22.03.2017 - Die Öffentlichkeit ist eine Bestie
Aus Buskeismus
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Für uns ist es sehr schwer,dem Normalbürger zu erklkären,was da passiewert. Wenn man das Ganze Verfahren öffentlichmahct, versteht die öffentlichkeit es nicht. Man schafft nur neue Probleme. Es wird sehr vielemissvertanden. Hatmit dem,was imGercihtssaalpassiert,nichtsmehr zu tun. | Für uns ist es sehr schwer,dem Normalbürger zu erklkären,was da passiewert. Wenn man das Ganze Verfahren öffentlichmahct, versteht die öffentlichkeit es nicht. Man schafft nur neue Probleme. Es wird sehr vielemissvertanden. Hatmit dem,was imGercihtssaalpassiert,nichtsmehr zu tun. | ||
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+ | ===Ein ehemaliger Pressesprecher (Richter) des Gerichts=== | ||
+ | Es geht wenig als Kontrollfunktion. Die Akzeptanz durch die Saalöffentlichkeit. Wovor hat die Justiz Angst? Es ist im ureigensten Interesse der Justiz, mehr Öffentlichkeit, Die Persönlichkeitsrechtsverletzungen müsen angeändert werden. | ||
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+ | Bespiel: Weshalb kann das Elbverteifuzngsverfahren nicht öffentlich gegführt werden? Das stört die Funktion des Gerichts nicht. |
Version vom 20:41, 29. Mär. 2017
Berichterstattung aus dem Gerichtssaal - Wie viel Öffentlichkeit verträgt das Verfahren
Veranstaltung des DEUTSCHER EDV GERICHTSRTAG E.V. zusammen mit dem Institut für Europäisches Medienrecht am 22. März 2017 in Berlin
Bericht: Rolf Schälike
| Die Bestie von Gévaudan - Werwolf oder Serienmörder? |
Leitfaden
„Die Öffentlichkeit ist eine Bestie,“ hieß es in einem Schlusswort aus dem Podium. Das war der verdeckte Leitfaden, welcher die hochqualifizierten Juristen - Richter, Anwälte, Politiker, Journalisten - beim Diskutieren über die Gerichtsberichterstattung verband.
Anlass der Veranstaltung
Es ist ein Gesetz in Vorbereitung, mit welchem das Verbot der Medienübertragung aus dem Gerichtssaal gelockert werden soll. Es gibt den Gesetzentwurf zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren - EMöGG) - 26.10.2016
Die Fachleute diskutieren kontrovers. Vielen sind die heutigen Gesetze ausreichend bzw. die gehen denen sogar zu weit. Andere meinen, aus den Gerichtssälen muss mehr life berichtet werden dürfen. Der Gesetzentwurf gehe nicht weit genug. Um einen Ausgleich der Interessen der Mächtigen wird gerungen.
Wer vertrat wen und was?
Niemand vertrat das Grundrecht der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen. Alle Podiumdiskutanten waren sich einig, dass die Interessen der Mächtigen – die Betroffenheit der Richter, der Kommerz der Medien, die Geschäftsinteressen der Rechtsanwälte, die Stabilität der politischen Klasse –geschützt werden müssen.
Jeder äußerte dazu, seine Sicht. Konsens gegen die Öffentlichkeit als Bestie wurde gesucht. Dass das eigene Grab gegraben wurde, erkannte von den Herrschaften offenbar niemand. Nur ein Professor aus dem Publikum wies konsequent auf die Problematik der Gewalt der mangenden Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen aufmerksam. Diskutiert wurde darüber nicht.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Stephan Ory, Direktor des EMR und Vorsitzender des Vereins Deutscher EDV-Gerichtstag eröffnete die Veranstaltung „Berichterstattung aus dem Gerichtssaal - Wie viel Öffentlichkeit verträgt das Verfahren?“ und moderierte seicht die Diskussion, sichtlich bemüht, bei niemanden aus dem Podium anzuecken.
Für die Richterschaft durfte Prof. Dr. Dr. h. c. Klaus Rennert Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes, ein konsequenter Gegner einer größeren Gerichtsöffentlichkeit als heute gesetzlich zugelassen, den Eingangsvortrag „Wahrheitsfindung im Prozess und Medienöffentlichkeit“ halten. Dieser Professor diskutierte natürlich mit, eierte, blieb aber bei seiner These, die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen ist ja jetzt schon voll und ganz gegeben, wozu erweiterte Gesetze. Diese neuen Gesetze würden die Unabhängigkeit der Richter stören. Die Gerichtsverhandlungen würden zu viel PR-Ähnlichkeiten Züge gewinnen.
Für die ins Mediengeschäft eingetakteten Journalisten diskutierte Stephan Detjen, Chefkorrespondent des Deutschlandradios, Vorstandsmitglied der Bundespressekonferenz. Stephan Detjen wies brav auf das Dilemma der Medien hin, wirksam zu sein in der neuen Zeit, wo Print an Bedeutung verlieret. Fernsehen life und O-Ton wären die Zukunft der Medien, um geschäftlich zu überleben. Daran fähr kein Zug vorbei.
