Trink- und Saufgelage - verboten
Aus Buskeismus
(Unterschied zwischen Versionen)
Version vom 18:48, 29. Jun. 2009 (bearbeiten) Rolf (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: '''Trink- und Saufgelage''' Einer örtlichen Zeitung wurde verboten, wörtlich oder sinngemäß zu behaupten oder zu verbreiten, dass in der Gaststätte X "Trink- und ...) ← Zum vorherigen Versionsunterschied |
Aktuelle Version (16:15, 27. Sep. 2012) (bearbeiten) (Entfernen) Test (Diskussion | Beiträge) |
||
(Der Versionsvergleich bezieht eine dazwischen liegende Version mit ein.) | |||
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
Landgericht Frankfurt | Landgericht Frankfurt | ||
- | + | [[Kategorie:erlaubt verboten]] | |
- | [[Kategorie:Verbotener Ausdruck]] | + | |
[[Kategorie:Verboten]] | [[Kategorie:Verboten]] |
Aktuelle Version
Trink- und Saufgelage
Einer örtlichen Zeitung wurde verboten, wörtlich oder sinngemäß zu behaupten oder zu verbreiten, dass in der Gaststätte X "Trink- und Saufgelage, bei denen 10000 DM abgeflossen sein sollen, stattgefunden haben und Teilnehmer u.a. auch Mitarbeiter der Kurverwaltung waren".
Landgericht Frankfurt