Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger
Aus Buskeismus
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===Äußerungsverfahren verurteilter Manager aus der Wirtschaft=== | ===Äußerungsverfahren verurteilter Manager aus der Wirtschaft=== |
Version vom 08:56, 29. Apr. 2019
Werdegang von RA Dr. Sven Krüger
1965: Geboren
19xx-19xx: Studium an der Universität Hamburg. Refendariat bei xxx.
2005: Medienrechtler Dr. Sven Krüger und Strafrechtler Johann Schwenn(57) verabschieden sich von der Hamburger Kanzlei Senfft, Kersten, Voss-Andreae & Schwenn. Sie firmieren seitdem unter Schwenn & Krüger, ihre ehemalige Kanzlei nennt sich jetzt Senfft Kersten Nabert & Maier. (Quelle: Juve 2005)
2016 Zum Oktober 2016 trennen sich Schwenn und Krüger, arbeiten nun in getrennten Einheiten. Presserechtler Dr. Sven Krüger (51) und Strafrechtler Johann Schwenn (68) konzentrieren sich dabei auf ihre jeweiligen Beratungsschwerpunkte. (Quelle: Juve 2016)
Info zu RA Dr. Sven Krüger
Wenn Strafrechtler Johann Schwenn deutschlandweit bekannt geworden ist durch die Vertretung von Kachelmann und relativ häufig öffentlich auftritt, so meidet Dr. Sven Krüger offenbar die Öffentlichkeit. Man findet so gut wie keine Fotos von ihm im Internet.
Schon der Internetauftritt Dr. Sven Krüger seiner Kanzlei spricht für sich. Keine Angaben über Partner, die oft die Kanzlei Schwenn & Krüger recht schnell verließen.
Die Öffentlichkeit wird von Dr. Sven Krüger gefürchtet und er bekämpft Archive, Aufklärung und Kritik, schreibt allerdings Artikel in der Fachpresse und den Massenmedien.
Dieser Rechtsanwalt wird nicht nur von von mir als anwaltlicher Querulant gesehen, er redet bei Gericht sehr viel, beleidigt die Gegner und auch deren Anwälte.
Rechtlich gesehen, kann RA Dr. Sven Krüger als Vertreter des Rückschritts, der Vergangenheit, des mittelalterlichen Denkens und Herangehens gesehen werden.sehen.
Es bestehen großer Zweifel daran, ob RA Dr. Sven Krüger als Rechtsanwält zu empfehlen ist, seinen Mandanten tatsächlich nutzt.
RA Dr. Sven Krüger
- bekämpft Archive
- legt sein verfassungswidriges Verhalten gegenüber der Gerichtsffentlichkeit offen. So forderte RA Dr. Sven Krüger, z.B. die Gerichtspräsidenden auf, dem Buskeismus-Betreiber Hausverbot zu erteilen (RA Dr. Sven Krüger: "Unter Beobachtung" DRIZ 3/2012, 77ff.). Die Gerichtpräsidenten folgten allerdngs dieser Aufforderung nicht.
- reicht für seine Mandanten falsche eidesstattliche Versicherungen bei Gericht ein.
- vertritt Stasi-Akteure
- vertritt Kriminelle, verurteilte Manager aus der Wirtschaft
- schafft es nicht, eine große Medienkanzlei aufzubauen
- meint, der Buskeismus-Betreiber spioniere ihm nach
- klagt gegen eigene Mandanten
- klagt im eigenene Namen gegen Berichterstattung
- Meidet die Öffentlichkeit, es sind so gut wie keine Interviews mit diesem Anwalt bekannt
Auffällig:
Offfenbar ist Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger nicht besonders teamfähig, deswegen möglicherweise auch die Trennung von Joachim Schwenn. Rechstanwalt Dr. Sven Krüger arbeitet meist nur mit einem Partner/Partnerin zusammen. Seine Partner/Innen verlassen relativ schnell die Kanzlei.
- Dr. Dennis Dold seit 2016 (?) noch heute für Dr. Sven Krüger tätig
- Inke Linde (geb. Janssen) (2007-2018)
- Dr. Mathias Mailänder (10/2010 - 05/2012)
Charakter, Auftritt vor Gericht:
- Beleidigt nicht selten den Gegner und dessen Anwalt
- Nimmt es mit der Wahrheit nicht so genau, verschweigt bei Gericht wesentliche Tatsachen
- Wirft seinen Gegnern unlauteres Verhalten vor, meist aus purer Einbildung nach der Sprichwort "Jeder denkt im Maßen der eigenen Verdorbenheit".
Verfahren von RA Dr. Sven Krüger
Äußerungsverfahren gegen Archive
- Schwensen
- Ulrich Marseille
Äußerungsverfahren von Stasi-Akteuren
- Bericht in Sachen 324 O 978/05 - Boßdorf vs. Hubertus Knabe
Äußerungsverfahren von dopenden Sportlern
- Jan Ullrich
- Breuer Grit
Äußerungsverfahren gegen Bürgerinitiativen
Äußerungsverfahren Krimineller, Mörder
- Mustafa Güngör, verurteilter Mörder
- 02.10.2015 AG Hamburg In der Sache 36a C 118/15 verlor die Ehefrau vom Mustafa Güngör, G. Güngör gegen Harburg-aktuelle.de GmbH & Co.KG. Urteil Verhandlungsbericht
- Kanzlei Krüger ging für Frau Güngör in Berufung 324 S 6/15 Verhandlumngsbericht. Die Berufung wurde 2017 zurückgenommen.
