Üble Nachrede

Aus Buskeismus

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Version vom 11:39, 8. Okt. 2008

Spezialfall der Beleidigung durch Behaupten oder Verbreitet einer Tatsache, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, vgl. [§ 186 StGB].

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