Drohendes finanzielles Desaster - verboten

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'''Drohendes finazielles Desaster''' '''Drohendes finazielles Desaster'''
 +[http://wortschatz.uni-leipzig.de/abfrage/ Desaster] im Wortschatz der deutschen Sprache der Universität Leipzig.
 +* Synonyme: Bürde, Drama, Geisel, Heimsuchung, Katastrophe, Last, Missgeschick, Not, Notlage, Plage, Prüfung, Schicksalsschlag, Schreckensnachricht, Tragödie, Trauerspiel, Unglück, Unglücksfall, Unheil, Verderben, Verhängnis
 +* vergleiche: Unstern
 +* ist Synonym von: Debakel, Heimsuchung, Katastrophe, Malheur, Panne, Pech, Schicksalsschlag, Tragik, Tragödie, Ungeschick, Unglück, Unglücksfall, Unheil, Verhängnis
 +* wird referenziert von: Missgeschick, Unstern, Zusammenbruch
-== Urteile ==+'''Nichts von einer Insolvenz.''' Die Richter dürfen es anders sehen und die deutsche Sprache definieren.
-[[http://www.buskeismus.de/urteile/52O20807_lg_bln_google_avards.pdf Urteil 52 O 208/08 v. 13.11.2008]] Lanmdgericht Berlin+== Urteile ==
-Die streitgegenständliche Aussage wird der '''unvoreingenommene und verständige Leser''' ... dass das unternehmen Kosten in so erheblichem Umfang zu tragen haben wird, dass ihr erhebliche finanzielle Probleme und damit '''möglicherweise sogar eine+
-Insolvenz''' drohen. Auch wenn das „finanzielle Desaster" nach der Formulierung des+
-Antragsgegners noch nicht eingetreten ist, sondern nur „droht", handelt es sich dennoch um eine+
-Tatsachenbehauptung, denn Tatsachengrundlage für gestellte Prognose „drohendes finanzielles+
-Desaster" sind nach den Ausführungen des Antragsgegners in der Presseerklärung die aufgrund+
-der Münchener Entscheidungen zu erwartende Änderung der Rechtsprechung in Braunschweig+
-und die große Anzahl ("an die hundert") der Verfahren.+
 +[http://www.buskeismus.de/urteile/52O20807_lg_bln_google_avards.pdf Urteil 52 O 208/08 v. 13.11.2008] Landgericht Berlin<br>
 +Auch die Verlautbarung des Antragsgegners, er gehe aufgrund der Münchener Entscheidungen von nunmehr guten Chancen für die Konkurrenten der Antragstellerin nun auch in Braunschweig aus (was Grundlage für das "'''drohende finanzielle Desaster ist'''"), ist unvollständig und damit unrichtig. Dem Leser wird suggeriert, dass nun erstmals ein Gericht zu dem Thema Markenverletzung durch Google-Adwords die Rechtslage richtig erkannt hat und sich auch die Braunschweiger Gerichte diesen Erkenntnissen nicht werden entziehen können.<br>
 +Die streitgegenständliche Aussage wird der '''unvoreingenommene und verständige Leser''' ... dass das Unternehmen Kosten in so erheblichem Umfang zu tragen haben wird, dass ihr erhebliche finanzielle Probleme und damit '''möglicherweise sogar eine
 +Insolvenz''' drohen.<br>
 +...<br>
 +Es ist zwar richtig, dass die Antragstellerin - wenn sie tatsächlich alle Verfahren verlieren würde - erhebliche Kosten tragen müsste, wenn auch die Berechnung der Kosten durch den Antragsgegner etwas überzogen ist, da sie beispielsweise nicht berücksichtigt, dass zahlreiche Verfahren bereits im Hinblick auf abgegebene [[Unterlassung]]s- oder [[Abschlusserklärung]]en auch in der Hauptsache rechtskräftig abgeschlossen sein dürften. Ob der Antragstellerin für den Fall, dass sie ihre Verfahren verliert, tatsächlich ein „finanzielles Desaster" drohen würde, hängt außerdem auch von ihrer sonstigen finanziellen Ausstattung und ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten - ggf. auch durch die Unterstützung von Dritten- ab, von denen nichts Konkretes bekannt ist.
-[[Kategorie:Verbotener Ausdruck]]+[[Kategorie:erlaubt verboten]]
-[[Kategorie:Verboten]]+[[Kategorie:verboten]]

Aktuelle Version

Drohendes finazielles Desaster Desaster im Wortschatz der deutschen Sprache der Universität Leipzig.

  • Synonyme: Bürde, Drama, Geisel, Heimsuchung, Katastrophe, Last, Missgeschick, Not, Notlage, Plage, Prüfung, Schicksalsschlag, Schreckensnachricht, Tragödie, Trauerspiel, Unglück, Unglücksfall, Unheil, Verderben, Verhängnis
  • vergleiche: Unstern
  • ist Synonym von: Debakel, Heimsuchung, Katastrophe, Malheur, Panne, Pech, Schicksalsschlag, Tragik, Tragödie, Ungeschick, Unglück, Unglücksfall, Unheil, Verhängnis
  • wird referenziert von: Missgeschick, Unstern, Zusammenbruch


Nichts von einer Insolvenz. Die Richter dürfen es anders sehen und die deutsche Sprache definieren.

[bearbeiten] Urteile

Urteil 52 O 208/08 v. 13.11.2008 Landgericht Berlin
Auch die Verlautbarung des Antragsgegners, er gehe aufgrund der Münchener Entscheidungen von nunmehr guten Chancen für die Konkurrenten der Antragstellerin nun auch in Braunschweig aus (was Grundlage für das "drohende finanzielle Desaster ist"), ist unvollständig und damit unrichtig. Dem Leser wird suggeriert, dass nun erstmals ein Gericht zu dem Thema Markenverletzung durch Google-Adwords die Rechtslage richtig erkannt hat und sich auch die Braunschweiger Gerichte diesen Erkenntnissen nicht werden entziehen können.
Die streitgegenständliche Aussage wird der unvoreingenommene und verständige Leser ... dass das Unternehmen Kosten in so erheblichem Umfang zu tragen haben wird, dass ihr erhebliche finanzielle Probleme und damit möglicherweise sogar eine Insolvenz drohen.
...
Es ist zwar richtig, dass die Antragstellerin - wenn sie tatsächlich alle Verfahren verlieren würde - erhebliche Kosten tragen müsste, wenn auch die Berechnung der Kosten durch den Antragsgegner etwas überzogen ist, da sie beispielsweise nicht berücksichtigt, dass zahlreiche Verfahren bereits im Hinblick auf abgegebene Unterlassungs- oder Abschlusserklärungen auch in der Hauptsache rechtskräftig abgeschlossen sein dürften. Ob der Antragstellerin für den Fall, dass sie ihre Verfahren verliert, tatsächlich ein „finanzielles Desaster" drohen würde, hängt außerdem auch von ihrer sonstigen finanziellen Ausstattung und ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten - ggf. auch durch die Unterstützung von Dritten- ab, von denen nichts Konkretes bekannt ist.

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