Recht auf Vergessenwerden
Aus Buskeismus
Version vom 06:16, 13. Feb. 2020 (bearbeiten) Admin (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: <center>{{Vorlage:Glossar}}</center> =Recht auf Vergessenwerden= Das '''Recht auf Vergessenwerden''' (englisch: '''Right to be forgotten''') soll sicherstellen, dass [[...) ← Zum vorherigen Versionsunterschied |
Aktuelle Version (21:22, 21. Feb. 2020) (bearbeiten) (Entfernen) Admin (Diskussion | Beiträge) (→Hintergrund) |
||
(Der Versionsvergleich bezieht 8 dazwischen liegende Versionen mit ein.) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
- | <center>{{Vorlage:Glossar}}</center> | + | {| border="0" cellpadding="6" |
- | =Recht auf Vergessenwerden= | + | |- |
- | Das '''Recht auf Vergessenwerden''' (englisch: '''Right to be forgotten''') soll sicherstellen, dass [[Personenbezogene Daten|digitale Informationen mit einem Personenbezug]] nicht dauerhaft zur Verfügung stehen. Das Recht auf Vergessenwerden wird zuweilen verkürzt und unrichtig als „Recht auf Vergessen“ bezeichnet. Weil sich das Recht auf elektronisch gespeicherte Daten bezieht, spricht man auch vom „digitalen Radiergummi“.<ref name="tagesschau.de">{{Internetquelle |autor=Cai Rienäcker |url=https://www.tagesschau.de/ausland/datenschutz288.html |titel=Mehr Datenschutz im Internet: EU fordert „Recht auf Vergessen“ im Netz |werk=[[tagesschau.de]] |datum=2012-01-25 |zugriff=2013-02-25}}</ref> | + | | rowspan="1" width="500" align="center" valign="top"|<youtube>ZSTN8kM6rvo</youtube><br> |
+ | Recht auf Vergessenwerden: Nur in den Grenzen der EU | Rechtsanwalt Christian Solmecke | ||
+ | | rowspan="1" align="center" width="800" valign="top"|<center>{{Vorlage:Glossar}}</center> | ||
+ | |} | ||
- | Der Begriff des Rechts auf Vergessenwerden geht auf den Rechts- und Politikwissenschaftler [[Viktor Mayer-Schönberger (Jurist)|Viktor Mayer-Schönberger]] zurück. Er schlägt vor, elektronisch gespeicherte Informationen mit einem Ablaufs- oder Verfallsdatum auszustatten. Nach Ablauf dieses Datums soll die Information durch ein Programm oder das Betriebssystem des Computers automatisch gelöscht werden.<ref>{{Internetquelle |autor=Werner Pluta |url=http://www.golem.de/0804/58721.html |titel=Interview: „Daten brauchen ein Verfallsdatum“ |werk=[[Golem.de]] |datum=2008-04-02 |zugriff=2013-02-25}}</ref> | ||
- | == Gesetzliche Regelungen == | ||
- | Derzeit ist das Recht auf Vergessenwerden nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Die Datenschutzgesetze – zum Beispiel in Deutschland – enthalten lediglich Bestimmungen, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten zu löschen sind. | ||
- | === Europäische Union === | + | =Recht auf Vergessenwerden= |
- | 2011 wurde Mayer-Schönbergers Ansatz von der [[Europäische Kommission|Europäischen Kommission]] aufgegriffen, die das Recht auf Vergessenwerden und Löschung in ihre Pläne zu einer [[EU-Datenschutzreform]] aufnahm. Die von der Kommission vorgeschlagene [[Datenschutz-Grundverordnung]] soll eine entsprechende Regelung enthalten. In der Begründung des Verordnungsentwurfs heißt es: | + | Das ist das Recht, Infomationen aus den Archiven für den allgemeinen Zugang über das Internet zu löschen. |
- | + | ||
