10.01.2014 - Krimi im Amtsgericht Ahrensburg

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(Amtsgericht Ahrensburg; Gerichtskrimi von 11:30 Uhr bis 16:00 Uhr.)
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-=Amtsgericht Ahrensburg; Gerichtskrimi von 11:30 Uhr bis 16:00 Uhr.= +=Amtsgericht Ahrensburg, Königstrasse 11, Saal 1; Gerichtskrimi von 11:30 Uhr bis 16:00 Uhr.=
Zunächst habe ich den guten Richter wegen Befangenheit abgelehnt. Zunächst habe ich den guten Richter wegen Befangenheit abgelehnt.
Richter [https://www.google.de/#q=Richter+Barbirz Dr. Felix Barbirz] war überrascht und sagte, das wäre das erste mal, dass er das erlebe, er müsse nachdenken. Richter [https://www.google.de/#q=Richter+Barbirz Dr. Felix Barbirz] war überrascht und sagte, das wäre das erste mal, dass er das erlebe, er müsse nachdenken.
-Die Staatsanwältin ist offenbar gegen mich eingestellt und wollte mich offensichtlich verurteilen mit einer Schnellverhandlung. Gegenstand war der [http://www.buskeismus-lexikon.de/images/130904%20-%20Strafbefehl%20Nr3.pdf Strafbefehl], gegen den ich fristgerecht nach Erhalt Widerspruch eingelegt hatte.+Die Staatsanwältin ist offenbar gegen mich eingestellt und wollte mich offensichtlich verurteilen mit einer Schnellverhandlung. Gegenstand war der [http://www.buskeismus-lexikon.de/images/130904%20-%20Strafbefehl%20Nr3.pdf Strafbefehl], gegen den ich fristgerecht nach Erhalt am 4.09.2013 Widerspruch eingelegt hatte.
Richter Dr. Felix Barbirz hat sich aber nicht verleiten lassen, hat sich korrekt verhalten und erstmal analysiert. Richter Dr. Felix Barbirz hat sich aber nicht verleiten lassen, hat sich korrekt verhalten und erstmal analysiert.
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'''Richter Dr. Barbirz''' meinte zunächst, die dienstliche Stellungnahme würde ich nicht erhalten, da dies nur im Zivilverfahren so sei. Zur dienstlichen Stellungnahme gäbe es im Strafverfahren, anders als im Zivilverfahren, kein Recht auf Stellungnahme. Staatsanwältin Claudia Wilking nickte zustimmend zu. '''Richter Dr. Barbirz''' meinte zunächst, die dienstliche Stellungnahme würde ich nicht erhalten, da dies nur im Zivilverfahren so sei. Zur dienstlichen Stellungnahme gäbe es im Strafverfahren, anders als im Zivilverfahren, kein Recht auf Stellungnahme. Staatsanwältin Claudia Wilking nickte zustimmend zu.
-Die in Ahrensburg ansässige Staatsanwältin [https://www.google.de/#q=Claudia+Wilking+Staatsanw%C3%A4ltin Claudia Wilking] lehnte es zunächs ab, meinen Antrag zu lesen. +Die in Ahrensburg ansässige Staatsanwältin [https://www.google.de/#q=Claudia+Wilking+Staatsanw%C3%A4ltin Claudia Wilking] lehnte es zunächst ab, meinen Antrag überhaupt genauer zu lesen.
-'''Staatsanwältin Claudia Wilking:''' Es kann nach [http://dejure.org/gesetze/StPO/25.html § 25, Abs. 2] mit Selbstrentscheidung abgelehnt werden, wenn ... . +'''Staatsanwältin Claudia Wilking:''' Es kann nach [http://dejure.org/gesetze/StPO/25.html § 25, Abs. 2] mit Selbstentscheidung abgelehnt werden, wenn ... .
'''Richter Dr. Barbirz''' Ich kann gleich entscheiden. '''Richter Dr. Barbirz''' Ich kann gleich entscheiden.
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'''Staatsanwältin Claudia Wilking:''' Auch eine Stellungnahme von mir? '''Staatsanwältin Claudia Wilking:''' Auch eine Stellungnahme von mir?
-'''Richter Dr. Barbirz''' Zuerst gebe ich eine ab. Die freundlichen Worte im [http://www.buskeismus-lexikon.de/images/140110%20-%20Befangenheitsantrag%20Nr_1.pdf Befangenheitsantrag] sind zutreffend, soweit sie die Vorgänge der Prozessbeobachtung beim Amtsgericht Ahrensburg durch den Angeklagten, insbesondere auch der durch den abgelehnten Vorsitzenden geführten Prozesse, ist; sowie betreffend des Umstandes, dass der Angeklagte betreffend der Dissertaion des Abgelehnten an diesen herangetreten ist.+'''Richter Dr. Barbirz''' Zuerst gebe ich eine ab. Die freundlichen Worte im [http://www.buskeismus-lexikon.de/images/140110%20-%20Befangenheitsantrag%20Nr_1.pdf Befangenheitsantrag] sind zutreffend, soweit sie die Vorgänge der Prozessbeobachtung beim Amtsgericht Ahrensburg durch den Angeklagten, insbesondere auch der durch den abgelehnten Vorsitzenden geführten Prozesse betreffen; sowie betreffend des Umstandes, dass der Angeklagte betreffend der Dissertaion des Abgelehnten an diesen herangetreten ist.
