27.04.2012 - Wirr, wahnsinnig, geisteskrank

Aus Buskeismus

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-::Schälike hat zu keinem Zeitpunkt behauptet, dass der klagende Anwalt krank sei. Schälike hat lediglich dem gerichjt vorgeschlagen, nachzufragen, ob sich der Kläger in der Vergangenbheit hat psychisch behandeln lassen. Andere Richter des Landgerichts Hamburg hatten das früher erzählt.+::Schälike hat zu keinem Zeitpunkt behauptet, dass der klagende Anwalt krank sei. Schälike hat lediglich dem Gericht vorgeschlagen, nachzufragen, ob sich der Kläger in der Vergangenheit hat psychisch behandeln lassen. Andere Richter des Landgerichts Hamburg hatten das früher Mandanten des Klägers erzählt.
::Schälike weiß und kann es beweisen, dass der klagende Anwalt lügt. Vors. HansOLG-Richter Hans-Hermann Lauenstein hat die Beweisanträge negiert. Er saht in dem Schrieben und den fargen von Schälike nur den einen Wunsch, den Kläger zu schmähen. Dazu kann ich nur sagen: Leider denk eben jeder - auch eine Richter - im Maße seiner eigenen Verdorbenheit. ::Schälike weiß und kann es beweisen, dass der klagende Anwalt lügt. Vors. HansOLG-Richter Hans-Hermann Lauenstein hat die Beweisanträge negiert. Er saht in dem Schrieben und den fargen von Schälike nur den einen Wunsch, den Kläger zu schmähen. Dazu kann ich nur sagen: Leider denk eben jeder - auch eine Richter - im Maße seiner eigenen Verdorbenheit.
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Die Entscheidung des Vors. HansOLG-Richter Hans-Hermann Lauenstein demonstriert lediglich die Macht der Richter, feri und unabhängig auszuteilen, ohne zu befürchten von den BVerfG-Richjtern in die verfassungsmäßigen Gerenzen gewiesen zu werden. Die Entscheidung des Vors. HansOLG-Richter Hans-Hermann Lauenstein demonstriert lediglich die Macht der Richter, feri und unabhängig auszuteilen, ohne zu befürchten von den BVerfG-Richjtern in die verfassungsmäßigen Gerenzen gewiesen zu werden.
-Das Bundesverfassungsgericht entscheidet offensichtlich gegen die VCerfassung. Ein Einzelfall ist das keinesfalls.+Das Bundesverfassungsgericht entscheidet offensichtlich gegen die Verfassung. Ein Einzelfall ist das keinesfalls.
=Wichtiger Hinweis= =Wichtiger Hinweis=

Version vom 18:22, 15. Mai. 2012

27.04.2012 Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


WAHNSINN

27. April 2012


Was war heute los?


Herr Schälike, Sie sind geisteskrank!

27.04.2012, 09:53: Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger betritt der Gerichtssaal, in dem die Protokollführerin und der Berichterstatter der Pseudoöffenlichkeit auf den Eintritt der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer zur Verkündung der heutigen Entscheidungen warten.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger sinngemäß: Herr Schälike, Sie schreiben im Internet, in der Sache Esling hätte ich verloren. Ich kenne die Sache nicht, habe mit der nichts zu tun.

Rolf Schälike: Danke. Ich werde das ändern. Sie, wissen, ich garantiere Fehler. So etwas kann vorkommen. Sie machen ja auch Fehler.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger wird wütend und meint Ich mache Fehler?

Rolf Schälike: Mehr als ich.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger schreit: Herr Schälike, Sie sind geisteskrank.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger verlässt den Gerichssaal.

Nach vier Verhandlungen für Ulrich Marseille und die Marseille-Kliniken, die nicht so verliefen, wie es sich RA Dr. Sven Krüger wünschte, frug Herr Schälike in Gerichtssaal, für die Richterinnen Simone Käfer und Gabriele Ellerbrock sowie Richter Dr. Philipp Link gut hörbar: „Herr Krüger, Sie sagten ich sei wahnsinnig. Wie haben Sie das gemeint?

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger schreit: Lassen Sie mich in Ruhe. Ich bin wütend.

Rolf Schälike ebenfalls laut: Ich möchte wissen, was Sie mit geisteskrank meinten?

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger schreit weiter.

Richterin Simone Käfer: Herr Schälike, hören Sie auf.

Herr Schälike schweigt, Dr. Sven Krüger verlässt den Gerichtssaal.

Erinnerungen werden wach

Geisteskranker Beschluss

Am 07.05.2003 erging durch den damaligen Vorsitzenden Richter der Zivilkamme 12 des Landgerichts Hamburg Gottfried Sievers 312 O 329/03 der geisteskranke Beschluss, mit dem

Im Wege der einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne vorherige mündliche Verhandlung - wird den Antragsgegnern bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000,00; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre)
v e r b o t e n
unter einer Internetadresse, die den Namensbestandteil "eurodiva" enthält, Inhalte in das Internet einzustellen.

_________________

Bis heute gilt mein Angebot, 1.000 € demjenigen zu zahlen, der mir ein Beispiel nennen könnte, bei dem ein solches allgemeines Verbot Bestand hätte.

Nebenbei bemerkt, der gleiche Richter Gottfried Sievers erließ am 12.05.1998 das geniale Link-Urteil 312 O 85/98.

Heute richtet der nette Richter als Vorsitzender Richter beim 9. Zivilsenat des HansOLG.

Geistesgestörte Drohung

Vier Jahre später.

Der Hamburger Verfassungsrichter Anwalt Michael Nesselhauf versuchte, meinen Bericht über die Verhandlung vom 11.05.2007 Osmani vs. Spiegel zu verhindern.

