Schertz, Christian Prof. Dr.
Aus Buskeismus
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Begonnen hat es mit Abmahnungen 2007 zu Berichterstattung Marcel Bartels über den Vater Georg Schertz, zu Scherzeline und "Schertz: ''Kann es nicht lassen, nicht zustehende Kosten einzuklagen.''" Anträge zum Erlass einstweiliger Vercfügungen wurden nicht gestellt. | Begonnen hat es mit Abmahnungen 2007 zu Berichterstattung Marcel Bartels über den Vater Georg Schertz, zu Scherzeline und "Schertz: ''Kann es nicht lassen, nicht zustehende Kosten einzuklagen.''" Anträge zum Erlass einstweiliger Vercfügungen wurden nicht gestellt. | ||
- | Die erste einstweilige Verfügung <font color="#800000">'''27 O 907/08'''</font> erging am 28.08.2008 im Auftrag meines früheren Rechtsanwalts Helmuth Jipp, allerdings mit Ablehnung eines Antrages von zwei. Pr0of. Dr.Christian Schertz schlug zu un erreichte beim Kammergericht das vollständige Verbot <font color="#800000">9 W 108/08'''</font> | + | Die erste einstweilige Verfügung <font color="#800000">'''27 O 907/08'''</font> erging am 28.08.2008 im Auftrag meines früheren Rechtsanwalts Helmuth Jipp, allerdings mit Ablehnung eines Antrages von zwei. Pr0of. Dr.Christian Schertz schlug zu un erreichte beim Kammergericht das vollständige Verbot <font color="#800000">'''9 W 108/08'''</font> |
Für den Buskeiusmus-Betreiber stellte sich die Frage, wie kann ein Landgericht etwas erlauben, aber das Kammergericht verbieten? Weshalb haben hochqualifiziuerte Juristen (Richter*innen) solche unterschiedlichen Sichtweisen? Welche Sicherheit gibt es in Zukunft für die Berichtwerstattzung, die Äußerung von Meinungen, Bewertungen, Einschätzungen, Analysen? Welche Frdeiheiten und Einaschränkungen liefert das deutsche Rechtssystem auf dem Äußerungsgebiet? Das Forschungasobjekt "Buskeismus" stellte sich dieser Herausforderung. | Für den Buskeiusmus-Betreiber stellte sich die Frage, wie kann ein Landgericht etwas erlauben, aber das Kammergericht verbieten? Weshalb haben hochqualifiziuerte Juristen (Richter*innen) solche unterschiedlichen Sichtweisen? Welche Sicherheit gibt es in Zukunft für die Berichtwerstattzung, die Äußerung von Meinungen, Bewertungen, Einschätzungen, Analysen? Welche Frdeiheiten und Einaschränkungen liefert das deutsche Rechtssystem auf dem Äußerungsgebiet? Das Forschungasobjekt "Buskeismus" stellte sich dieser Herausforderung. |
Version vom 16:32, 27. Feb. 2021
Inhaltsverzeichnis |
Prof. Dr. Christian Schertz
- 21.02.1966 - Geburt
- 198x-93 Studium der Rechtswissenschaften in Berlin und München, Referendariat in Berlin und New York
- 1991-1993 Tätig in der Rechtsabteilung und in der Intendanz von RIAS Berlin
- 1993 Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Institut für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht an der Humboldt-Universität Berlin.
- 1994 Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Presse-, Urheber- und Medienrechts in Hamburg in der Kanzlei Senfft, Kersten, Voss-Andrae & Schwenn
- 1996 Promotion u Fragen der kommerziellen Auswertung von Persönlichkeitsrechten (Merchandising)
- 1997-2004 Tätig in der Anwaltssozietät Hertin, Berlin (1999 bis 2004 als Partner)
- 1995-99 Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der HU Berlin für Presse- und Medienrecht
- 2000-11 Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Hochschule für Film und Fernsehen in Potsdam Babelsberg
- 2004, 2006 Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Freien Universität Berlin
- 2005 Gründung gemeinsam mit Simon Bergmann der eigenen Kanzlei Schertz Bergmann
- 2008 Lehrbeauftragter für Medienrecht am Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbsrecht und Medienrecht der Technischen Universität Dresden sowie wissenschaftlicher Leiter der Forschungsstelle Neue Medien und Persönlichkeitsrecht
- 01.03.2011 Bestellte die Technische Universität Dresden Herrn Dr. Schertz zum Honorarprofessor für Persönlichkeits-, Presse- und Medienrecht an der Juristischen Fakultät
- 2012/2013 ehrbeauftragter für strategische Rechtskommunikation an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin
- 2018 Gastreferent an der Filmakademie Baden-Württemberg in Ludwigsburg
- 2020 Prof. Dr. Christian Schertz ist gemeinsam mit Prof. Dr. Marcus Schladebach von der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam Mitherausgeber der neuen bei Duncker & Humblot aufgelegten Schriftenreihe "Studien zum Medienrecht"
Arbeitsweise
Abmahnungen erfolgen oft wegen Peanuts mit sehr kurzfristigen Terminen. Die Abmahnung erhält man mit Fax. Die schriftliche Abmahnng oft schon nach Ablauf des Termins. Der Abgemahnte erhält keine reale Chance, sich juristisch zu beraten.
Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz zeichent sich ab von den anderen Medienanwälten durch Schreien, Beleidigungen, ins Wort fallen und anderes unangenehmes Verhalten. Dieser Anwalt wird besonders aggressiv, wenn er verliert, stellt dann Befangenheitsanträge.