-Die weiteren Ausführungen in dem Ablehnungsgesiuch stellen Wertungen dar, die sich meiner dienstlichen Wertung entziehen. +Die weiteren Ausführungen in dem Ablehnungsgesuch stellen Wertungen dar, die sich meiner dienstlichen Wertung entziehen.
'''Staatsanwältin Claudia Wilking:''' Ich möchte auch eine Stellungnahme abgeben. '''Staatsanwältin Claudia Wilking:''' Ich möchte auch eine Stellungnahme abgeben.
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'''Richter Dr. Barbirz''' Bitte auf ein Blatt Papier. '''Richter Dr. Barbirz''' Bitte auf ein Blatt Papier.
-'''Staatsanwältin Claudia Wilking:''' Ich schreibe auf. Ablehnen, da meiner Meinung nach kein Grund angegeben wurde - Siehe [http://dejure.org/gesetze/StPO/26.html § 26, Abs. 1].+'''Staatsanwältin Claudia Wilking:''' Ich schreibe auf. Abzulehnen, da meiner Meinung nach kein Grund angegeben wurde - Siehe [http://dejure.org/gesetze/StPO/26.html § 26, Abs. 1].
-'''Richter Dr. Barbirz:''' Mache einen Vermerck. Der Angeklagte überreichte vor Beginn der Hauptverhandlung am 10.01.14 ein Ablehungsgesuch. ... Wie lange brauchen Sie?+'''Richter Dr. Barbirz:''' Mache einen Vermerk. Der Angeklagte überreichte vor Beginn der Hauptverhandlung am 10.01.14 ein Ablehungsgesuch. ... Wie lange brauchen Sie?
'''Schädel:''' Zwei Tage. Benötige rechtliche Beratung. '''Schädel:''' Zwei Tage. Benötige rechtliche Beratung.
-'''Staatsanwältin Claudia Wilking schlägt unter Zeugen vor:''' Wir legen den Antrag weg und verhandeln einfach weiter!"+'''Staatsanwältin Claudia Wilking schlägt unter Anwesenheit von 3 Zeugen vor:''' Wir legen den Antrag weg und verhandeln einfach weiter!"
-'''Richter Dr. Barbirz:''' Meine orläufige Rechtsauffassung: Nicht ioch, sondern ein Befangenheitsrichtzer muss das machen, denke ich. Frau Staatsanwältin?+'''Richter Dr. Barbirz:''' Meine vorläufige Rechtsauffassung: Nicht ich, sondern ein Befangenheitsrichter muss das machen, denke ich. Frau Staatsanwältin?
-'''Schädel:''' ... .+'''Klaus Schädel:''' Das ist zutreffend, Herr Dr.Barbirz.
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 +'''Richter Dr.Barbirz:''' Ich werde mich jetztzt einmal 10 Minuten zurückziehen...muss das mal nachlesen..habe da keine Erfahrung mit
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 +Der Richterverläßt den Gerichtsaal in das hinten gelegene Richterzimmer, der Angeklagte bleibt mit der Staatsanwä#ltin Claudia Wilking und den anwesenden 3 Teugen im Gerichtsaal wartend zurück.
 +'''Klaus Schädel spricht die Staatsanwältin an:''' Darf ich Ihnen einen Hinweis geben, Frau Staatsanwältin?''
'''Staatsanwältin Claudia Wilking:''' Ich bin beschäftigt. '''Staatsanwältin Claudia Wilking:''' Ich bin beschäftigt.
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'''Staatsanwältin Claudia Wilking:''' Ich kann alleine arbeiten, Herr Schädel. '''Staatsanwältin Claudia Wilking:''' Ich kann alleine arbeiten, Herr Schädel.
-'''Richter Dr. Barbirz:''' Nach StPO gibt es keine Möglichgkeit zur Stellungnahme zur Stellungnahme des Abgelehten.+'''Richter Dr. Barbirz nimmt wieder auf seinem Richterstuhl platz:''' Nach StPO gibt es keine Möglichkeit zur Stellungnahme des Abgelehnten.
-'''Staatsanwältin Claudia Wilking:''' Genau.+'''Staatsanwältin Claudia Wilking:''' Ganz genau!.
