Veröffentlichung historischer Dokumente
Aus Buskeismus
(Unterschied zwischen Versionen)
Version vom 15:09, 21. Dez. 2008 (bearbeiten) Rolf (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: Die Veröfentlichung histotscher Dokumente im Internet kann erlaubt aber auch verbpten sein. == Verbotsurteile == [http://www.buskeismus.de/Urteile/527C1261905_AG_Ha...) ← Zum vorherigen Versionsunterschied |
Version vom 15:10, 21. Dez. 2008 (bearbeiten) (Entfernen) Rolf (Diskussion | Beiträge) Zum nächsten Versionsunterschied → |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
- | Die Veröfentlichung histotscher Dokumente im Internet kann erlaubt aber auch verbpten sein. | + | Die Veröfentlichung histotscher Dokumente im Internet kann erlaubt aber auch verboten sein. |
Version vom 15:10, 21. Dez. 2008
Die Veröfentlichung histotscher Dokumente im Internet kann erlaubt aber auch verboten sein.
Verbotsurteile
Urteil Amtsgericht Hanover 527C 1 1619/05 v. 27.01.2006