendt. | ||
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Version vom 15:22, 22. Jul. 2012
| BUSKEISMUS Stefani Hertel | |
Zensurbegehren
Eine verschwindend kleine Zahl von Prominenten klagen bei den Zensurkammern gegen die Medien-Berichterstattung. Eine noch geringere Zahl an Prominenten beteiligt sich an der Zementierung und Weiterentwicklung der Zenurregeln durch deren Anwälte.
An die Spitze der Zementierung und Weiterentwicklung der Zenurregeln sind inzwischen Stefanie Hertel und Stefan Mross gerückt.
Es heißt, dieses Pärchen hat sich von ihrem Management in ihrem künstlerishcem Schaffen fremdsteuern lassen. Stefanie Hertel möchte sich jetzt selbstbestimmt entwickeln, gerät aber - wir wissen nicht ob wissentlich und willentlich - unter den steuernden Einfluss der Zensoren von der Kanzlei Nesselhauf, hauptsächlich unter die Fuchtel der Anwältin Dr. Stephanie Vendt.
Der Pseudoöffentlichkeit bekannte Verfahren
Achtung!
Der Pseudoöffentlichkeit bleibt unbekannt, welche Verfahren rechtskräftig geworden sind, und ob nicht aus den der Pseudoöffentlichkeit unbekannten Gründen die Urteile einen falschen Eindruck über die tatsächlichen Hintergründe erwecken. Finanziellen Verlusten auf der einen Seite können große Gewinne auf der anderen Seite gegenüberstehen. Da die Prozesse zum Geschäftsfeld der Beteiligten gehören, achten diese auf Vertraulichkeit und möglichst effektive Geheimhaltung.
Landgericht Hamburg
- 30.06.2006 Landgericht Hamburg 324 O 228/06 - Stefanie Hertel, vertreten von der Kanzlei Prof. Prinz, gegen M.I.G. Medien Innovations GmbH – Es erging ein Versäumnisurteil
- 05.12.2011 Landgericht Hamburg 324 O 568/11 - Stefan Mross, vertreten von der Kanzlei Nesselhauf, gegen Burda Senator Verlag GmbH – Verhandlungsbericht
- 03.02.2012 Landgericht Hamburg 324 O 615/11 - Stefan Mross, vertreten von der Kanzlei Nesselhauf, gegen M.I.G. Medien Innovation GmbH – Verhandlungsbericht
- 03.02.2012 Landgericht Hamburg 324 O 628/11 - Stefanie Hertel, vertreten von der Kanzlei Nesselhauf, gegen M.I.G. Medien Innovation GmbH – Verhandlungsbericht
- 19.03.2012 Landgericht Hamburg 324 O 18/12 - Stefan Mross, vertreten von der Kanzlei Nesselhauf, gegen Burda Senator Verlag GmbH
- 19.03.2012 Landgericht Hamburg 324 O 20/12 - Stefan Mross, vertreten von der Kanzlei Nesselhauf, gegen Burda Senator Verlag GmbH – Verhandlngsbericht
- 01.06.2012 Landgericht Hamburg 324 O 209/12 - Stefanie Hertel, vertreten von der Kanzlei Nesselhauf, gegen M.I.G. Medien Innovation GmbH – Verhandlungsbericht
- 20.07.2012 Landgericht Hamburg 324 O 244/12 - Stefan Mross, vertreten von der Kanzlei Nesselhauf, gegen Burda Senator Verlag GmbH
- 20.07.2012 Landgericht Hamburg 324 O 246/12 - Stefanie Hertel, vertreten von der Kanzlei Nesselhauf, gegen Burda Senator Verlag GmbH
- 20.07.2012 Landgericht Hamburg 324 O 257/12 - Stefan Mross, vertreten von der Kanzlei Nesselhauf, gegen Burda Senator Verlag GmbH
- 20.07.2012 Landgericht Hamburg 324 O 285/12 - Stefanie Hertel, vertreten von der Kanzlei Nesselhauf, gegen Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag
Amtsgericht Hamburg
- 16.05.2012 Amtsgericht Hamburg-Mitte 36a C 490/11 - Stefanie Hertel, vertreten von der Kanzlei Nesselhauf, gegen ConPart Verlag GmbH & Co. Zeitschriften KG
- '16.05.2012 Amtsgericht Hamburg-Mitte 36a C 580/11 - Stefanie Hertel, vertreten von der Kanzlei Nesselhauf, gegen Klambt-Verlag GmbH & Cie
- 21.05.2012' Amtsgericht Hamburg-Mitte 32 C 23/12 - Stefanie Hertel Mross, vertreten von der Kanzlei Nesselhauf, gegen M.I.G. Medien Innovation GmbH
- 05.07.2012 Amtsgericht Hamburg-Mitte 32 C 63/12 - Stefanie Hertel Mross, vertreten von der Kanzlei Nesselhauf, gegen M.I.G. Medien Innovation GmbH
- 30.07.2012 Amtsgericht Hamburg-Mitte 36a C 99/12 - Stefanie Hertel Mross, vertreten von der Kanzlei Nesselhauf, gegen Burda Senator Verlag GmbH
- 25.07.2012 Amtsgericht Hamburg-Mitte 31c C 239/12 - Stefan Mross, vertreten von der Kanzlei Nesselhauf, gegen ConPart Verlag GmbH & Co. Zeitschriften KG