Verfügungsverfahren
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- | Einstwelige Verfügungen werden auf A>ntarg erlassen. Bei den Zensurkammern meist ohne Anhörung des Äußernden. | + | Einstwelige Verfügungen werden auf Antrag erlassen. Bei den Zensurkammern meist ohne Anhörung des Äußernden. |
Meiust geht dem AYntag auf Erlass einer [[Einstweiligen VerfügunEinstweilige Verfügung]] eine [[Abmahnung]] voraus mit der Aufforderung der Abgabe einer strafbewehrten [[Unterlassungsvepflichtunserklärung]]. Wird die starfbewehrte Unterlassungsverpflichtungrklärung nicht abgegeben oder nicht so formuoiert, wie der Abmahnende es verlangt, dann folgt dem Antrag af Erlass einer Einstweiligen Verfügung - sollte der Antrag schlüssig und überzeugend sein - eine gerichtlicher Beschluss, die Einstwielge Verfügung. | Meiust geht dem AYntag auf Erlass einer [[Einstweiligen VerfügunEinstweilige Verfügung]] eine [[Abmahnung]] voraus mit der Aufforderung der Abgabe einer strafbewehrten [[Unterlassungsvepflichtunserklärung]]. Wird die starfbewehrte Unterlassungsverpflichtungrklärung nicht abgegeben oder nicht so formuoiert, wie der Abmahnende es verlangt, dann folgt dem Antrag af Erlass einer Einstweiligen Verfügung - sollte der Antrag schlüssig und überzeugend sein - eine gerichtlicher Beschluss, die Einstwielge Verfügung. |
Version vom 12:55, 17. Jun. 2015
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Verfügungsverfahren
Die staatliche Zensur über die Pressegerichte im Namen und im Auftrag von Privatpersonen, Promineten, Politiker, Wirtschaftsbossen, Unternehmen und Behörden erfolgt über Einstweilige Verfügung bzw. Klagen, auch als Hauptsachverfahren bezeichnet.
Einstwelige Verfügungen werden auf Antrag erlassen. Bei den Zensurkammern meist ohne Anhörung des Äußernden.
Meiust geht dem AYntag auf Erlass einer Einstweiligen VerfügunEinstweilige Verfügung eine Abmahnung voraus mit der Aufforderung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsvepflichtunserklärung. Wird die starfbewehrte Unterlassungsverpflichtungrklärung nicht abgegeben oder nicht so formuoiert, wie der Abmahnende es verlangt, dann folgt dem Antrag af Erlass einer Einstweiligen Verfügung - sollte der Antrag schlüssig und überzeugend sein - eine gerichtlicher Beschluss, die Einstwielge Verfügung.
Man kann mit geringer Wahrscheinlichkeit den Erlass einer Einstweiligen Verfüfung abwenden bzw. vor dem Erlass die Durchführung einer mündliche Verhandlung erreichen, wenn auf die Abmahnung hin eine Schutzschrift dem Gericht zugesandt wird.