Die geschäftlichen Interessen der Anwaltschaft vertrat Rechtsanwalt Gernot Lehr, Mitglied des Vorstandes des Studienkreises für Presserecht des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR),ohne zu erkennen, geschweige denn zu begreifen, dass er verquert liegt. Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte und der Grundsätze der Verdachtsberichterstattung waren die Hauptargumente dieses Rechtsanwalts zur Begründung der notwendigen Einschränkungen der Gerichtsberichterstattung. Fachmännisch wies dieser Jurist auf den Unterschiedes zwischen der Saalöffentlichkeit und der Medienöffentlichkeit, einschließlich der weltweiten Internet-Öffentlichkeit, hin. Das wäre Gesetz, könnte man als Zuhörer mein. Halfen diesem Anwaltseine Erfahrungen bei der Vertretung des Papstes Benedikt XVI und der ehemaligen Präsidenten Christian Wulff? Wir wissen es nicht. Können uns aber gut vorstellen, dass der Papst und der Bundespräsident nicht unerheblich das Geschäft von Rechtsanwalt Gernot Lehr belebten und die Bedeutung und den Einfluss dieses Juristen bei der Durchsetzung staatlicher Zensur über Gerichtsverfahren und Abmahnungen erheblich erhöhten..
Für die Politiker wurde eine konsequente Gegnerin des Gesetzesentwurfes Richterin und Staatssekretärin im niedersächsischem Justizministerium Stefanie Otte bestimmt. Als Richterin lernt diese Frau das Politikgeschäft kennen, schafft Verbindungen, taktet sich ein in das politische Netzwerk, im Volk als Sumpf empfunden und auch so genannt, um irgendwann dann offenbar als Richterin wieder tätig zu sein. So wird dann die Unabhängigkeit der Justiz gewahrt.
Gedanken und Zitate aus der Veranstaltung
Aus dem Podium
Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert (Richter)
Wir, die Richter müssen nachdenken, wie die Journalisten und die Medien arbeiten können.
Die Juristen wissen, wie das Verfahren funktioniert, wo man mit den Journalisten nicht darüber redet.
Die juristishce Sprache ist eien Geländer, welches es in der Realität nicht gibt.
Die Sprache ist die Macht der Juristen und auch der Journalisten, das vereinigt diese.
O-Ton und Bild sind gefährlicher als Notizen.
Die Rechtsfindung ist nicht die Wahrheitsfindung.
Die Aufgaben der Justiz und der Presse stehen nicht gegeneinander, sie bilden keine Konurrenz.
Die Aufgabe der Justiz, der Gerichte ist die Schaffung von Rechtfrieden zwischen den Streitparteien. Nicht verhandelbar ist die Funktionsfähigkeit der Gerichte, die nicht gestört werden darf.
Bild- und Tonaufnahmen sollten möglich sein, wenn der Vorsitzende das gestattet.
Die mündliche Verhandlung könnte in eine besonderen Medienraumübertraten werden.
Das Gericht dürfte Ton und Bild aufzeichnen für besondere zeitgeschichtlich und historisch wichtigen Verhandlungen.
Dass alle für den Gesetzentwurf sind, geht nicht in einer Demokratie.
Einwände:
Medienberichte verfolgen verfahrsnfremde Zwecke, es snd kollidierende Rechtsgüpter. Es geht um die Persönlickeitsrechte der Beteiligten, um die Funktionsfähigkeit der Justiz. Das wird im Gesetzentwurf nur beiläufig erwähnt. Ton- und Bildaufzeichnungen ändern das Verhalen von Zeugen. Der Gerichtsprozess wird instrumentalisiert. Gesprochen wird nicht zum Gericht, sondern zum Fenster.
Das Recht auf Zugang zum Geirichtführt schon heute dazu, dass lieber Schiedsgerichte aufgesucht werden. Das nagt am Gewaltmonopüol.
Zu welchem Zweck sollewn die Aufzeichnungen dienen?
Das Informationsiunteresse der Öffentlichkeit wird durch die Presseeerklärungen und die Saalöffentlichkeit befriedigt.
Durch das Gesetz soll der Gerichtsreporter demKJameramann Platz lassen. Das wird in Zukunft dazu führen,dass mehr schriftliche Verfahren durchgeführt werden und anders terminiert wird.
Es gibt heute kein Informationsinteresse,welches ncht befriedigt ist.
Die Waffe der Justizist bdas Woprt,das Mittel ist die Differenzierung.
Das Mitteldes Fernsehens ist das Bild, ist die Schlagzeile. Die Justizb würde einbüßen,was sie auszeuchnet.
In den Verfahren streiten die Jurstenn um das bessere Argument. Esd geht immer umdie Argumente.
Elektronische Protokolle sollen nur für die wissenschaftliche Arbeiten abgefertigt werden.