- | {{Zitat |Text=Jede Person sollte […] ein ‚Recht auf Vergessenwerden’ [besitzen], wenn die Speicherung ihrer Daten unter Verstoß gegen die Verordnung erfolgt ist. Insbesondere sollten betroffene Personen Anspruch darauf haben, dass ihre personenbezogenen Daten gelöscht und nicht weiter verarbeitet werden, wenn sich die Zwecke, für die die Daten erhoben wurden, erübrigt haben, wenn die betroffenen Personen ihre Einwilligung in die Verarbeitung widerrufen oder Widerspruch gegen die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten eingelegt haben oder wenn die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten aus anderen Gründen unter Verstoß gegen die Verordnung erfolgt ist. Dieses Recht ist besonders wichtig in Fällen, in denen die betroffene Person ihre Einwilligung noch im Kindesalter gegeben hat und insofern die mit der Verarbeitung verbundenen Gefahren nicht in vollem Umfang absehen konnte und die Daten – besonders die im Internet gespeicherten – später löschen möchte. […] Um dem ‚Recht auf Vergessenwerden’ im Netz mehr Geltung zu verschaffen, sollte das Recht auf Löschung so weit gehen, dass ein für die Verarbeitung Verantwortlicher, der die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht hat, die Pflicht hat, Dritten, die diese Daten verarbeiten, mitzuteilen, dass eine betroffene Person die Löschung von Links zu diesen Daten oder von Kopien oder Reproduktionen dieser Daten verlangt. […] | + | |
- | |Autor=Europäische Kommission | + | |
- | |Quelle=Vorschlag für eine Datenschutz-Grundverordnung, Erwägungsgründe 53 und 54. | + | |
- | |ref=<ref>Europäische Kommission: ''Vorschlag für eine Datenschutz-Grundverordnung.'' [http://ec.europa.eu/justice/data-protection/document/review2012/com_2012_11_de.pdf (PDF; 473 kB).]</ref>}} | + | |
- | Der Entwurf der Europäischen Kommission geht dabei nicht soweit auf den Ansatz von [[Viktor Mayer-Schönberger (Jurist)|Viktor Mayer-Schönberger]] ein, jede Datei präventiv mit einer Lebensdauer zu versehen. Vielmehr ist eine Verstärkung der Datenschutz-Grundsätze der [[Informationelle Selbstbestimmung|informationellen Selbstbestimmung]] und der [[Zweckbindung#Datenschutz|Zweckbindung der Datenverarbeitung]] gemeint. | + | |
- | + | ||
- | Weiter bezieht der Entwurf auch eine Informationspflicht Dritter mit ein, sofern eine betroffene Person die Löschung dieser Daten verlangt: | + | |
- | + | ||
- | {{Zitat|Autor = Europäische Kommission|Quelle = Vorschlag für eine Datenschutz-Grundverordnung, Artikel 17, Abs. 2|Text = Hat der in Absatz 1 [Gründe des Zutreffens] genannte für die Verarbeitung Verantwortliche die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht, unternimmt er in Bezug auf die Daten, für deren Veröffentlichung er verantwortlich zeichnet, alle vertretbaren Schritte, auch technischer Art, um Dritte, die die Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass eine betroffene Person von ihnen die Löschung aller Querverweise auf diese personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser Daten verlangt. Hat der für die Verarbeitung Verantwortliche einem Dritten die Veröffentlichung personenbezogener Daten gestattet, liegt die Verantwortung dafür bei dem für die Verarbeitung Verantwortlichen.}} | + | |
- | + | ||
- | Das Recht wurde für die Abstimmung am 21. Oktober 2013 aus dem Entwurf entfernt<ref>[https://www.heise.de/tp/news/Klare-harmonisierte-berechenbare-und-durchsetzbare-Regeln-zum-Datenschutz-2007230.html ''Alexander Hammer, Heise Telepolis 21. Oktober 2013'']</ref> und auf das Recht auf Löschung beschränkt. | + | |
- | + | ||
- | In der am 24. Mai 2016 in Kraft getretenen und ab dem 25. Mai 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltenden Datenschutz-Grundverordnung ({{EU-Verordnung|1=2016|2=679}}) wird das Recht auf Löschung in Art. 17 geregelt. Die Überschrift dieses Artikels enthält den Klammerzusatz „Recht auf Vergessenwerden“. Die Regelung enthält allerdings vor allem Löschrechte und -pflichten. Lediglich mit Artikel 17 Absatz 2 wird die Idee des Rechts auf Vergessenwerden, die (Weiter-)Verbreitung personenbezogener Daten (insbesondere im Internet) zu verhindern oder rückgängig zu machen, zumindest im Ansatz weiterverfolgt. Die Regelung hat folgenden Wortlaut: | + | |
