Rechtsweg

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 16:38, 13. Okt. 2008 (bearbeiten)
Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
(Die Seite wurde neu angelegt: == Eingangsinstanz == Der Rechtsweg im Medienrecht beginnt normalerweise in Hamburg oder Berlin, wo es sich besonders schön verbieten lä...)
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Aktuelle Version (10:58, 26. Okt. 2008) (bearbeiten) (Entfernen)
Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
(Verfassungsbeschwerde)
 
(Der Versionsvergleich bezieht 3 dazwischen liegende Versionen mit ein.)
Zeile 1: Zeile 1:
== Eingangsinstanz == == Eingangsinstanz ==
-Der Rechtsweg im Medienrecht beginnt [[fliegender Gerichtsstand|normalerweise]] in Hamburg oder Berlin, wo es sich besonders schön verbieten lässt. Je nach Streitwert geht es am Amtsgericht oder am Landgericht (Regelfall) los.+Der Rechtsweg im Medienrecht beginnt [[fliegender Gerichtsstand|normalerweise]] in Hamburg oder Berlin, wo es sich besonders schön verbieten lässt. Je nach [[Streitwert]] geht der Spaß am Amtsgericht oder am Landgericht (Regelfall) los.
== Berufung == == Berufung ==
-Möchte man sich das Verbot nicht bieten lassen, kann man Berufung beim nächsthöheren Gericht einlegen, also zum Landgericht oder Oberlandesgericht. Die Berufung hat für den Inanspruchgenommenen den Nachteil, dass dort ebenfalls nach Kräften verboten wird.+Möchte man sich das Verbot nicht bieten lassen, kann man Berufung beim nächsthöheren Gericht einlegen, also beim Landgericht bzw. Oberlandesgericht. Die Berufung hat für den Inanspruchgenommenen den Nachteil, dass dort ebenfalls nach Kräften verboten wird.
 + 
 +Man befindet sich dann aber noch immer in Hamburg oder Berlin.
== Revision == == Revision ==
Zeile 15: Zeile 17:
Hat man den Rechtsweg erschöpft, dann kann man vorsichtig beim Bundesverfassungsgericht anklopfen. Bei einer Erfolgsquote von über 2% sind die Aussichten, im Wege einer Verfassungsbeschwerden Gerechtigkeit zu erfahren, auch nicht sonderlich prall. Hat man den Rechtsweg erschöpft, dann kann man vorsichtig beim Bundesverfassungsgericht anklopfen. Bei einer Erfolgsquote von über 2% sind die Aussichten, im Wege einer Verfassungsbeschwerden Gerechtigkeit zu erfahren, auch nicht sonderlich prall.
-Allerdings hat man in Karlsruhe davon gehört, dass [[Persönlichkeitsrecht]]e und [[Meinungsfreiheit|Meinungs-]] und [[Pressefreiheit]] '''gleichrangige''' Grundrechte sind, die gegeneinander [[Abwägung|abzuwägen]] sind. In Hamburg kennt man solche Bräuche eher weniger.+Allerdings hat man in Karlsruhe davon gehört, dass [[Persönlichkeitsrecht]]e und [[Meinungsfreiheit|Meinungs-]] und [[Pressefreiheit]] '''gleichrangige''' Grundrechte sind, die gegeneinander [[Abwägung|abzuwägen]] sind. Es ist sogar von einer "Vermutung für die Äußerungsfreihet" die Rede. In Hamburg kennt man solche Bräuche eher weniger.
[[Kategorie:Glossar]] [[Kategorie:Glossar]]

Aktuelle Version

Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Eingangsinstanz

Der Rechtsweg im Medienrecht beginnt normalerweise in Hamburg oder Berlin, wo es sich besonders schön verbieten lässt. Je nach Streitwert geht der Spaß am Amtsgericht oder am Landgericht (Regelfall) los.

[bearbeiten] Berufung

Möchte man sich das Verbot nicht bieten lassen, kann man Berufung beim nächsthöheren Gericht einlegen, also beim Landgericht bzw. Oberlandesgericht. Die Berufung hat für den Inanspruchgenommenen den Nachteil, dass dort ebenfalls nach Kräften verboten wird.

Man befindet sich dann aber noch immer in Hamburg oder Berlin.

[bearbeiten] Revision

Konnte man sich die beiden Instanzen leisten (was im Presserecht wegen der durchweg hohen Streitwerte nur sehr vermögende Leute oder Mörder können), hat man beim Bundesgerichtshof eine gewisse Aussicht auf Vernunft.

[bearbeiten] Verfassungsbeschwerde

Hat man den Rechtsweg erschöpft, dann kann man vorsichtig beim Bundesverfassungsgericht anklopfen. Bei einer Erfolgsquote von über 2% sind die Aussichten, im Wege einer Verfassungsbeschwerden Gerechtigkeit zu erfahren, auch nicht sonderlich prall.

Allerdings hat man in Karlsruhe davon gehört, dass Persönlichkeitsrechte und Meinungs- und Pressefreiheit gleichrangige Grundrechte sind, die gegeneinander abzuwägen sind. Es ist sogar von einer "Vermutung für die Äußerungsfreihet" die Rede. In Hamburg kennt man solche Bräuche eher weniger.

Persönliche Werkzeuge