Caroline-Entscheidung
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- | In der Caroline-Entscheidung wurde festgelegt, dass denkbar privilegierte Nutznießer des Erbes von adeligen Ausbeutern so wichtig sind, dass sie des Schutzes des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bedürfen, wenn sie sich in einer öffntlichen Kneipe treffen, öffentliche Schwimmbäder besuchen oder das hochwohlgeborene Töchterchen beim Reitturnier exponieren und dabei sich dabei vom gemeinen Volk beobachtet fühlen. | + | In der Caroline-Entscheidung wurde festgelegt, dass denkbar privilegierte Nutznießer des Erbes von adeligen Ausbeutern so wichtig sind, dass sie des Schutzes des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bedürfen, wenn sie sich in einer öffentlichen Kneipe treffen, öffentliche Schwimmbäder besuchen oder das hochwohlgeborene Töchterchen beim Reitturnier exponieren und sich dabei dabei vom gemeinen Volk beobachtet fühlen. |
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Diese Rechtsunsicherheit führte bei den Medien - vornehmlich der Boulevardpresse - zu einer deutlich zurückhaltenderen Bildberichterstattung, was die Anzahl der entsprechenden Verfahren dramatisch sinken ließ. | Diese Rechtsunsicherheit führte bei den Medien - vornehmlich der Boulevardpresse - zu einer deutlich zurückhaltenderen Bildberichterstattung, was die Anzahl der entsprechenden Verfahren dramatisch sinken ließ. | ||
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Version vom 10:44, 9. Okt. 2008
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Begriff
In der Caroline-Entscheidung wurde festgelegt, dass denkbar privilegierte Nutznießer des Erbes von adeligen Ausbeutern so wichtig sind, dass sie des Schutzes des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bedürfen, wenn sie sich in einer öffentlichen Kneipe treffen, öffentliche Schwimmbäder besuchen oder das hochwohlgeborene Töchterchen beim Reitturnier exponieren und sich dabei dabei vom gemeinen Volk beobachtet fühlen.
Kritik an der Caroline-Entscheidung
Diese Rechtsunsicherheit führte bei den Medien - vornehmlich der Boulevardpresse - zu einer deutlich zurückhaltenderen Bildberichterstattung, was die Anzahl der entsprechenden Verfahren dramatisch sinken ließ.
Um den hiermit einhergehenden Einbruch der Auftragslage Medienanwälten zu kompensieren, schenkte die Rechtsprechung diesen die Stolpe-Entscheidung, sodass Medienanwälte nunmehr statt Bildabmahungen gegenüber großen Verlagen in die Wegelagerei des Äußerungsrechts ausweichen und kleine Leute abmahnen.