- | + | ||
- | „Hat der Verantwortliche die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gemäß Absatz 1 zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass eine betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat.“ | + | |
- | + | ||
- | ==== Deutschland ==== | + | |
- | In Deutschland gab es bis zur Geltung der Datenschutz-Grundverordnung kein ausdrückliches gesetztes Recht auf Vergessenwerden. Mittlerweise verweist aber auch § 35 des [[Bundesdatenschutzgesetz]]es auf die DSGVO. Zudem gehen auch die Datenschutzprinzipien der [[Datensparsamkeit und Datenvermeidung]] und der [[Informationelle Selbstbestimmung]] auf die gleichen Ansätze zurück und sind gesetzlich ebenfalls im Bundesdatenschutzgesetzes geregelt. So gibt es gesetzliche Regelungen zur Speicherdauer von Straftaten und Aussonderungsfristen für Informationen (Akten). Diese Fristen sorgen aber nicht immer dafür, dass die entsprechenden Informationen automatisch oder tatsächlich nach dem Ablauf einer bestimmten Zeit gelöscht werden. | + | |
- | + | ||
- | == Fallbeispiele == | + | |
- | === Europäische Union === | + | |
- | Am 13. Mai 2014 entschied der [[Europäischer Gerichtshof|Europäische Gerichtshof]] (EuGH) auf Grundlage der [[Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie)|Richtlinie 95/46/EG der Kommission]] eine Klage gegen [[Google]]. Er urteilte, dass Personen unter bestimmten Voraussetzungen die Tilgung von Links mit auf sie bezogenen Daten, zum Beispiel auf alte Presseartikel mit nicht mehr aktuellen oder relevanten Informationen, aus den Ergebnislisten von [[Suchmaschine]]n verlangen können. Bei Personen des öffentlichen Lebens gilt dies nur eingeschränkt, hier muss zwischen ihrem persönlichen Recht und dem Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Informationen abgewogen werden. Das Gericht stuft Suchmaschinen nicht mehr nur als Transporteure von Inhalten ein, sondern als Datenverarbeiter, die für verbreitete Inhalte mitverantwortlich sind. Die Presse dagegen ist privilegiert und muss solche Inhalte nicht aus ihrem Archivangebot entfernen.<ref>{{Internetquelle |url=http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-05/cp140070de.pdf |titel=Urteil in der Rechtssache C-131/12 |werk=[[Europäischer Gerichtshof]] |datum=2014-05-13 |zugriff=2014-05-19 |format=PDF}}</ref> EuGH-Vizepräsident [[Koen Lenaerts]] erläuterte im Interview mit der [[Die Tageszeitung|taz]]<ref>[http://www.taz.de/1/archiv/?dig=2014/09/19/a0084 ''„Das Recht auf Privatheit überwiegt“''], taz.de, 19. September 2014, abgerufen am 14. Januar 2017.</ref>, dass der Gerichtshof kein „Recht auf Vergessenwerden“ erfunden habe. Er habe nur eine Interessenabwägung auf Grundlage der EU-Datenschutz-Richtlinie vorgenommen. Da das Urteil nur für den Bereich der EU-Mitgliedsstaaten bindend ist, sind zudem die beispielsweise auf google.de nicht mehr sichtbaren Suchergebnisse bei einer Suche über die Website google.com je nach Spracheinstellung weiterhin auffindbar.<ref>{{Cite news | title = Löschanträge an Google: Suchmaschine will nur in Europa sperren | work = Spiegel Online | accessdate = 2014-07-03 | date = 2014-05-30 | url = http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/loeschantraege-an-google-suchmaschine-will-nur-in-europa-sperren-a-972523.html }}</ref> | + | |
- | + | ||
- | ==== Deutschland ==== | + | |
