Schultze, Harro
Aus Buskeismus
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RA Harro Schultze hat mehr geschadet als genutzt. | RA Harro Schultze hat mehr geschadet als genutzt. | ||
- | Es gab eine Auseinadersetzung um die Kosten der Verfügungssache 28 O 381/07. In der Verfügungsache gab es keine Verhandlungen, RA Hanno Schultze hat nut die Akten angefprdert, um im Hauptsachverfahren diese zu berücksic htigen. | + | Es gab eine Auseinadersetzung um die Kosten der Verfügungssache 28 O 381/07. In der Verfügungsache gab es keine Verhandlungen, RA Harro Schultze hat nut die Akten angefprdert, um im Hauptsachverfahren diese zu berücksic htigen. |
Nach Anwaltswechsel verlangte RA Harro Schultze über die Gebühr der Aktenanforderung hinaus hohe Anwaltsgebühren. Es kam zu einem Kostenstreit, in dem RA Harro Schutze den gesamten internen Schriftverkehr mit seinem Mandanten dem Gericht zusandte. Damit stand dieser nterne Schriftverkwehr auch dem Gegner RA [[Jipp, Helmuth - Einzelanwalt †|Helmuth Jipp]] und seinem anwaltlichen Vertertung, der Kanzle des [[Schertz, Christian Prof. Dr.|Prof. Dr. Christian Scherz]] und RA [[Höch, Dominik|Dominik Höch]] zur Verfügung. | Nach Anwaltswechsel verlangte RA Harro Schultze über die Gebühr der Aktenanforderung hinaus hohe Anwaltsgebühren. Es kam zu einem Kostenstreit, in dem RA Harro Schutze den gesamten internen Schriftverkehr mit seinem Mandanten dem Gericht zusandte. Damit stand dieser nterne Schriftverkwehr auch dem Gegner RA [[Jipp, Helmuth - Einzelanwalt †|Helmuth Jipp]] und seinem anwaltlichen Vertertung, der Kanzle des [[Schertz, Christian Prof. Dr.|Prof. Dr. Christian Scherz]] und RA [[Höch, Dominik|Dominik Höch]] zur Verfügung. |
Version vom 01:20, 26. Jan. 2020
Harro Schultze
Ein Kölner Rechtsanwalt, welcher den Buskeismus-Betreiber 2007 erfolglos in der Sache 28 O 463/07 vertrat.
Harro Schultze verrät seinen Mandanten
Gegen den Buskeismus-Betreiber klagte sein früherer Rechrtsanwalt Helmuth Jipp.
RA Harro Schultze hat mehr geschadet als genutzt.
Es gab eine Auseinadersetzung um die Kosten der Verfügungssache 28 O 381/07. In der Verfügungsache gab es keine Verhandlungen, RA Harro Schultze hat nut die Akten angefprdert, um im Hauptsachverfahren diese zu berücksic htigen.
Nach Anwaltswechsel verlangte RA Harro Schultze über die Gebühr der Aktenanforderung hinaus hohe Anwaltsgebühren. Es kam zu einem Kostenstreit, in dem RA Harro Schutze den gesamten internen Schriftverkehr mit seinem Mandanten dem Gericht zusandte. Damit stand dieser nterne Schriftverkwehr auch dem Gegner RA Helmuth Jipp und seinem anwaltlichen Vertertung, der Kanzle des Prof. Dr. Christian Scherz und RA Dominik Höch zur Verfügung.
Mandantenverrat pur.
Es blieb offen, weshalb die damalige Vorsitzende Ricbhterin Margarete Reske es zuließ, dass die internen Kostenstreitigkeiten bei ihr unter dem Aktenzeichen 324 O 463/07 geführt wurden. Die Landgerichte haben solche Streitigkeiten an Amtgedrichte zu verweisen.