Persönlichkeitsrecht

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== Begriff == == Begriff ==
-Das Persönlichkeitsrecht ist als solches nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt, vielmehr wurde das Konzept nach und nach entwickelt.+Das Persönlichkeitsrecht ist als solches nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt, vielmehr wurde das Konzept nach und nach um die bereits bestehenden Gesetz zum Ehrenschutz u.a. entwickelt.
== spezialgesetzliche Ausprägungen == == spezialgesetzliche Ausprägungen ==
-*Festschreibung der [[Menschenwürde]]garantie als fundamentales Verfassungsprinzip in Art.1 Grundgesetz+*Festschreibung der [[Menschenwürde]]garantie als fundamentales Verfassungsprinzip in [http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html Art.1 Grundgesetz]
*strafechtlicher Ehrenschutz durch Verbote von [[Beleidigung]], [[Verleumdung]] und [[üble Nachrede|übler Nachrede]] u.a. in [http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html § 185 StGB] *strafechtlicher Ehrenschutz durch Verbote von [[Beleidigung]], [[Verleumdung]] und [[üble Nachrede|übler Nachrede]] u.a. in [http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html § 185 StGB]
-*[Recht am eigenen Bild] in [http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html §§ 22.ff KunstUrhG]+*[[Recht am eigenen Bild]] in [http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html §§ 22.ff KunstUrhG]
*[[Namen]]srecht in [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__12.html § 12 BGB] *[[Namen]]srecht in [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__12.html § 12 BGB]
*Urheberpersönlichkeitsrecht in [http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__11.html §§ 11ff. UrhG] *Urheberpersönlichkeitsrecht in [http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__11.html §§ 11ff. UrhG]
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== Kritik == == Kritik ==
-Das Persönlichkeitsrecht wurde von findigen [[Medienanwälte]]n zur Allzweckwaffe gegen die [[Meinungsfreiheit]] pervertiert+Das Persönlichkeitsrecht wurde von findigen [[Medienanwälte]]n zur Allzweckwaffe gegen die [[Meinungsfreiheit]] pervertiert.
== siehe auch == == siehe auch ==

Version vom 13:52, 12. Okt. 2008

Inhaltsverzeichnis

Begriff

Das Persönlichkeitsrecht ist als solches nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt, vielmehr wurde das Konzept nach und nach um die bereits bestehenden Gesetz zum Ehrenschutz u.a. entwickelt.

spezialgesetzliche Ausprägungen

allgemeines Persönlichkeitsrecht

Von der Rechtsprechung wurde aus der Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 GG) und der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) das allgemeines Persönlichkeitsrecht entwickelt, das Verfassungsrang genießt. Es dient gegenüber den spezialgesetzlichen Ausprägungen als Auffanggrundrecht.

Kritik

Das Persönlichkeitsrecht wurde von findigen Medienanwälten zur Allzweckwaffe gegen die Meinungsfreiheit pervertiert.

siehe auch

Persönliche Werkzeuge