Veröffentlichung historischer Dokumente

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-Die Veröfentlichung histotscher Dokumente im Internet kann erlaubt aber auch verbpten sein.+Die '''Veröffentlichung histotscher Dokumente''' im Internet kann erlaubt aber auch verboten sein.
-== Verbotsurteile ==+== Veröffentlichung erlaubt ==
-[http://www.buskeismus.de/Urteile/527C1261905_AG_Hannover.pdf Urteil] Amtsgericht Hanover 527C 1 1619/05 v. 27.01.2006<br> 
 +== Veröffentlchung verboten ==
-[[Kategoerie:Glossar]]+== Veröffentlichung nur gegen Entgeld erlaubt ==
 + 
 +[http://www.buskeismus.de/Urteile/527C1261905_AG_Hannover.pdf Urteil] Amtsgericht Hanover 527C 1 1619/05 v. 27.01.2006<br>
 +Die zulässige Klage hat auch in der Sache Erfolg. Die Klage ist zulässig. Der Zivilrechtsweg ist eröffnet. Das klagende Land macht einen zivilrechtlichen Bereicherungsanspruch geltend. Die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Staatsarchiv, die hierfür maßgeblich ist, ist privatrechtlich ausgestaltet. Es wird ein „Entgelt" für verschiedene Leistungen verlangt. Entsprechend ist eine Rechnung gestellt worden.<br>
 +Mit dem [http://www.buskeismus.de/urteile/9S1806_LG_Hannover.pdf Urteil] des Landgericht Hannover 9 S 10/08 v. 03.11.2006 wurde das Urteil des AG gekippt, weil nicht nachgewiesen wurde, dass es die gleichen Urkunden sind.<br>
 +Die Zulässigkeit einer Veröffentlucung war nicht Gegenstand der Verhandlung
 + 
 +[[Kategorie:Glossar]]

Aktuelle Version

Die Veröffentlichung histotscher Dokumente im Internet kann erlaubt aber auch verboten sein.


[bearbeiten] Veröffentlichung erlaubt

[bearbeiten] Veröffentlchung verboten

[bearbeiten] Veröffentlichung nur gegen Entgeld erlaubt

Urteil Amtsgericht Hanover 527C 1 1619/05 v. 27.01.2006
Die zulässige Klage hat auch in der Sache Erfolg. Die Klage ist zulässig. Der Zivilrechtsweg ist eröffnet. Das klagende Land macht einen zivilrechtlichen Bereicherungsanspruch geltend. Die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Staatsarchiv, die hierfür maßgeblich ist, ist privatrechtlich ausgestaltet. Es wird ein „Entgelt" für verschiedene Leistungen verlangt. Entsprechend ist eine Rechnung gestellt worden.
Mit dem Urteil des Landgericht Hannover 9 S 10/08 v. 03.11.2006 wurde das Urteil des AG gekippt, weil nicht nachgewiesen wurde, dass es die gleichen Urkunden sind.
Die Zulässigkeit einer Veröffentlucung war nicht Gegenstand der Verhandlung

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