Zwangsvollstreckung, Einstellung
Aus Buskeismus
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- | Die '''Einstellung einer Zwangsvollstreckung''' erfoldert besondere Umstände (Voraussetzungen). | + | Die '''Einstellung einer Zwangsvollstreckung''' erfordert besondere Umstände (Voraussetzungen). |
- | In der Regel schränkt der Vollstreckungsschutz die Zwangsvollstreckung ein, wenn beim Schuldner ein Verlust seines Lebensunterhalts ensteht. Nicht pfändbar bzw. beaschränkr pfändbar sind Gegenstände, die für den persönlichen Gebrauch des Schuldners oder seiner Familie, für die Fortführung einer bescheidenen Haushaltsführung und für die Aufrechterhaltung der persönlichen Erwerbstätigkeit notwendig sind. Es gibt festgelegte Pfändungsgrenzen, die den Mindestlebensunterhalt des Schuldners und seiner Familie gewährleisten sollen. | + | In der Regel schränkt der Vollstreckungsschutz die Zwangsvollstreckung ein, wenn beim Schuldner ein Verlust seines Lebensunterhalts ensteht. Nicht bzw. beschränkt pfändbar sind Gegenstände, die für den persönlichen Gebrauch des Schuldners oder seiner Familie, für die Fortführung einer bescheidenen Haushaltsführung und für die Aufrechterhaltung der persönlichen Erwerbstätigkeit notwendig sind. Es gibt festgelegte Pfändungsgrenzen, die den Mindestlebensunterhalt des Schuldners und seiner Familie gewährleisten sollen. |
Arbeitseinkommen, Sozialleistungen und Lastenausgleichsansprüche können ebenfalls nicht ohne weiteres gepfändet werden. | Arbeitseinkommen, Sozialleistungen und Lastenausgleichsansprüche können ebenfalls nicht ohne weiteres gepfändet werden. | ||
- | Die Pfändung darf nicht eine ganz besondere eine Härte bedeuten odere gegen die guten Sitten verstoßen. | + | Die Pfändung darf nicht eine ganz besondere Härte bedeuten oder gegen die guten Sitten verstoßen. |
- | == ZPO § 707 Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung == | + | == ZPO [http://dejure.org/gesetze/ZPO/707.html § 707] Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung == |
(1) Wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt oder die Rüge nach [http://dejure.org/gesetze/ZPO/321a.html § 321a Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör] erhoben oder wird der Rechtsstreit nach der Verkündung eines Vorbehaltsurteils fortgesetzt, so kann das Gericht auf Antrag anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt werde oder nur gegen Sicherheitsleistung stattfinde und dass die Vollstreckungsmaßregeln gegen Sicherheitsleistung aufzuheben seien. Die Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung ist nur zulässig, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Schuldner zur Sicherheitsleistung nicht in der Lage ist und die Vollstreckung einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde. | (1) Wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt oder die Rüge nach [http://dejure.org/gesetze/ZPO/321a.html § 321a Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör] erhoben oder wird der Rechtsstreit nach der Verkündung eines Vorbehaltsurteils fortgesetzt, so kann das Gericht auf Antrag anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt werde oder nur gegen Sicherheitsleistung stattfinde und dass die Vollstreckungsmaßregeln gegen Sicherheitsleistung aufzuheben seien. Die Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung ist nur zulässig, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Schuldner zur Sicherheitsleistung nicht in der Lage ist und die Vollstreckung einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde. | ||
- | (2) Die Entscheidung ergeht durch Beschluss. Eine Anfechtung des Beschlusses findet nicht statt. | + | (2) Die Entscheidung ergeht durch Beschluss. Eine Anfechtung des Beschlusses findet nicht statt. |
== ZPO [http://dejure.org/gesetze/ZPO/567.html § 767] Sofortige Beschwerde; Anschlussbeschwerde == | == ZPO [http://dejure.org/gesetze/ZPO/567.html § 767] Sofortige Beschwerde; Anschlussbeschwerde == | ||
- | Bei Einwendungen den festgestellten Anspruch selbst, und wenndie Gründe erst nach dem Schluß der mündlichen Verhandlung entstanden sind und in dieser nicht mehr hätten geltendgemacht werden können, kann zur einstweilige Einstellung einer Zwangsvollstreckung führen. | + | Bei Einwendungen den festgestellten Anspruch selbst, und wenndie Gründe erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung entstanden sind und in dieser nicht mehr hätten geltend gemacht werden können, kann zur einstweilige Einstellung einer Zwangsvollstreckung führen. |
== ZPO [http://dejure.org/gesetze/ZPO/579.html § 579] Nichtigkeitsklage, [http://dejure.org/gesetze/ZPO/580.html § 580] Restitutionsklage == | == ZPO [http://dejure.org/gesetze/ZPO/579.html § 579] Nichtigkeitsklage, [http://dejure.org/gesetze/ZPO/580.html § 580] Restitutionsklage == |
Aktuelle Version
Die Einstellung einer Zwangsvollstreckung erfordert besondere Umstände (Voraussetzungen).
In der Regel schränkt der Vollstreckungsschutz die Zwangsvollstreckung ein, wenn beim Schuldner ein Verlust seines Lebensunterhalts ensteht. Nicht bzw. beschränkt pfändbar sind Gegenstände, die für den persönlichen Gebrauch des Schuldners oder seiner Familie, für die Fortführung einer bescheidenen Haushaltsführung und für die Aufrechterhaltung der persönlichen Erwerbstätigkeit notwendig sind. Es gibt festgelegte Pfändungsgrenzen, die den Mindestlebensunterhalt des Schuldners und seiner Familie gewährleisten sollen.
Arbeitseinkommen, Sozialleistungen und Lastenausgleichsansprüche können ebenfalls nicht ohne weiteres gepfändet werden.
Die Pfändung darf nicht eine ganz besondere Härte bedeuten oder gegen die guten Sitten verstoßen.
Inhaltsverzeichnis |
[bearbeiten] ZPO § 707 Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung
(1) Wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt oder die Rüge nach § 321a Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör erhoben oder wird der Rechtsstreit nach der Verkündung eines Vorbehaltsurteils fortgesetzt, so kann das Gericht auf Antrag anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt werde oder nur gegen Sicherheitsleistung stattfinde und dass die Vollstreckungsmaßregeln gegen Sicherheitsleistung aufzuheben seien. Die Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung ist nur zulässig, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Schuldner zur Sicherheitsleistung nicht in der Lage ist und die Vollstreckung einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde.
(2) Die Entscheidung ergeht durch Beschluss. Eine Anfechtung des Beschlusses findet nicht statt.
[bearbeiten] ZPO § 767 Sofortige Beschwerde; Anschlussbeschwerde
Bei Einwendungen den festgestellten Anspruch selbst, und wenndie Gründe erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung entstanden sind und in dieser nicht mehr hätten geltend gemacht werden können, kann zur einstweilige Einstellung einer Zwangsvollstreckung führen.
[bearbeiten] ZPO § 579 Nichtigkeitsklage, § 580 Restitutionsklage
Die Erhebung einer Nichtigkeitsklage nach ZPO § 579 oder eine Restitutionsklage oder nach ZPO § 580 kann die einstweilige Einstellung einer Zwangsvollstreckung begründen.