Schmähkritik
Aus Buskeismus
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Version vom 14:11, 13. Okt. 2008
Begriff
Beleidigende Meinungsäußerung, bei welcher die Absicht einer Beleidigung ganz im Vordergrund steht. Dieser gesetzlich nicht geregelten Fallgruppe wird der Schutz der Meinungsfreiheit abgesprochen.
Rechtslage außerhalb Hamburgs
Bei der Annahme einer Schmähung ist größte Zurückhaltung geboten. Kritik darf regelmäßig hart ausfallen.
Hamburger Landrecht
Alles, was irgendwie salopp sein oder missdeutet werden könnte, ist innherhalb Hamburgs eine Schmähung und damit automatisch verboten.