Verdachtsberichterstattung

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Nach früher geltendem Recht konnte bei Vorliegen von [[Tatsachen]], welche hinreichend einen Verdacht begründeten, dieser Verdacht in Form einer Spekulation formuliert werden. Seit der [[Stolpe-Entscheidung]] ist eine Verdachtsberichterstattung praktisch nicht mehr möglich. Nach früher geltendem Recht konnte bei Vorliegen von [[Tatsachen]], welche hinreichend einen Verdacht begründeten, dieser Verdacht in Form einer Spekulation formuliert werden. Seit der [[Stolpe-Entscheidung]] ist eine Verdachtsberichterstattung praktisch nicht mehr möglich.
-Wer es sich doch traut, darf sich kein [[unvollständige Berichterstattung]] leisten, darf insbesondere keine [[entlastende Tatsachen|entlastenden Tatsachen]] verschweigen.+Wer es sich doch traut, darf sich keine [[unvollständige Berichterstattung]] leisten, darf insbesondere keine [[entlastende Tatsachen|entlastenden Tatsachen]] verschweigen.
Einen Verdacht äußert bereits, wer den [[Eindruck]] erweckt, etwas zu meinen. Einen Verdacht äußert bereits, wer den [[Eindruck]] erweckt, etwas zu meinen.
-Ggf. darf über Ermittlungsverfahren berichtet werden. +Ggf. darf über [[rmittlungsverfahren]], welche bekannter Weise lediglich auf Verdacht beruhen, berichtet werden.
== Grundsätze der Verdachtsberichterstattung == == Grundsätze der Verdachtsberichterstattung ==

Version vom 15:03, 11. Jan. 2010

Nach früher geltendem Recht konnte bei Vorliegen von Tatsachen, welche hinreichend einen Verdacht begründeten, dieser Verdacht in Form einer Spekulation formuliert werden. Seit der Stolpe-Entscheidung ist eine Verdachtsberichterstattung praktisch nicht mehr möglich.

Wer es sich doch traut, darf sich keine unvollständige Berichterstattung leisten, darf insbesondere keine entlastenden Tatsachen verschweigen.

Einen Verdacht äußert bereits, wer den Eindruck erweckt, etwas zu meinen.

Ggf. darf über rmittlungsverfahren, welche bekannter Weise lediglich auf Verdacht beruhen, berichtet werden.

Grundsätze der Verdachtsberichterstattung

Um den Anschein von Pressefreiheit zu wahren, suggeriert die Rechtsprechung, es gäbe für die Wahrnehmung berechtigter Interessen gewisse Spielregeln wie die Einhaltung journalistischer Sorgfaltspflichten.

Hamburger Landrecht

Selbst, wenn Sie für Ihren "Verdacht" handfeste Beweise vorlegen, können Sie im Hamburger Zensurkartell unterliegen.

Urteile

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