Formalbeleidigung
Aus Buskeismus
(Unterschied zwischen Versionen)
Version vom 05:32, 22. Okt. 2008 (bearbeiten) Rolf (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: Kategorie:Glossar) ← Zum vorherigen Versionsunterschied |
Aktuelle Version (16:36, 27. Okt. 2008) (bearbeiten) (Entfernen) Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge) |
||
(Der Versionsvergleich bezieht 2 dazwischen liegende Versionen mit ein.) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | Formalbeleidigung ist eine [[Beleidigung]], die auch bei [[Wahrnehmung berechtigter Interessen]] über das Ziel hinausschießt, vgl. [http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__193.html § 193 StGB]. | ||
[[Kategorie:Glossar]] | [[Kategorie:Glossar]] |
Aktuelle Version
Formalbeleidigung ist eine Beleidigung, die auch bei Wahrnehmung berechtigter Interessen über das Ziel hinausschießt, vgl. § 193 StGB.