Geheimsphäre
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Informationen aus der Geheimsphäre sind grundsätzlich kein zulässiges Berichtsthema. | Informationen aus der Geheimsphäre sind grundsätzlich kein zulässiges Berichtsthema. |
Aktuelle Version
Die Geheimsphäre beschreibt vertrauliche Informationen, die durch das Persönlichkeitsrecht geschützt sind. Zur Geheimsphäre zählen Passwörter, PIN-Nummern, Geheimnummern, Steuergeheimnis sowie solche Informationen, die dem Datenschutzgesetz unterfallen usw.
Informationen aus der Geheimsphäre sind grundsätzlich kein zulässiges Berichtsthema.