Geldersatz
Aus Buskeismus
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Version vom 08:37, 14. Okt. 2008
Seit dem "Lex Soraya" ist es anerkannt, dass die Presse zahlen muss, wenn sie durch Berichterstattung Persönlichkeitsrechte in schwerwiegender Weise verletzt.
Damit soll zum einen den Geschädigten Genugtuung zuteil werden, zum anderen soll verhindert werden, dass die Klatschpresse mäßige Gerichtskosten von vorneherein einkalkuliert und aus der Portokasse bezahlt.
Da das Zivilrecht aber eigentlich nicht die Aufgabe hat, Leute zu bestrafen (dafür gibt es das Strafrecht) und immaterieller Schaden wie gekränkte Ehre nicht nur rechtsdogmatisch schwer zu bestimmen ist, spricht man seit ein paar Jahren nicht mehr von "Schmerzensgeld", sondern vornehm von "Geldersatz".
Kritik
Das Leiden eines hochwohlgeborenen Königskindes durch eine angedichtete Schwangerschaft oder Abschussfotos für die Regenbogenpresse steht in keinem Verhältnis zum Leiden einer vergewaltigten Person. Die bekommt an Schmerzensgeld aber gerade einmal einen Bruchteil von den Summen, die jeweils Medienanwälte für ihre Mandanten einklagen.
Praxis
Die Gerichte - insbesondere der Bundesgerichtshof - sind bei der Annahme einer "schwerwiegenden" Verletzung des Persönlichkeitsrechts sehr zurückhaltend und stutzen die überhöhten Forderungen regelmäßig zurecht.
Weblinks
- Jörg Menzel, Thomas Ackermann: Verfassungsrechtsprechung zum Scheitern des "Lex Soraya"
- Michael Dohnke: Geldentschädigung im Presserecht Seminararbeit