- | Das Internet-Phänomen [[Techno Viking]] wurde im Juli 2000 auf einer Technoparade gefilmt und 2006 im Internet auf YouTube hochgeladen.<ref>{{Webarchiv|url=http://www.hfg-karlsruhe.de/~mfritsch/works/installation/technoviking-archiv/archiv.html |wayback=20140814094646 |text=— |archiv-bot=2018-12-04 12:02:45 InternetArchiveBot }}</ref> Es zeigt einen leicht bekleideten Mann, der zu Technomusik tanzt. 2009 begann ein Rechtsstreit zwischen dem Tänzer und Kameramann Matthias Fritsch.<ref>{{Webarchiv|url=http://www.hfg-karlsruhe.de/~mfritsch/works/installation/technoviking-archiv/archive.html |wayback=20131003031908 |text=— |archiv-bot=2018-12-04 12:02:45 InternetArchiveBot }}</ref> Am 30. Mai 2013 entschied das Berliner Landgericht, dass dem Tänzer ein Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung des Videos und der Merchandising-Artikel zusteht, da er nicht ausdrücklich in die Veröffentlichung eingewilligt hat.<ref>Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. Mai 2013, Az.: 27 O 632/12 [http://irights.info/wp-content/uploads/2013/06/LG_Berlin-Technoviking-27O63212.pdf online] (PDF; 278 kB)</ref> Obwohl Fritsch dem nachkam, ist das Video heute noch über diverse Portale abrufbar. | + | |
- | Ein im Fall [[Apollonia (Kriminalfall)#Klage gegen den Spiegel|Apollonia]] 1982 wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilter Mann<ref>[[Gerhard Mauz]]: ''„Da geriet ich in Panik“''. In: ''[[Der Spiegel]]'' 47/1982 vom 22. November 1982, S. 115–122 ([http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/14355425 PDF], abgerufen am 13. Januar 2017).</ref> klagte gegen den [[Der Spiegel|Spiegel]], weil in dem Nachrichtenmagazin sein voller Name genannt worden war und archivierte Ausgaben seit 1999 online zugänglich sind. Das [[Oberlandesgericht Hamburg]] entschied, die Namensnennung sei stigmatisierend und verstoße gegen sein [[Persönlichkeitsrecht]]. Nachdem der [[Bundesgerichtshof]] das Urteil 2012 aufgehoben hatte, legte der Mann [[Verfassungsbeschwerde]] ein. Der Erste Senat des [[Bundesverfassungsgericht]]s unter Vorsitz von [[Johannes Masing]] führte das Verfahren zum Recht auf Vergessen. Ende 2019 erging dazu eine Grundsatzentscheidung des BVerfG ("Recht auf Vergessen II").<ref>{{Internetquelle |url=http://www.bverfg.de/e/rs20191106_1bvr027617.html|titel= Urteil des BVerfG vom 6. November 2019, Az. 1 BvR 267/17 |werk=[[BVerfG]] |datum=2019-11-06 |zugriff=2020-01-22}}</ref> Darin prüfte das Gericht erstmals auch europäische Grundrechte aus der Grundrechte-Charta unmittelbar anhand einer nationalen Verfassungsbeschwerde. Zuvor waren diese lediglich mittelbar zur Auslegung herangezogen worden.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-recht-auf-vergessen-europa-eugh-grundrechte-teil-1/|titel=Wie das BVerfG die Grundrechtsprüfung neu ordnet |werk=[[LTO]] |datum=2019-12-04 |zugriff=2020-01-22}}</ref> | + | Es ist das Recht eines Betroffenen, die Öffentlichkeit vergessen zu lassen, was der Betroffenen früher getan hatte, mit was er es früher zu tun hatte, mit was er früher in Verbindung gebracht wurde. |
- | == Kritik == | + | Dieses Recht widerspiegelt den Umgang der Gesellschaft mit Verfehlungen der Menshcne in der Vergangenheit. |
- | Im Januar 2012 bezeichnete der damalige Bundesvorsitzende der deutschen Piratenpartei, [[Sebastian Nerz]], die Pläne der Europäischen Kommission zum Recht auf Vergessenwerden als naiv. Die Internetwirtschaft sei zu kreativ, um sich gängeln zu lassen.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.focus.de/politik/ausland/kritik-an-eu-kommissarin-reding-recht-auf-vergessen-finden-piraten-naiv_aid_706930.html |titel=Kritik an EU-Kommissarin Reding: „Recht auf Vergessen“ finden Piraten „naiv“ |werk=[[Focus]] |datum=2012-01-25 |zugriff=2013-02-25}}</ref> | + | |