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Die Justiz unterliegt schon heute der Kontrolle durch die Öffentlichkeit. Es gibt die ehrenamtliche Richter (Schöffen), welche die Kontrolle im Beratungszimmer übernhemen.Sie sind Repräentanten der Öffentlichkeit. Wir sprechen nicht über die Herstellung der Kontrolle, sondern über die Art der Öffentlichkeit.
Stephan Detjen (Jurist und Journalist)
Die Zeitung und das Fernsehen haben keine Zukunft. Es gubt einen dramatishcen Wandel inder Mewdienöffentlichkeit.
Die Expertendiskussionen sind kompliziert für den Laien. DoeDiskussion über rechtlöiuche Fragen sind öffentlich zu machen. Die Techník ist das Hilfmittel. Das stärkt dieKommunikationsfähiogkeit der Juristen.
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Wenn wir die Türen weit öffnen,was pasiert dann? Es gibt die NTV-Entscheidung zu denDDR-Politbüro-Verhandlungen. Die Angeklagten wollten die Öffentlichkeit.
Ich fühlemich nicht als Kontrollinstanz,aonderns als Diskursinstanz.
Ein Rechtsbildungsprogramm gehört dazu.
Gernot Lehr (Rechtsanwalt)
Natürloich hat die absolute Medienbeteiligung Einfluss auf das Gerichtsverfahren. Heute wird schon mitgeschrieben, gedruckt und im Fernsehen gesendet.
Wir unterscheiden Saalöffentlichkeit nund Medienöffentlichkeit. Durch dieMedien werden Ansprüpche aus Anonymisierung in die Öffentlichkeit gezerrt. Nicht über alles, was im Gerichtssaal gehört wird,darf berichtet werden. Wir haben das Persönlichkeitsrecht der Zeugen. Es muss geswchützt werden.
Es gibt die s.g. objektiver Verfahren, Umweltverfahren, Rundfunkrechte. Da gibt es keine Persönlichkeitsrechte.
Habe lange Zeit die Auffassung vertreten, Diskurs ist eine Zielvorstellung.
Für das Niveau der Gerichtsverhandlung hat es Folgen,wenn nicht dieffentlichkeit gesucht wird. Es geht umdie berufloich die Sozialsphäre. Der Verluf der Verhandklung muss nicht zwqiungend leiden, wenn Medien berichten. Esx wiurd jetzt schon aus der Verhandkung getwittert, life begeitet.
Die Justiz ist in Kommunikation mit der Gesellschaft.
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Audiovisuelle Gerichtsberichterstattgung ist eine Scheinauthetizität. Es unterliegt der Schnitttechnik. Was kann eine Kammer tun, wenn sie falsch dargestellt wird? Die Kammer hat keine Rechte.
Stefani Otte (Staatssekretärin)
Ich nterstütze die dritte Gewalt,damit diese gut funktioniert. Wir sind zu schnell bei den politischen Fragen. Handlenahc dem Mutterinstinkt, die Justiz gut funktiunierenn zu lassen. Diskutieren sie mit uns, fordern sie von uns den Diskurs. Fordern sie von der Justiz ein, was sie macht nund warum sie es macht.
Wir brauchen ausgebildete,besser ausgebildete Pressesprecher. Die Jutiz muss nicht nachziehen mit der Schnelligkeit.
Aus dem Publikum
Ein Professor
Wo liegen denn die Gefahren der Öffentlichkeit? Die Kontrolle der Justizist einen Vertrauensmaßnahme. Wir haben keine Geheimjustiz. Im realen Leben unterliuegt der Schwächere dem Stärkeren. Die Justiz steht beiden Parteien neutral gegenüber.
Der Anspruch der Kontrollfunktion: Die Justiz demonstriert nach außen, es gibt nichts zu verbergen.
Ein Informatiker
Ich habe ein gesteigertes Interesse amO-Ton,nicht an den Kommentaren. Nicht jeder kann zur Gerchtsverhandlkung kommen.
Mediuen heißt nicht Presse, Fernsehen. Die Menschen können etwas erleben, was sie jetzt nicht haben.
Eine Rechtsanwältin
Für uns ist es sehr schwer,dem Normalbürger zu erklkären,was da passiewert. Wenn man das Ganze Verfahren öffentlichmahct, versteht die öffentlichkeit es nicht. Man schafft nur neue Probleme. Es wird sehr vielemissvertanden. Hatmit dem,was imGercihtssaalpassiert,nichtsmehr zu tun.
Ein ehemaliger Pressesprecher (Richter) des Gerichts
Es geht wenig als Kontrollfunktion. Die Akzeptanz durch die Saalöffentlichkeit. Wovor hat die Justiz Angst? Es ist im ureigensten Interesse der Justiz, mehr Öffentlichkeit, Die Persönlichkeitsrechtsverletzungen müsen angeändert werden.
Bespiel: Weshalb kann das Elbverteifuzngsverfahren nicht öffentlich gegführt werden? Das stört die Funktion des Gerichts nicht.