Senfft Kersten Nabert van Eendenburg

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Die Kanzlei vertrat Die Kanzlei vertrat
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-*1993-94 in den berühmt-berüchtigten Verfahren erfolgreich Gregor Gysi gegen Bärbel Bohley und Freya Klier. Schrieb damit Rechtsgeschichte und leiteten Vorgänge zur Einschränkung der Meinungsfreiheit ein. 
*2006 *Prof. Habermas gegen den Rowohlt-Verlag. Wir [http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_061117.htm#Habermas_vs._Rowohlt_Verlag berichteten] (324 O 815/06) *2006 *Prof. Habermas gegen den Rowohlt-Verlag. Wir [http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_061117.htm#Habermas_vs._Rowohlt_Verlag berichteten] (324 O 815/06)
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 +*1993-94 in den berühmt-berüchtigten Verfahren erfolgreich Gregor Gysi gegen Bärbel Bohley und Freya Klier. Schrieb damit Rechtsgeschichte und leiteten Vorgänge zur Einschränkung der Meinungsfreiheit ein.
verklagte verklagte

Version vom 23:10, 23. Jan. 2020

Inhaltsverzeichnis

Kanzlei Senfft Kersten Nabert van Eendenburg

Diese Hamburger Kanzlei vertritt Kläger und Beklagte, Einzelpersonen, Produzenten, Verlage, Medien. Organisatiuonen auf sehr verschiedenen Rechtsgebieten.

Trifft Vergleiche oder obsiegt, verliert alledings genauso häufig wie alle anderen führenden Medienkanzleien.

Besonderheit

Bekannte und gefürchtete Medieanwälte haben in dieser Kanzklei gelernt, wie Zensur duchgesetzt werden kann:

Durch Verfahren gegen Bärbel Bohley und Freya Klier schrieb die Kanzlei Rechtsgeschichte und leiteten Vorgänge zur Einschränkung der Meinungsfreiheit ein.

Mandanten

Die Kanzlei vertrat

  • 2006 *Prof. Habermas gegen den Rowohlt-Verlag. Wir berichteten (324 O 815/06)
  • 1993-94 in den berühmt-berüchtigten Verfahren erfolgreich Gregor Gysi gegen Bärbel Bohley und Freya Klier. Schrieb damit Rechtsgeschichte und leiteten Vorgänge zur Einschränkung der Meinungsfreiheit ein.

verklagte

  • 2004 im Auftrag von Jan Philipp Reemtsma den Studenten Lütfert, welcher zwei Adorno-Schriften auf seiner Site www.textz.org veröffentlicht hatte. Jan Philipp Reemtsma hatte Besitzrechte an den beiden Texten. Siehe taz vom 24.2.2004, S. 16, 173 Z. (Kommentar), NIKLAUS HABLÜTZEL.

verlor

  • 2005 als Vertreterin eines Deutschen Zeugen wegen seiner Namensnennung im Internet-Bericht beim Kammergericht Berlin (9 Z 126/05). Gerichtszeugen dürfen auch nach deutschem Recht in der Gerichts-Berichterstattung namentlich genannt werden.

Im Internet

Persönliche Werkzeuge