Name

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 +== Recht am eigenen Namen ==
 +Der Name einer Person hat individualisierende Funktion. Das bürgerliche Namensrecht aus [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__12.html § 12 BGB] ist eine Ausprägung des [[allgemeines Persönlichkeitsrecht|allgemeinen Persönlichkeitsrechts]]. Man hat daher gegen Dritte, die sich den Namen als eigenen anmaßen, einen [[Unterlassungsanspruch]] aus § 12 BGB.
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 +Daneben gibt es noch Firmen- und Markennamen, die ebenfalls Unterlassungsansprüche begründen.
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 +== Recht auf Anonymisierung ==
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 +Grundsätzlich hat jedermann ein Recht darauf, in Ruhe gelassen zu werden. Daher kann bei öffentlicher Berichterstattung [[Anonymisierung]] verlangt werden. [[Namensnennung]] ist daher nur bei [[Berichtsinteresse]] zulässig.
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 +== Namensausbeutung ==
 +Neben dem Recht auf Anonymität spielt in der Praxis die kommerzielle Ausbeutung der namen von Prominenten zu Werbezwecken eine Rolle.
 +== Siehe auch ==
 +*[[Namensnennung]]
 +*[[Namensnennung von Anwälten]]
[[Kategorie:Glossar]] [[Kategorie:Glossar]]

Aktuelle Version

Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Recht am eigenen Namen

Der Name einer Person hat individualisierende Funktion. Das bürgerliche Namensrecht aus § 12 BGB ist eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Man hat daher gegen Dritte, die sich den Namen als eigenen anmaßen, einen Unterlassungsanspruch aus § 12 BGB.

Daneben gibt es noch Firmen- und Markennamen, die ebenfalls Unterlassungsansprüche begründen.

[bearbeiten] Recht auf Anonymisierung

Grundsätzlich hat jedermann ein Recht darauf, in Ruhe gelassen zu werden. Daher kann bei öffentlicher Berichterstattung Anonymisierung verlangt werden. Namensnennung ist daher nur bei Berichtsinteresse zulässig.

[bearbeiten] Namensausbeutung

Neben dem Recht auf Anonymität spielt in der Praxis die kommerzielle Ausbeutung der namen von Prominenten zu Werbezwecken eine Rolle.

[bearbeiten] Siehe auch

Persönliche Werkzeuge