- | [[Ilse Aigner]], die ehemalige deutsche Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, begrüßte die Erwägungen der EU-Kommission zwar grundsätzlich, jedoch dürfe das Recht auf Vergessenwerden nicht dazu führen, dass die [[Meinungsfreiheit|Meinungs-]] und [[Pressefreiheit]] eingeschränkt werde. Nachrichtenredaktionen dürften nicht auf Klage von Einzelnen verpflichtet werden, Artikel aus den Archiven zu löschen.<ref>{{Internetquelle |autor=Claudia Ehrenstein, Benedikt Fuest, [[Ileana Grabitz]] |url=https://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article13832194/Aigner-warnt-vor-Einschraenkung-der-Pressefreiheit.html |titel=Neues EU-Verbraucherschutzrecht: Aigner warnt vor Einschränkung der Pressefreiheit |werk=[[Die Welt]] |datum=2012-01-25 |zugriff=2013-02-25}}</ref> | + | Es wuird davonnausgegangen, dass sich die Menshcne verändern und es keien Recht bestehtb zubn wissne, wass ein andeer in der Vergangenheit an Verbrechen, Fehlern, kritikwürdigen Taten begangen hat. |
- | [[Lila Tretikov]], Executive Director der [[Wikimedia Foundation]], kritisierte 2014<ref name="blog.wikimedia.org">{{Internetquelle |autor=Lila Tretikov |url=https://blog.wikimedia.org/2014/08/06/european-court-decision-punches-holes-in-free-knowledge/ |titel=European court decision punches holes in free knowledge |werk=blog.wikimedia.org |datum=2014-08-06 |zugriff=2014-08-06 |sprache=en}}</ref> das Urteil, da der Europäische Gerichtshof hiermit seine Verantwortung eines der wichtigsten und universellen Menschenrechte, das Recht, „Informationen zu suchen und zu finden“ zu wahren, selbst beschneide. Dadurch dass das „Recht auf Vergessenwerden“ keine öffentlichen Erklärung oder Begründung verlange und keinem juristischen Prozess unterliege, könnten unwiderrufliche „Erinnerungslücken“ entstehen, die unangenehme Tatsachen dokumentierten. | + | Dieses Recht, Straftaten und sionstige Handklungen enes Menshcne zu archivieren, besitzt nur der Staat, und das auch begrenzt. |
- | [[Jimmy Wales]], Hauptgründer von [[Wikipedia]], bezeichnete das „Recht auf Vergessenwerden“ als „zutiefst unmoralisch“, nachdem die Wikimedia Foundation Aufforderungen erhalten hatte, Inhalte zu entfernen,<ref>[http://www.telegraph.co.uk/technology/wikipedia/11015901/EU-ruling-on-link-removal-deeply-immoral-says-Wikipedia-founder.html ''Wikipedia founder: EU's Right to be Forgotten is 'deeply immoral' '']. In: [[The Daily Telegraph]], | + | Nicht zu verwechseln mit dem [[Recht auf Vergessen]]. |
- | 25. Juli 2014, abgerufen am 4. Januar 2015 (englisch)</ref> und als „albern“.<ref>[http://ibtimes.com/eu-google-ruling-wikipedias-jimmy-wales-ridicules-right-be-forgotten-1584247 ''EU-Google Ruling: Wikipedia’s Jimmy Wales Ridicules 'Right to Be Forgotten' ''], [[International Business Times]] vom 14. Mai 2014, abgerufen am 4. Januar 2015 (englisch)</ref> | + | |
- | == Technische Realisierung == | + | ==Hintergrund== |
- | Technisch wäre das Recht auf Vergessenwerden durch Software wie ''X-pire!'' umsetzbar. Aufgrund der umständlichen und kostenpflichtigen organisatorischen Vorgehensweise wird diese Software als Totgeburt betrachtet.<ref>[http://heise.de/-1175979 ''"Digitaler Radiergummi" ist gestartet'']. In: [[Heise online|heise.de]]. 24. Jan 2011, abgerufen am 25. Juli 2013.</ref> Das grundlegende Prinzip des [[Digitale Rechteverwaltung|Digital Rights Management]] (DRM) steht weiter in der Diskussion. | + | Der Hintergrung dieses Rechts auf Vergessenwerden besteht darin, dass der Staat davon ausgeht, dass die Bürger Fehlentscheidungen treffen, wenn diese erfahren, welche Verbrechen, eine ihnen bekannter Mensc in der Vergangenheit begangen hat, was und wie er war. |
- | Schwierig ist es, Kopien personenbezogener Daten (z. B. durch [[Screenshot|Bildschirmfotos]]) und deren Verbreitung im Internet zu verhindern – auch aufgrund des sogenannten [[Streisand-Effekt]]es. | + | ==Urteile== |
