Nicht darstellbar

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-'''nicht darstellbar''' bedeutet: kann grundstzlich nicht begründet, nicht vorgetragen werden.+'''nicht darstellbar''' bedeutet: kann grundsätzlich nicht begründet, nicht vorgetragen werden.
== Beispiele == == Beispiele ==
-*Diese hat der Kläger hingegen auch mit der Berufungsbegründung nicht nachgeholt. Dies überrascht allerdings nicht, denn auch für den Senat erscheint es als '''nicht darstellbar''', worin die die Schutzfähigkeit bewirkende Schöpfungshöhe gerade dieses konkreten Textteils begründet liegen könnte. OLG Hamburg Aktenzeichen: 5 U 144/03, Entscheidung vom 31. März 2004+*Diese hat der Kläger hingegen auch mit der Berufungsbegründung nicht nachgeholt. Dies überrascht allerdings nicht, denn auch für den Senat erscheint es als '''nicht darstellbar''', worin die die Schutzfähigkeit bewirkende Schöpfungshöhe gerade dieses konkreten Textteils begründet liegen könnte. (OLG Hamburg Aktenzeichen: 5 U 144/03, Entscheidung vom 31. März 2004)
-*Dagegen spricht schon, dass sich der Beklagte zunächst selbst (Klagerwiderung vom 21.10.1998, Bl. 24 d. A.) auf eine Sachbefristung (vorübergehend erhöhter Arbeitsanfall) berufen hat und erst dann zum Beschäftigungsförderungsgesetz wechselte, als dieser Sachgrund '''nicht darstellbar''' war. LAG Thüringen 7. Kammer, Aktenzeichen: 7 Sa 485/99, Datum der Entscheidung: 06.02.2001+*Dagegen spricht schon, dass sich der Beklagte zunächst selbst (Klagerwiderung vom 21.10.1998, Bl. 24 d. A.) auf eine Sachbefristung (vorübergehend erhöhter Arbeitsanfall) berufen hat und erst dann zum Beschäftigungsförderungsgesetz wechselte, als dieser Sachgrund '''nicht darstellbar''' war. (LAG Thüringen 7. Kammer, Aktenzeichen: 7 Sa 485/99, Datum der Entscheidung: 06.02.2001)
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Aktuelle Version

nicht darstellbar bedeutet: kann grundsätzlich nicht begründet, nicht vorgetragen werden.


[bearbeiten] Beispiele

  • Diese hat der Kläger hingegen auch mit der Berufungsbegründung nicht nachgeholt. Dies überrascht allerdings nicht, denn auch für den Senat erscheint es als nicht darstellbar, worin die die Schutzfähigkeit bewirkende Schöpfungshöhe gerade dieses konkreten Textteils begründet liegen könnte. (OLG Hamburg Aktenzeichen: 5 U 144/03, Entscheidung vom 31. März 2004)
  • Dagegen spricht schon, dass sich der Beklagte zunächst selbst (Klagerwiderung vom 21.10.1998, Bl. 24 d. A.) auf eine Sachbefristung (vorübergehend erhöhter Arbeitsanfall) berufen hat und erst dann zum Beschäftigungsförderungsgesetz wechselte, als dieser Sachgrund nicht darstellbar war. (LAG Thüringen 7. Kammer, Aktenzeichen: 7 Sa 485/99, Datum der Entscheidung: 06.02.2001)
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