Bildberichterstattung
Aus Buskeismus
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Version vom 16:20, 18. Okt. 2008
Illustrierung von Berichterstattung mit Fotos, auf denen Personen zu erkennen sind, bedarf der Einwilligung des Abgebildeten, es sei denn, es liegt eine Ausnahme wie hinreichendes Berichtsinteresse vor, vgl. Recht am eigenen Bild.