Richtigstellung
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Version vom 18:32, 6. Okt. 2008
Eine Äußerung kann auch auf eigenen Entschluss des Verbreiters richtig gestellt werden, etwa aufgrund eigener Erkenntnis eines Fehlers oder formlosen Hinweis des Betroffenen. Eine redaktionelle Richtigstellung kann den Anspruch auf Unterlassung und Gegendarstellung entfallen lassen.