Wenn Sie darüber schreiben, dann sind Sie dran, dann nehme ich Sie mir das nächste mal richtig vor.

Es folgten weitere Drohungen: keinesfalls sollte ich den Namen Fassli Greve nennen; in meinem Schock konnte ich damls nicht alles notieren, wie es passierte.

Fassungslos fragte ich Herrn Nesselhauf, was an meinen Berichten ihm denn nicht gefalle.

Daraufhin Herr Nesselhauf: Wenn Sie überhaupt über die heutige Verhandlung berichten, dann ... .

Dieser Ausfall des Hamburger Verfassungsrichters erfolgte zum Schluss der Verhandlung in Sachen 324 O 93/07 Osmani vs. Spiegel als Antwort auf meine an die Richter gewandte Frage nach der richtigen Schreibweise des Namen des vermeintlichen Cousins des Klägers Osmani, welcher mehrmals während der Verhandlung fiel, und welchen ich mir mit Fassli Greve notierte.

Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske sowie Richter Dr. Weyhe konnten sich nicht mehr an die Schreibweise erinnern. Habe das nicht mehr im Kopf, sagte Richter Herr Dr. Weyhe. Herr Richter Zink schwieg. Frau Andresen, die Protokollantin, verweigerte mir die Nennung des Namens. Einem Zuschauer, welcher im Saal verblieb, sträubten sich die Haare.

Herr Nesselhauf verließ den Saal. Ich fragte verwundert die Richter: War das Nötigung, was wir eben erlebten?

Alle drei Richter schwiegen, der Vorsitzende zuckte mit den Schultern, Herr Dr. Weyhe murmelte etwas davon, dass er keine Rechtsberatung geben könne, und zuckte ebenfalls mit den Schultern.

Das wirre Kesseltreiben ließ nicht lange auf sich warten

Waren es zu Anfang der Hamburger Anwalt Helmuth Jipp und einige verurteilte Mörder, schaltete sich Mitte 2007 die Berliner Kanzlei Schertz Bergmann ein. Der inzwischen zum Professor dekorierte Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz trug wesentlich dazu bei, dass Rolf Schälike inzwischen 113 schöne Entscheidungen errungen hat.

Es fehlte nicht an idiotischer Kreativität

Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz versuchte mit dem Gewaltenschutzgesetz, von der Gerichtsberichterstattung der Pseudoöffentlichkeit verschont zu bleiben.

Darüber hat der Journalist Stefan Niggemier berichtet:


Irr sind viele, es gibt auch Schweine, Kretins und Lügner

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg sieht den Buskeismus-Betreiber als einen Irren an, genauso aber auch den Rechtsanwalt Hagen Hild aus Augsburg.

Wahrscheinlich nicht nur diese beide Herren. Rechtsanwalt Dominik Höch wurde von Johannes Eisenberg als Kretin und Scheiße bezeichnet. Einen Richter charakterisierte Rechtsanwalt Johannes Eisenberg als faules Schwein.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp bezichtigte Franz Münterfering im Gerichtssaal öffentlich der Lüge.

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Anders sieht es der Vors. HansOLG-Richter Hans-Hermann Lauenstein

Mit Urteil 11 U 100/09 v. 13.11.2009 entschied der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Hamburg, Hans-Hermann Lauenstein frei und unabhängig:
Auf die Berufungen des Klägers [eines Rechtsanwalts] und des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 28. April 2009 - 307 O 361/08 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,-, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, in Bezug auf den Kläger zu erklären,
1. der Kläger sei psychisch krank;
2. der Kläger sei ein Lügner;
3. man solle den Kläger fragen, ob er sich schon mal psychisch habe behandeln lassen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

_________

Das Bundesverfassungsgericht mit den oberschlauen Richtern Ferdinand Kirchhof, Michaele Eichberger und Masing entzschied am 08.03.2011 mit Beschluss 1 BvR 513/10,

Die Verfassungsbweschwerde nicht zur Enbtscheidung angenommen wird.
Von einer Begründung wird gemäß § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Damit hat der klagende und nachweislich - allerdings von den Richtern geschützte - lügende Anwalt der Freifahrtschein erhalten.

Zur Erläuteriung:

Schälike hat zu keinem Zeitpunkt behauptet, dass der klagende Anwalt krank sei. Schälike hat lediglich dem Gericht vorgeschlagen, nachzufragen, ob sich der Kläger in der Vergangenheit hat psychisch behandeln lassen. Andere Richter des Landgerichts Hamburg hatten das früher Mandanten des Klägers erzählt.
Schälike weiß und kann es beweisen, dass der klagende Anwalt lügt. Vors. HansOLG-Richter Hans-Hermann Lauenstein hat die Beweisanträge negiert. Er saht in dem Schrieben und den fargen von Schälike nur den einen Wunsch, den Kläger zu schmähen. Dazu kann ich nur sagen: Leider denk eben jeder - auch eine Richter - im Maße seiner eigenen Verdorbenheit.
Die verbotenen Äußerungen erfolgten in einem Schriftsatz an den vors. Richter des Landgerichts Hamburg, Zibilkamer 25, Harald Schulz. D.h. es waren nicht einmal Äußedrungen in einer Gerichtsverhandlung.

Die Entscheidung des Vors. HansOLG-Richter Hans-Hermann Lauenstein demonstriert lediglich die Macht der Richter, feri und unabhängig auszuteilen, ohne zu befürchten von den BVerfG-Richjtern in die verfassungsmäßigen Gerenzen gewiesen zu werden.

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet offensichtlich gegen die Verfassung. Ein Einzelfall ist das keinesfalls.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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