Geschäftssphäre
Aus Buskeismus
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Aktuelle Version
Sachverhalte, die ein Repräsentieren in der Öffentlichkeit mit Bezug zu einer offiziellen Tätigkeit betreffen.
Über die Geschäftssphäre darf grundsätzlich berichtet werden. Ein Berichtsinteresse muss nur im Ausnahmefall geltend gemacht werden.