Persönlichkeitsrecht
Aus Buskeismus
(Unterschied zwischen Versionen)
Version vom 13:31, 19. Okt. 2008 (bearbeiten) Rolf (Diskussion | Beiträge) ← Zum vorherigen Versionsunterschied |
Aktuelle Version (14:00, 19. Okt. 2008) (bearbeiten) (Entfernen) Rolf (Diskussion | Beiträge) (→Teile des Persönlichkeitsrechts) |
||
(Der Versionsvergleich bezieht 3 dazwischen liegende Versionen mit ein.) | |||
Zeile 18: | Zeile 18: | ||
*[[Intimsphäre]] | *[[Intimsphäre]] | ||
*[[Sozialsphäre]] | *[[Sozialsphäre]] | ||
- | + | *[[Namensrecht]] | |
- | + | *Bankgeheimnis | |
- | + | *Vermögenswerte | |
- | + | *[[Recht am Wort]] | |
- | Von der | + | |
== Kritik == | == Kritik == |
Aktuelle Version
Das Persönlichkeitsrecht ist als solches nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt, vielmehr wurde das Konzept nach und nach um die bereits bestehenden Gesetze zum Ehrenschutz und den Grundrechten entwickelt.
Inhaltsverzeichnis |
[bearbeiten] spezialgesetzliche Ausprägungen
- Festschreibung der Menschenwürdegarantie als fundamentales Verfassungsprinzip in Art.1 Grundgesetz
- strafechtlicher Ehrenschutz durch Verbote von Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede u.a. in § 185 StGB
- Recht am eigenen Bild in §§ 22.ff KunstUrhG
- Namensrecht in § 12 BGB
- Urheberpersönlichkeitsrecht in §§ 11ff. UrhG
[bearbeiten] allgemeines Persönlichkeitsrecht
Von der Rechtsprechung wurde aus der Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 GG) und der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) das allgemeines Persönlichkeitsrecht entwickelt, das Verfassungsrang genießt. Es dient gegenüber den spezialgesetzlichen Ausprägungen als Auffanggrundrecht.
[bearbeiten] Teile des Persönlichkeitsrechts
- Informationelle Selbstbestimmung
- Intimsphäre
- Sozialsphäre
- Namensrecht
- Bankgeheimnis
- Vermögenswerte
- Recht am Wort
[bearbeiten] Kritik
Das Persönlichkeitsrecht wurde von findigen Medienanwälten zur Allzweckwaffe gegen die Meinungsfreiheit pervertiert.