Honig saugen
Aus Buskeismus
Version vom 09:06, 12. Okt. 2008 (bearbeiten) Rolf (Diskussion | Beiträge) ← Zum vorherigen Versionsunterschied |
Aktuelle Version (18:15, 8. Feb. 2015) (bearbeiten) (Entfernen) Test (Diskussion | Beiträge) (→Kritik) |
||
(Der Versionsvergleich bezieht 23 dazwischen liegende Versionen mit ein.) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
- | '''Honig saugen''' ist ein belieber Ausdruck bei den Zensurrichtern der Zensurkammer Hamburg, gelegentlich auch bei anderen Richtern. | + | '''Honig saugen''' ist die Anwendung von Leitsätzen und Deutungen aus Entscheidungen übergeordneter Gerichte (OLG, BGH, BVerfG) auf die eigenen Zensurentscheidungen. Vor allem bei den Richtern der [[Zensurkammern]] in Hamburg ist dieser Ausdruck beliebt. |
- | + | ||
- | Gemeint ist die Anwendung von Leitsätzen und Deutungen aus Entscheidungen übergeordneter Gerichte (OLG, BGH, BVerfG)auf die eigenene Zensurentscheidungen. | + | |
==Kritik== | ==Kritik== | ||
- | Entscheiden die obergeodneten Gerichte gegen die Zensur, wie zum Beipiel die Nichanwedbarkeit der [[Stolpe-Entscheidung]] hinsichtlich des Anspruchs auf Gegegndarstellung, so spricht kein Richter von ''Honig saugen'' bezüglich einer solchen Einschränkung seiner Zensurmacht. | + | Die Richter suchen laufend nach Argumenten für Verbote. Zusammen mit den Crème de la Crème-[[:Kategorie:Anwälte | Zensuranwälten]] wird ein kompliziertes, der Natur nach unschlüssiges Regelsystem für die Durchsetzung der Zensur erarbeitet. Anstatt selbständig zu formulieren, zu bewerten und zu entscheiden, berufen sich die Akteure auf schon vorhandene Dokumente, wie es in den Diktaturen durchgängig und im Rechtsstaat auswuchernd ist. Sich auf andere staatlich unbehelligte Akteure zu berufen bietet Schutz vor möglicher Strafverfolgung wegen echter oder vermeintlicher Fehler. |
+ | |||
+ | Die machtbesessenen Untertan-Juristen sind glücklich, Dokumente von Oberen zu finden, aus denen sie '''Honig saugen''' können, um andere zu unterdrücken. | ||
+ | |||
+ | Keinen '''Honig saugen''' wollen Zensurkammern aus Entscheidungen, die Gerichte übergeordneter Instanz '''gegen''' die Zensur fällen, wie zum Beispiel, die Nichtanwendbarkeit der [[Stolpe-Entscheidung]] hinsichtlich des Anspruchs auf [[Gegendarstellung]]. | ||
- | Die Richter suchen laufend nach Argumenten für Verbote. Zusammen mit den Creme de la Creme Zensuranwälten wird ein kompliziertes, der Natur nach unschlüssiges Regelsystem für die Durchsetzung der Zensur erarbeitet. Dabei ist es in den Diktaturen durchgängig, im Rechtsstaat auswuchernd, dass sich die Akteure auf schon vorhandene Dokumente berufen, anstatt sebsständig zu formulieren, zu bewerten und zu entscheiden. Sich auf andere staatlich unbehelligte Akteure zu berufen, bietet Schutz vor möglicher Strafverfolgung wegen geamachter Fehler. | + | Die [[Zensurrichter]] und [[Zensuranwalt]]älte versuchen, Ihren Fall zum [[Einzelfall]] zu stilisieren und nachzuweisen, dass das OLG, der BGH oder das BVerfG es anders gemeint bzw. sich zu diesem konkreten Einzelfall nicht geäußert haben. |
- | Die machtbesessenen Untertan-Juristen sind glücklich, Dokumente von Oberen zu finden, aus denen sie ''Honig saugen'' können, um andere zu unterdrücken. | + | Die [[Zensurregel]]n erweitern sich um eine neue Regel. |
+ | Honig saugen sollten in solchen Fällen die Anwälte der Zensuropfer. Das setzt allerdings Bereitschaft, Wissen und gute anwaltliche Fähigkeiten voraus. Widerspricht allerdings meist den geschäftlichen Interessen der Anwälte. | ||
[[Kategorie:Glossar]] | [[Kategorie:Glossar]] |
Aktuelle Version
Honig saugen ist die Anwendung von Leitsätzen und Deutungen aus Entscheidungen übergeordneter Gerichte (OLG, BGH, BVerfG) auf die eigenen Zensurentscheidungen. Vor allem bei den Richtern der Zensurkammern in Hamburg ist dieser Ausdruck beliebt.
[bearbeiten] Kritik
Die Richter suchen laufend nach Argumenten für Verbote. Zusammen mit den Crème de la Crème- Zensuranwälten wird ein kompliziertes, der Natur nach unschlüssiges Regelsystem für die Durchsetzung der Zensur erarbeitet. Anstatt selbständig zu formulieren, zu bewerten und zu entscheiden, berufen sich die Akteure auf schon vorhandene Dokumente, wie es in den Diktaturen durchgängig und im Rechtsstaat auswuchernd ist. Sich auf andere staatlich unbehelligte Akteure zu berufen bietet Schutz vor möglicher Strafverfolgung wegen echter oder vermeintlicher Fehler.
Die machtbesessenen Untertan-Juristen sind glücklich, Dokumente von Oberen zu finden, aus denen sie Honig saugen können, um andere zu unterdrücken.
Keinen Honig saugen wollen Zensurkammern aus Entscheidungen, die Gerichte übergeordneter Instanz gegen die Zensur fällen, wie zum Beispiel, die Nichtanwendbarkeit der Stolpe-Entscheidung hinsichtlich des Anspruchs auf Gegendarstellung.
Die Zensurrichter und Zensuranwaltälte versuchen, Ihren Fall zum Einzelfall zu stilisieren und nachzuweisen, dass das OLG, der BGH oder das BVerfG es anders gemeint bzw. sich zu diesem konkreten Einzelfall nicht geäußert haben.
Die Zensurregeln erweitern sich um eine neue Regel.
Honig saugen sollten in solchen Fällen die Anwälte der Zensuropfer. Das setzt allerdings Bereitschaft, Wissen und gute anwaltliche Fähigkeiten voraus. Widerspricht allerdings meist den geschäftlichen Interessen der Anwälte.