Schema I RA Dr. Sven Krüger

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-*In dem beanstandeten Zeitungsartikel werden 
-:kleine Fehler gesucht+'''1. Schritt'''
-:oder+In dem beanstandeten Zeitungsartikel werden
-:Passagen, Wörter, die eine fakschen [[Eindruck]], falschen [[Verdacht]] erzeugen klnntehn.+kleine Fehler gesucht oder Passagen, Wörter, die eine fakschen [[Eindruck]], falschen [[Verdacht]] erzeugen könnten.
 +'''2. Schritt'''
 +Der Informat, der Interviewte wird abgemahnt und aufgefordert, eine [[Strafbewehrte Unterlassungserklärung]](UVE) abzugeben.
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 +Gibt der Infioormat keine UVE ab erfolgt der
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 +'''3. Schritt'''
 +Antrag bzw.Klage bei der Hamburger Pressekammer.
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 +'''4. Schritt'''
 +In der Verhandlung wird gedroht, eine Strafanzege wird in Aussicht gestellt, die Wahrheit wird verdreht, auf das großen Kostenrisiko bei Weiterverfolgugn der Sache in den nächsten instant, dem OLG.
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 +Haben die Antragsgebner/Bekglagten die streitgegbnstöädliche Äußerung gar ncht getätigt, den falschen Euindruck oder V erdacht nicht erzeugen wogewollt, dann wird denen angeboten sich stzrafbewehrt zu unterwerfen, weil sie so udn so das nicht wollten und auckeinesfall in zukunft wollen. Die Kosten übernimmt ja dafür der Antragsteller/Kläger.
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 +'''5. Schritt'''
 +Die juristisch unerfahrenen Informanten gehen auch auf Drängen ihren anwaltliches Vertreters, dem damit eien zusätzliche Gebühr und weniger Arbeit zuwinkt, einen Vergleich ein, in dem sie sich strafbewehrt verpflichten, die beanstandete Äußerung nicht mehr zu tätigen, nicht zu verbreiten buw. den felschen Euindruck/Verdacht nicht mehr zu erzeugen.
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 +'''6. Schritt'''.
 +Mit dieser strafbewehrte Untzerlassungsverpflichtugnserklärung mahnt nun RA Dr. Sven Krüger die Zeitungn ab und verlang eine eingen strafbewehrte Unerlassungsverpflichtuneerklärung mit hohen Vertzragsstarfen (10.000,- Eurp pro Verstoß)
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 +'''7. Schritt'''
 +Die Medien knicken ein, geben eine strafgbewehrte UNV E ab und nehemn den Artikel aus dem Netz.
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 +'''7. Schritt'''
 +Nun kann RA Dr. Sven Krüger gegen die Beruichterstatung übwer ein solches Verfahren vorgehene.
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 +Dafür hat er seine [[Methohe RA Dr. Sven Krüger|Methoden]].
[[Kategorie:Krüger]] [[Kategorie:Krüger]]

Version vom 23:15, 28. Jan. 2020

Dr. Sven Krüger

Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger ist als Zensuranwalt kreativ, sucht neue Zesnurbereiche, insbesondere in der Archiv-Rechtssprechung.

Die Mandanten des Rechtsanwalts Dr. Sven Krüger sind Menshcne, welche Dreck am Stecken haben, die Öffentlichkeit sceuen und gegen Bwerichterstattung in der Presse vorgehen.

Vorgehensschema des RA Dr. Schwenn Krüger

1. Schritt

In dem beanstandeten Zeitungsartikel werden

kleine Fehler gesucht oder Passagen, Wörter, die eine fakschen Eindruck, falschen Verdacht erzeugen könnten.

2. Schritt

Der Informat, der Interviewte wird abgemahnt und aufgefordert, eine Strafbewehrte Unterlassungserklärung(UVE) abzugeben.

Gibt der Infioormat keine UVE ab erfolgt der

3. Schritt Antrag bzw.Klage bei der Hamburger Pressekammer.

4. Schritt In der Verhandlung wird gedroht, eine Strafanzege wird in Aussicht gestellt, die Wahrheit wird verdreht, auf das großen Kostenrisiko bei Weiterverfolgugn der Sache in den nächsten instant, dem OLG.

Haben die Antragsgebner/Bekglagten die streitgegbnstöädliche Äußerung gar ncht getätigt, den falschen Euindruck oder V erdacht nicht erzeugen wogewollt, dann wird denen angeboten sich stzrafbewehrt zu unterwerfen, weil sie so udn so das nicht wollten und auckeinesfall in zukunft wollen. Die Kosten übernimmt ja dafür der Antragsteller/Kläger.

5. Schritt Die juristisch unerfahrenen Informanten gehen auch auf Drängen ihren anwaltliches Vertreters, dem damit eien zusätzliche Gebühr und weniger Arbeit zuwinkt, einen Vergleich ein, in dem sie sich strafbewehrt verpflichten, die beanstandete Äußerung nicht mehr zu tätigen, nicht zu verbreiten buw. den felschen Euindruck/Verdacht nicht mehr zu erzeugen.

6. Schritt. Mit dieser strafbewehrte Untzerlassungsverpflichtugnserklärung mahnt nun RA Dr. Sven Krüger die Zeitungn ab und verlang eine eingen strafbewehrte Unerlassungsverpflichtuneerklärung mit hohen Vertzragsstarfen (10.000,- Eurp pro Verstoß)

7. Schritt Die Medien knicken ein, geben eine strafgbewehrte UNV E ab und nehemn den Artikel aus dem Netz.

7. Schritt Nun kann RA Dr. Sven Krüger gegen die Beruichterstatung übwer ein solches Verfahren vorgehene.

Dafür hat er seine Methoden.

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