- | Google veröffentlichte aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshof seit Juni 2014 ein Formular zur Beantragung der Löschung von URLs aus Suchergebnissen.<ref>{{Internetquelle |url=https://support.google.com/legal/contact/lr_eudpa?product=websearch# |titel=Antrag auf Entfernen von Suchergebnissen nach europäischem Datenschutzrecht |werk=support.google.com |zugriff=2014-07-07}}</ref> Die Links blendet Google nicht aus allen Sprachversionen aus. Am Ende der Seite betont Google: "Einige Ergebnisse wurden möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzrechts entfernt." Medien wie [[Spiegel]] und [[The Guardian]] berichteten ab Juli 2014 über die Ausblendung einzelner Artikel in den Suchergebnissen.<ref>{{Cite news | title = Recht auf Vergessen: Google entfernt SPIEGEL-Artikel aus Suchergebnissen | work = Spiegel Online | accessdate = 2014-07-07 | date = 2014-07-04 | url = http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/recht-auf-vergessen-google-entfernt-spiegel-artikel-aus-treffern-a-979255.html#ref=rss }}</ref><ref>{{Cite news | title = EU's right to be forgotten: Guardian articles have been hidden by Google | work = TheGuardian | accessdate = 2014-07-07 | date = 2014-07-02 | url = https://www.theguardian.com/commentisfree/2014/jul/02/eu-right-to-be-forgotten-guardian-google }}</ref> Google gründete einen Beirat mit externen europäischen Experten zur Erarbeitung eines Lösch-Leitfadens. Daran beteiligt ist die ehemalige Bundesjustizministerin [[Sabine Leutheusser-Schnarrenberger]].<ref>[http://www.spiegel.de/netzwelt/web/google-leutheusser-schnarrenberger-im-loesch-beirat-a-980493.html ''Google nimmt Leutheusser-Schnarrenberger in Lösch-Beirat auf''], Spiegel online, 11. Juli 2014, abgerufen am 14. Januar 2017.</ref> Gelöscht wurden Ergebnisse nur auf Europäischen Domains. Das Ersuchen, die Information weltweit zu verbergen, lehnte der EuGH im September 2019 ab.<ref> [https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-09/cp190112de.pdf ''Der Betreiber einer Suchmaschine ist nicht verpflichtet, eine Auslistung in allen Versionen seiner Suchmaschine vorzunehmen''], Gerichtshof der Europäischen Union, 24. September 2019, abgerufen am 24. September 2019.</ref> | + | ==Im Internet== |
+ | Ausführlich erläutert in [https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_Vergessenwerden Wikipedia] | ||
[[Kategorie:Glossar]] | [[Kategorie:Glossar]] |
Aktuelle Version
Recht auf Vergessenwerden: Nur in den Grenzen der EU | Rechtsanwalt Christian Solmecke |
|
[bearbeiten] Recht auf Vergessenwerden
Das ist das Recht, Infomationen aus den Archiven für den allgemeinen Zugang über das Internet zu löschen.
Es ist das Recht eines Betroffenen, die Öffentlichkeit vergessen zu lassen, was der Betroffenen früher getan hatte, mit was er es früher zu tun hatte, mit was er früher in Verbindung gebracht wurde.
Dieses Recht widerspiegelt den Umgang der Gesellschaft mit Verfehlungen der Menshcne in der Vergangenheit.
Es wuird davonnausgegangen, dass sich die Menshcne verändern und es keien Recht bestehtb zubn wissne, wass ein andeer in der Vergangenheit an Verbrechen, Fehlern, kritikwürdigen Taten begangen hat.
Dieses Recht, Straftaten und sionstige Handklungen enes Menshcne zu archivieren, besitzt nur der Staat, und das auch begrenzt.
Nicht zu verwechseln mit dem Recht auf Vergessen.
[bearbeiten] Hintergrund
Der Hintergrung dieses Rechts auf Vergessenwerden besteht darin, dass der Staat davon ausgeht, dass die Bürger Fehlentscheidungen treffen, wenn diese erfahren, welche Verbrechen, eine ihnen bekannter Mensc in der Vergangenheit begangen hat, was und wie er war.
[bearbeiten] Urteile
[bearbeiten] Im Internet
Ausführlich erläutert in Wikipedia