Persönlichkeitsrecht
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== spezialgesetzliche Ausprägungen == | == spezialgesetzliche Ausprägungen == | ||
- | *Festschreibung der [[Menschenwürde]]garantie als fundamentales Verfassungsprinzip in Art.1 Grundgesetz | + | *Festschreibung der [[Menschenwürde]]garantie als fundamentales Verfassungsprinzip in [http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html Art.1 Grundgesetz] |
*strafechtlicher Ehrenschutz durch Verbote von [[Beleidigung]], [[Verleumdung]] und [[üble Nachrede|übler Nachrede]] u.a. in [http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html § 185 StGB] | *strafechtlicher Ehrenschutz durch Verbote von [[Beleidigung]], [[Verleumdung]] und [[üble Nachrede|übler Nachrede]] u.a. in [http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html § 185 StGB] | ||
- | *[Recht am eigenen Bild] in [http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html §§ 22.ff KunstUrhG] | + | *[[Recht am eigenen Bild]] in [http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html §§ 22.ff KunstUrhG] |
*[[Namen]]srecht in [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__12.html § 12 BGB] | *[[Namen]]srecht in [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__12.html § 12 BGB] | ||
*Urheberpersönlichkeitsrecht in [http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__11.html §§ 11ff. UrhG] | *Urheberpersönlichkeitsrecht in [http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__11.html §§ 11ff. UrhG] | ||
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== Kritik == | == Kritik == | ||
- | Das Persönlichkeitsrecht wurde von findigen [[Medienanwälte]]n zur Allzweckwaffe gegen die [[Meinungsfreiheit]] pervertiert | + | Das Persönlichkeitsrecht wurde von findigen [[Medienanwälte]]n zur Allzweckwaffe gegen die [[Meinungsfreiheit]] pervertiert. |
== siehe auch == | == siehe auch == |
Version vom 13:52, 12. Okt. 2008
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Begriff
Das Persönlichkeitsrecht ist als solches nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt, vielmehr wurde das Konzept nach und nach um die bereits bestehenden Gesetz zum Ehrenschutz u.a. entwickelt.
spezialgesetzliche Ausprägungen
- Festschreibung der Menschenwürdegarantie als fundamentales Verfassungsprinzip in Art.1 Grundgesetz
- strafechtlicher Ehrenschutz durch Verbote von Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede u.a. in § 185 StGB
- Recht am eigenen Bild in §§ 22.ff KunstUrhG
- Namensrecht in § 12 BGB
- Urheberpersönlichkeitsrecht in §§ 11ff. UrhG
allgemeines Persönlichkeitsrecht
Von der Rechtsprechung wurde aus der Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 GG) und der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) das allgemeines Persönlichkeitsrecht entwickelt, das Verfassungsrang genießt. Es dient gegenüber den spezialgesetzlichen Ausprägungen als Auffanggrundrecht.
Kritik
Das Persönlichkeitsrecht wurde von findigen Medienanwälten zur Allzweckwaffe gegen die Meinungsfreiheit pervertiert.