Bundesverfassungsgericht
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Das Bundesverfassungsgericht wird im Äußerungsrecht erst dann tätig, wenn man den [[Rechtsweg]] ausgeschöpft hat und schließlich eine [[Verfassungsbeschwerde]] einlegt. | Das Bundesverfassungsgericht wird im Äußerungsrecht erst dann tätig, wenn man den [[Rechtsweg]] ausgeschöpft hat und schließlich eine [[Verfassungsbeschwerde]] einlegt. | ||
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Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in Rechtsstreiten das letzte Wort, jedoch kümmern sich die die [[Zensurkammer]]n nur dann um die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, wenn sie aus diesen [[Honig saugen]] können. | Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in Rechtsstreiten das letzte Wort, jedoch kümmern sich die die [[Zensurkammer]]n nur dann um die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, wenn sie aus diesen [[Honig saugen]] können. | ||
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Aktuelle Version
Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste deutsche Gericht und überprüft, ob Gesetze oder Urteile mit der Verfassung im Einklang stehen. Regelmäßig entscheidet es über Kollisionen der Grundrechte "Persönlichkeitsrechte" einerseits und "Presse- und Meinungsfreiheit" andererseits, dies es gegeneinander abwägt.
Das Bundesverfassungsgericht wird im Äußerungsrecht erst dann tätig, wenn man den Rechtsweg ausgeschöpft hat und schließlich eine Verfassungsbeschwerde einlegt. Das ist schade, denn das Bundesverfassungsgericht hält die Meinungsfreiheit ziemlich hoch, während sie untere Gerichte gerne auf dem Altar des heiligen Persönlichkeitsrechts opfern.
Entgegen eines verbreiteten Missverständnisses ist die Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts für den Rechtsalltag nicht maßgeblich. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in Rechtsstreiten das letzte Wort, jedoch kümmern sich die die Zensurkammern nur dann um die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, wenn sie aus diesen Honig saugen können.
[bearbeiten] Urteile
- Entscheidungen seit 1998 - Datenbank des Bundesverfassungsgerichts
- Entscheidungen seit 1954 - Uni-Projekt - befindet sich im ständigen Aufbau