Streitwert

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 +Der Streitwert (auch Prozesswert) ist in Prozessen vor Gericht von Bedeutung und monetärer Ausdruck des Streitgegenstandes. Außerhalb des streitigen Verfahrens spricht man statt vom Streit- vom Gegenstandswert, beziehungsweise zur Tätigkeit der Notare vom Geschäftswert, in Familiensachen vom Verfahrenswert.
 +==gesetzliche Grundlagen==
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 +[http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=12&paid=48 § 48 Abs. 2 GKG]<br>
 +(2) In nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten ist der Streitwert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Parteien, nach Ermessen zu bestimmen. Der Wert darf nicht über eine Million Euro angenommen werden.
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 +==Im Internet==
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 +~[https://de.wikipedia.org/wiki/Streitwert Streuitwert] in Wikipedia
[[Kategorie:Glossar]] [[Kategorie:Glossar]]

Version vom 19:59, 3. Feb. 2020

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS

Glossar

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Streitwert

Der Streitwert (auch Prozesswert) ist in Prozessen vor Gericht von Bedeutung und monetärer Ausdruck des Streitgegenstandes. Außerhalb des streitigen Verfahrens spricht man statt vom Streit- vom Gegenstandswert, beziehungsweise zur Tätigkeit der Notare vom Geschäftswert, in Familiensachen vom Verfahrenswert.

gesetzliche Grundlagen

§ 48 Abs. 2 GKG
(2) In nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten ist der Streitwert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Parteien, nach Ermessen zu bestimmen. Der Wert darf nicht über eine Million Euro angenommen werden.

Im Internet

~Streuitwert in Wikipedia

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