- 04.09.2015 Verhandlung beim LG HH 324 O 123/15 G. Güngör, Mustafa Güngör vs. Morgenpost Verlag GmbH,
- 28.08.2015 - LG HH 324 O 118/15 Urteil Mustafa Güngör vs. Zeitungsgruppe Hamburg (Hamburger Abendblatt) - Verbot zu berichten, dass der Kläger der Mörder ist, weil das nicht bewiesen ist. Verhandlungsbericht. Die Beklagte ging in Berufung - Az. 7 U 88/15. Am 07.01.2016 nahm Mustafa Güngör die Klage zurück.
- Dr. Nikolaus Klehr, betrügerischer Arzt, der über Leichen ging
- Ist zwar kein verurteilter Mörder, tötete jedoch seine Patienten durch Verabreichung von Galavit als angebliches Krebsmittel.
- In diesem Fall erwiews und erweiwst sich die Justiz als Versagerin.
- Dr. Klehr klagte hauptsächlich in Sachen seiner Eigenblut-Therapie, gegen den Buskeismus-Betreiber (Rolf Schälike) wegen seiner Beteiligung am Galavit-Betrug
- Sexualstraftäter W. H. M. P.
- 05.12.2014 [www.buskeismus.de/urteile/324O53514_U.pdf Urrteil] 324 O 535/14
Äußerungsverfahren verurteilter Manager aus der Wirtschaft
- Wilhem Mittrich
- Klaus Volkert - VW-Korruptionsaffäre
Verfahren gegen eigene Mandanten
- Klaus Schädel
Verfahren gegen Buskeimus-Betreiber Rolf Schälike
- Dezember 2018: 324 O 988/18 Klage wegen Google-Rezension Die einzelnen Verfahrensschritte Verfahrensausgusgang noch offen.
- 08.05.2015: 324 O 146/13 Urteil mit ausführlicher Begründung, weswegen die Äußerung "Der Prozessbevollmächtigte von Dr. Nikolaus Klehr, Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger, gab für seinen Mandanten eine falsche eidesstattliche Versicherung vom 14.08.2012 ab." mehrdeutig ist und aus Sicht der Kammer verboten werden muss.
- Darüber wird juristisch gestritten. Die Sache liegt beim OLG 7 U 47/15. Verhandelt wird am 05.03.2019, 12:30.
- 06.02.2013: 324 O 38/13 - einstweilige Verfügung
- "Der Prozessbevollmächtigte von Dr. Nikolaus Klehr, Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger, gab für seinen Mandanten eine falsche eidesstattliche Versicherung vom 14.08.2012 ab." Begründung: Das gericht und der Antragsteller meinen, dass mit diesem Satz Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger im eigene Namen eine falsche eidesstatliche Versicherung abgab. Das ist natürlich mit diesem Satz nicht gemeimnt worden und auch nicht gemient.
- Darüber wird juristisch gestritten. Die Sache liegt beim OLG 7 U 47/15. Verhandelt wird am 05.03.2019, 12:30.
- 2013: Beim Amtsgericht Hamburg ist Dr. Sven Krüger mit dem Versuch, die Grenzen seines Anwaltsgeschäfts zu erweitern, kläglich gescheitert. In drei Verfahren klagte dieser Anwalt über € 6.000,- für seine Mandanten und sich selbst ein. Pustekuchen, d.h. Null und Nichts hat Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger für sich und seine Mandanten richterlich zugesprochen bekommen: 36a C 557/11 (Dr. Nikolaus Klehr), 18b C 352/12 (RA Dr. Sven Krüger) 20a C 72/12 (AMARITA Bremerhaven, Ulrich Martseille) / 324 S 2/13.
- 22.01.14: Die beiden ersten Amtsgerichts-Urteile sind rechtskräfig. Weder Dr. Nikolaus Klehr noch Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger sind in Berufung gegangen. Auch das Urteil 324 S 2/13 (AMARITA Bremerhaven, Ulrich Martseille) (Berufung gegen 20a C 72/12) ist rechtskräftig. Weder Ulrich Marseille noch AMARITA Bremerhaven GmbH sind gegen das Urteil weiter vorgegangen.
Verfahren beim Bundesverfassungsgericht
Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1783/05
Tenor:
1. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Juni 2005 – VI ZR 122/04 -, das Endurteil des Oberlandesgerichts München vom 6. April 2004 – 18 U 4890/03 – sowie das Endurteil des Landgerichts München I vom 15. Oktober 2003 – 9 O 11360/03 – verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes, soweit die Urteile der Klägerin zu 2) das Recht zugesprochen haben, der Beschwerdeführerin unter Androhung eines Ordnungsgeldes zu verbieten, das Buch „Esra“ in der Fassung laut Verpflichtungserklärung vom 18. August 2003 zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen, auszuliefern oder ausliefern zu lassen, zu vertreiben oder vertreiben zu lassen und hierfür zu werben oder werben zu lassen.
2. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Juni 2005 – VI ZR 122/04 - wird im Umfang der unter Ziffer 1) festgestellten Grundrechtsverletzung aufgehoben. Die Sache wird insoweit an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen.
3. Der Freistaat Bayern und die Bundesrepublik Deutschland haben der Beschwerdeführerin jeweils ein Viertel der ihr im Verfassungsbeschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.
Methode RA Dr. Sven Krüger am Beispiel AMARITA Bremerhaven vs. Buskeismus-Betreiber
Hier ist die Methode des Rechtsanwalts Dr. Sven Krüger dargelegt.