Klage

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 08:03, 14. Okt. 2008 (bearbeiten)
Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)

← Zum vorherigen Versionsunterschied
Aktuelle Version (13:07, 17. Nov. 2008) (bearbeiten) (Entfernen)
Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)

 
(Der Versionsvergleich bezieht eine dazwischen liegende Version mit ein.)
Zeile 1: Zeile 1:
[[Unterlassungsanspruch|Unterlassungsansprüche]] werden ganz überwiegend durch [[Abmahnung]]en und [[einstweilige Verfügung]]en durchgesetzt. [[Unterlassungsanspruch|Unterlassungsansprüche]] werden ganz überwiegend durch [[Abmahnung]]en und [[einstweilige Verfügung]]en durchgesetzt.
-Hat man entsprechende [[Ausschlussfrist]]en verpasst oder möchte man [[Schadensersatz]]- oder [[Geldersatz]]ansprüche durchsetzen, muss man eine ordentliche Klage erheben. Das ist allerdings für den Kläger sehr lästig, da er anders als im einstweiligen Rechtsschutz nicht mit billigen Lügen weiterkommt. Er benötigt nun teure Lügen, die einer Beweiserhebung standhalten.+Hat man entsprechende [[Ausschlussfrist bei einstweiliger Verfügung|Ausschlussfristen]] verpasst oder möchte man [[Schadensersatz]]- oder [[Geldersatz]]ansprüche durchsetzen, muss man eine ordentliche Klage erheben. Das ist allerdings für den Kläger sehr lästig, da er anders als im einstweiligen Rechtsschutz nicht mit billigen Lügen weiterkommt. Er benötigt nun teure Lügen, die einer Beweiserhebung standhalten.
 + 
 +== Beweislast ==
 + 
 +Normalerweise muss der Kläger die Voraussetzungen für seine Ansprüche darlegen und beweisen, weshalb oft die Erleichterungen bei einstweiligen Verfügungen vorgezogen werden. In äußerungsrechtlichen Verfahren kommt es jedoch häufig zu einer [[Beweislastumkehr]].
== Zwingen ins Hauptsacheverfahren == == Zwingen ins Hauptsacheverfahren ==

Aktuelle Version

Unterlassungsansprüche werden ganz überwiegend durch Abmahnungen und einstweilige Verfügungen durchgesetzt.

Hat man entsprechende Ausschlussfristen verpasst oder möchte man Schadensersatz- oder Geldersatzansprüche durchsetzen, muss man eine ordentliche Klage erheben. Das ist allerdings für den Kläger sehr lästig, da er anders als im einstweiligen Rechtsschutz nicht mit billigen Lügen weiterkommt. Er benötigt nun teure Lügen, die einer Beweiserhebung standhalten.

[bearbeiten] Beweislast

Normalerweise muss der Kläger die Voraussetzungen für seine Ansprüche darlegen und beweisen, weshalb oft die Erleichterungen bei einstweiligen Verfügungen vorgezogen werden. In äußerungsrechtlichen Verfahren kommt es jedoch häufig zu einer Beweislastumkehr.

[bearbeiten] Zwingen ins Hauptsacheverfahren

Wurde man durch eine einstweilige Verfügung zur Unterlassung etc. verpflichtet, kann man den Anspruchsteller gerichtlich zur Erhebung der Hauptsacheklage auffordern, was innerhalb einer gerichtlich gesetzten Frist zu geschehen hat. Ansonsten wird die Verfügung hinfällig.

Persönliche Werkzeuge