Mandanten
Persönlichkeiten
Anke Engelke, Claudia Roth, David Odonkor, Günther Jauch, Helmuth Jipp, Nora Tschirner, Alexandra Neldel, Anne Will (Fernsehsendung), Atze Schröder, Barbara Schöneberger, Beckmann (Fernsehsendung), Bettina Wulff, Claudia Roth, Cosma Shiva Hagen, Cristiano Ronaldo, Dieter Wedel, Dieter Zetsche, Günther Jauch, Hannelore Elsner, Hannelore Hoger, Herbert Grönemeyer, Hugo Egon Balder, Ivonne Schönherr, Jan Böhmermann, Joschka Fischer, arl-Theodor zu Guttenberg, Karsten Speck, Katja Flint, Klaus Brinkbäumer, Klaus Wowereit, Legal Tribune Online, Manni Laudenbach, Maria Furtwängler, Markus Lanz (Fernsehsendung), Maybrit Illner (Fernsehsendung), Nadja Auermann, Natalia Wörner, Nora Tschirner, Oliver Bierhoff, Oliver Pocher, Sabine Christiansen, Sal. Oppenheim, Sibel Kekilli, Theo Zwanziger, Thilo Sarrazin, Thomas Gottschalk, Thomas Middelhoff, Thomas Schuler (Journalist), Ursula Piëch, Vanessa Petruo u.a.
Unternehmen, Vereine, Parteien, Medien
Berliner Verlag, Bündnis 90/Die Grünen, Dummy Magazin, Gruner + Jahr, Der Tagesspiegel, Die Zeit, Dt. Fußballbund, KarstadtQuelle, RBB, Takeda Pharma, Tip Verlag, Zitty Verlag u.a.
Verlorene Prozesse von Prof. Dr. Christian Schertz
Die Kanzlei Schertz Bergmann und der gefürchtete RA Prof. Dr. Schertz verlieren nicht selten für ihre Mandanten und in eigener Sache. Nach meinen (Rolf Schälike) Rechenchen werden ca.30 % aller Gerichtsverfahren verloren. Kann mich aber auch irren, bin für Hinweise und Korrekturen dankbar.
In eigener Sache von RA Prof. Dr. Schertz verlorene Prozesse
- 23.12.2020 - LG München I einstweilige Verfügung 9 O 14070/20 (2) - Burda vs. Prof. Dr. Christian Schertz - sogenanntes presserechtliches Informationsschreibens unzulässig
Prozesse gegen den Buskeismus-Betreiber
Prof. Der. Christian Schertz und seine Kanzlei versuchten, den Betreiber der Buskeismus-Site totzuklagen.
Begonnen hat es mit Abmahnungen 2007 zu Berichterstattung Marcel Bartels über den Vater Georg Schertz, zu Scherzeline und "Schertz: Kann es nicht lassen, nicht zustehende Kosten einzuklagen." Anträge zum Erlass einstweiliger Vercfügungen wurden nicht gestellt.
Die erste einstweilige Verfügung 27 O 907/08 erging am 28.08.2008 im Auftrag meines früheren Rechtsanwalts Helmuth Jipp, allerdings mit Ablehnung eines Antrages von zwei. Pr0of. Dr.Christian Schertz schlug zu un erreichte beim Kammergericht das vollständige Verbot 9 W 108/08
Für den Buskeiusmus-Betreiber stellte sich die Frage, wie kann ein Landgericht etwas erlauben, aber das Kammergericht verbieten? Weshalb haben hochqualifiziuerte Juristen (Richter*innen) solche unterschiedlichen Sichtweisen? Welche Sicherheit gibt es in Zukunft für die Berichtwerstattzung, die Äußerung von Meinungen, Bewertungen, Einschätzungen, Analysen? Welche Frdeiheiten und Einaschränkungen liefert das deutsche Rechtssystem auf dem Äußerungsgebiet? Das Forschungasobjekt "Buskeismus" stellte sich dieser Herausforderung.
Es klagte die Kanzlei Schertz Bergmann, aber auch Prof. Dr. Christian Schertz für ihre Mandanten ab er auch in persönlichr Angelegenheit. Begonnen hat die Kanzlei.
Von Buskeismus-Betreiber gewonnene Prozesse, die Prof. Dr.Christian Schert anstrebte
- 27.11.08 Vater Schertz, Karikatur Verbrecherduo, Schertz Bildniss/Foto in Frame - erging die erste einstweilige Verfügung, 27 O 1237/08 vom 27.11.08. Es folgte ein Ordnungsmittelverfahren, welches vom Landgericht und dem Kammergericht 9 W 32/09 (27.02.09) zurückgewiesen wurden. Im Hauptsacheverfahren 27 O 540/09, die RA Prpf. Dr. Schertz mit anderen Sachen vereinigte, wurde die Klage in diesem Teil zurückgewiesen Urteil.Prof. Dr. Christian Schertz wehrte sich, stelle gegen Richter Michael Mauck eien Befangenheitsanträg, verlor aber auch in dieser Sache beim Kammergericht 15 W 52/10.
- 09.12.08 Google-Bilder/Fotos Schertz (Framing) Veröffentlichung der e.V. 27 O 1237/08. Richter Mauck erlässt die einstweilge Verfügung 27 O 1256/08 nur bezüglich der Bilder. Prof. Dr. Christian Schertz beschwert sich beim Kammergericht 9 W 178/08 und obsiegt. Verliert aber im Hautsacheverfahren 27 O 540/09. Prof.Dr. Christian Schertz zieht daraughion die Anträge auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurück.
Von Buskeismus-Betreiber verlorene Prozesse, die Prof. Dr. Christian Schert anstrebte
Im Interhet
- Wikipedia Christina Schertz
- Eigene web-Site Lebenslauf