Meinungsäußerung

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 17:47, 7. Okt. 2008 (bearbeiten)
Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
(Die Seite wurde neu angelegt: Kategorie:Glossar)
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Aktuelle Version (19:41, 18. Jan. 2009) (bearbeiten) (Entfernen)
Rolf (Diskussion | Beiträge)
(Formulierung einer Meinungsäußerung)
 
(Der Versionsvergleich bezieht 9 dazwischen liegende Versionen mit ein.)
Zeile 1: Zeile 1:
 +Meinungsäußerung ist das Veröffentlichen von subjektiven Einschätzungen wie Annahmen, Thesen, Theorien, Standpunkte, Überzeugungen und Glaubensvorstellungen. Sie sind geprägt durch ein persönliches [[Werturteil]]. Gegenbegriff ist die [[Tatsachenbehauptung]].
 +
 +In Art. 5 Abs. 1 GG wird der Eindruck erweckt, es gäbe hierzulande eine [[Meinungsäußerungsfreiheit]]. Dieser irreführende Eindruck wird in durch die Schrankenbestimmungen wieder relativiert.
 +
 +__TOC__
 +
 +== Meinungen über Tatsachen ==
 +
 +Meinungen über prinzipiell nachprüfbare Tatsachen wie Verdächtigungen können Tatsachbehauptungen beinhalten. Bereits der durch Meinungsäußerung hervorgerufene [[Eindruck]] einer Tatsachenbehauptung kann als Tatsachenbehauptung gewertet werden.
 +Seit der [[Stolpe-Entscheidung]] kann jede Meinungsäußerung in eine Tatsachenbehauptung umgedeutet werden, wenn eine solche irgendwie hineinzudeuteln sein könnte.
 +
 +== Formulierungen zu Gunsten der Meinungsäußerung ==
 +
 +'''offenbar''' - schützt<br>
 +Durch das [http://www.buskeismus.de/urteile/27O74506_offenbar.pdf Urteil] des Landgerichts Berlin 27 O 745/06 v. 30.11.06 kann der Ausdruck '''offenbar''' helfen, dass eine Tatsache von den [[Zensurrichter]]n als Meinungsöußerung gesehen wird:<br>
 +"Durch die Verwendung des Begriffs "offenbar" werde für jeden Leser deutlich, dass der Kritiker die Inspiration durch die Idee des Films "21 Gramm" nur vermute."
 +
 +'''Meiner Meinungs nach''' oder '''Unserer Meinung nach''' - schützt nicht sicher<br>
 +genügen oft nicht, um eine Tatsache als Meinungsäußerung zu vertreten.
 +
 +'''Fragen''' - schützen nihct unbedingt<br>
 +Fragen bieten ebenfalls keine Sicherheit, dass es sich um eine Meinugnsäußerung handelt. Fragen können den Verdacht erwecken, dass der Äußernde eine Tatsache als gegeben ansieht. Fragen können überprüfbare Tatsachenbehauptungen sein [http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_060905_hansolg.htm#Sechs_Mal_Michael_Ballack Buske]in der Sache 324 O 983/05 am 10.02.2006 - Ballack gegen Springer. Das OLG Hamburg hat diese Meinung de facto bestätigt[http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_060210.htm#D%FCrfen_Fragen_formuliert_werden 7 U 84/06], 05.09.2006
 +
 +== Formulierung einer Meinungsäußerung ==
 +
 +*Angrifffstatsachen - der Tatsachenhintergrund - brauchen in einer Meinungsäußerung nicht genannt werden. Diese müssen jedoch wahr und beweisbar sein.
 +
 +== Kritik ==
 +
[[Kategorie:Glossar]] [[Kategorie:Glossar]]

Aktuelle Version

Meinungsäußerung ist das Veröffentlichen von subjektiven Einschätzungen wie Annahmen, Thesen, Theorien, Standpunkte, Überzeugungen und Glaubensvorstellungen. Sie sind geprägt durch ein persönliches Werturteil. Gegenbegriff ist die Tatsachenbehauptung.

In Art. 5 Abs. 1 GG wird der Eindruck erweckt, es gäbe hierzulande eine Meinungsäußerungsfreiheit. Dieser irreführende Eindruck wird in durch die Schrankenbestimmungen wieder relativiert.

Inhaltsverzeichnis


[bearbeiten] Meinungen über Tatsachen

Meinungen über prinzipiell nachprüfbare Tatsachen wie Verdächtigungen können Tatsachbehauptungen beinhalten. Bereits der durch Meinungsäußerung hervorgerufene Eindruck einer Tatsachenbehauptung kann als Tatsachenbehauptung gewertet werden. Seit der Stolpe-Entscheidung kann jede Meinungsäußerung in eine Tatsachenbehauptung umgedeutet werden, wenn eine solche irgendwie hineinzudeuteln sein könnte.

[bearbeiten] Formulierungen zu Gunsten der Meinungsäußerung

offenbar - schützt
Durch das Urteil des Landgerichts Berlin 27 O 745/06 v. 30.11.06 kann der Ausdruck offenbar helfen, dass eine Tatsache von den Zensurrichtern als Meinungsöußerung gesehen wird:
"Durch die Verwendung des Begriffs "offenbar" werde für jeden Leser deutlich, dass der Kritiker die Inspiration durch die Idee des Films "21 Gramm" nur vermute."

Meiner Meinungs nach oder Unserer Meinung nach - schützt nicht sicher
genügen oft nicht, um eine Tatsache als Meinungsäußerung zu vertreten.

Fragen - schützen nihct unbedingt
Fragen bieten ebenfalls keine Sicherheit, dass es sich um eine Meinugnsäußerung handelt. Fragen können den Verdacht erwecken, dass der Äußernde eine Tatsache als gegeben ansieht. Fragen können überprüfbare Tatsachenbehauptungen sein Buskein der Sache 324 O 983/05 am 10.02.2006 - Ballack gegen Springer. Das OLG Hamburg hat diese Meinung de facto bestätigt7 U 84/06, 05.09.2006

[bearbeiten] Formulierung einer Meinungsäußerung

  • Angrifffstatsachen - der Tatsachenhintergrund - brauchen in einer Meinungsäußerung nicht genannt werden. Diese müssen jedoch wahr und beweisbar sein.

[bearbeiten] Kritik

Persönliche Werkzeuge