Abmahnwahn
Aus Buskeismus
(Unterschied zwischen Versionen)
Version vom 10:09, 8. Okt. 2008 (bearbeiten) Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge) (→Weblinks) ← Zum vorherigen Versionsunterschied |
Version vom 15:53, 9. Okt. 2008 (bearbeiten) (Entfernen) Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge) K (→Begriff) Zum nächsten Versionsunterschied → |
||
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
Abmahnwahnsinnige neigen dazu, das Recht der Abmahnung zu pervertieren und aus den entsprechenden Anwaltskosten Kapital zu schlagen. | Abmahnwahnsinnige neigen dazu, das Recht der Abmahnung zu pervertieren und aus den entsprechenden Anwaltskosten Kapital zu schlagen. | ||
- | Die Möglichkeit zur Abmahnung wurde ursprünglich im gewerblichen Rechtsschutz entwickelt, um Rechtsstreite im Bereich von Patenten und unlauterem Wettbewerb u.ä. unter Kaufleuten möglichst schnell zu befrieden. | + | Die Möglichkeit zur Abmahnung wurde ursprünglich im gewerblichen Rechtsschutz entwickelt, um Rechtsstreite im Bereich von Patenten und unlauterem Wettbewerb u.ä. unter Kaufleuten möglichst schnell zu befrieden. In einer kaufmännisch vergleichbaren Situation befinden sich großen Verlage und Rundfunksender. |
- | + | ||
- | In einer kaufmännisch vergleichbaren Situation befinden sich großen Verlage und Rundfunksender. | + | |
Die Anwendung auf Privatpersonen, dieses mitunter flächendeckend, wird oftmals als nicht sachgerecht empfunden. | Die Anwendung auf Privatpersonen, dieses mitunter flächendeckend, wird oftmals als nicht sachgerecht empfunden. |
Version vom 15:53, 9. Okt. 2008
Begriff
Abmahnwahn bezeichnet satirisch den Missbrauch der Abmahnung.
Abmahnwahnsinnige neigen dazu, das Recht der Abmahnung zu pervertieren und aus den entsprechenden Anwaltskosten Kapital zu schlagen.
Die Möglichkeit zur Abmahnung wurde ursprünglich im gewerblichen Rechtsschutz entwickelt, um Rechtsstreite im Bereich von Patenten und unlauterem Wettbewerb u.ä. unter Kaufleuten möglichst schnell zu befrieden. In einer kaufmännisch vergleichbaren Situation befinden sich großen Verlage und Rundfunksender.
Die Anwendung auf Privatpersonen, dieses mitunter flächendeckend, wird oftmals als nicht sachgerecht empfunden.