-'''Richter Dr. Barbirz:''' Geben Ihnen ... . Haben aber trotztdem noch Gelegenheit, aber dann wird forsch entschieden. ... .+'''Richter Dr. Barbirz:''' Geben Ihnen ... . Haben aber trotzdem noch Gelegenheit, aber dann wird forsch entschieden. ... .
-Es wurde noch bis 12:10 gesprochen.+Es wurde noch bis 12:10 gesprochen und ein neues Treffen um 15:00 Uhr anberaumt.
-Habe im Dienstzimmer Richter Dr. Barbitz angesprochen, ob ich die dienstliche Strellungname bekomme. Dr. Barbitz sagte, ich solle so 20 Minuten, dann wiederkommen. Das war vor dem Dienstzimmer von Frau Finker.+'''12:25 Uhr'''Der Angeklagte hat im Zimmer 107 Frau Finker angesprochen, ob er denn die dienstliche Stellungnahme auch erhalten könne, als Richter Dr. Barbirz selbst erschien und erklärte, dass eventuell heute doch nichts mehr stattfinde, da der Befangenheitsrichter Morische doch vielleicht länger brauche, den Befangenheitsantrag zu bearbeiten. Dr. Barbitz sagte zum Beklagten, er solle in 20 Minuten wiederkommen.
-'''Um 12:40 sagt mit Frau Finker:''' Ich soll Ihnen von Richter Dr. Barbitz ausrichten, weiter geht es um 15:00 im Saal 1. Ihr Befangenheitsantrag war doch in der Verhandlung eingereicht. Ich bin Zeugin und die im Flur wartenden Personen sind Zeugen.+'''Um 12:50 sagte Frau Finker zum erneut erschienen Angeklagten:''' Ich soll Ihnen von Richter Dr. Barbirz ausrichten, weiter geht es um 15:00 im Saal 1. Ihr Befangenheitsantrag war doch in der Verhandlung eingereicht. Ich bin Zeugin und die im Flur wartenden Personen sind Zeugen!
'''Kommentar RS:''' Der [http://dejure.org/gesetze/StPO/25.htm § 25 StPO] besagt: '''Kommentar RS:''' Der [http://dejure.org/gesetze/StPO/25.htm § 25 StPO] besagt:
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Insofern abolut unklar, was die Aussage, der Befangenheitsantrag sei in der Verhandlung eingereicht worden, bedeuten soll? Der Angeklagte wurde noch nicht befragt. Insofern abolut unklar, was die Aussage, der Befangenheitsantrag sei in der Verhandlung eingereicht worden, bedeuten soll? Der Angeklagte wurde noch nicht befragt.
-Der Termin war damit auf 15:00 Uhr vertagt.+'''Terminfortsetzung um 15:00 Uhr'''
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 +'''Richter Dr. Felix Barbirz''' ...also, in 3 Punkten erfolgt jetzt eine Korektur...Frau Finker schreiben Sie bitte [der Richter diktiert der Protokollkraft Frau Finker]:
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 +::1. Die Eröffnung der HV ist mit dem Aufruf im Flur erfolgt, somit der Antrag des Angeklagten in der Hauptverhandlung gestellt. Ich habe den Vermerk in der Akte geändert.
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 +::2. Eine dienstliche Stellungnahme darf der Angeklagte erhalten - die vorige gegenteilige Aussage war nur eine vorläufige Rechtsauffassung von mir gewesen.
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 +::3. Sofortige Beschwerde ist dann damit erst zusammen mit dem Urteil möglich.
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 +Richter Dr.Barbirz steht auf, nimmt die Strafakte mit und geht zum Angeklagten. Er zeigt auf einen Vermerk und erklärt den Angeklagten
-Dann, um 15:00, korrigierte sich '''Richter Dr. Felix Barbirz''' in 3 Punkten:+'''Richter Dr. Barbirz''': Sehen Sie hier Herr Schädel, diesen Vermerk habe ich geändert...
-::1. Die Eröffnung sei mit dem Aufruf im Flur gewesen, somit meine Antrag in der Verhandlung gestellt.+'''Klaus Schädel zum Richter''': So so....
-::2. Eine dienstliche Stellungnahme darf ich doch erhalten - zuvor hieß es, die bekomme ich beim Strafrecht bei Befangenheit nicht.+'''Klaus Schädel geht anschließend selbst zum Richtertisch, wo der Richter inzwischen wieder Platz genommen hat und überreicht dem Richter den Befangenheitsantrag Nr. 2:'''
-::3. Sofortige Beschwerde sei erst zusammen mit dem Urteil möglich.+::Begründung: Plötzliche Änderung der Rechtsauffassung von Richter Barbirz in der Frage, ab wann ist ein Strafverfahren im HVT (Hauptverhandlungstermin) eröffnet? Meine Annahme: auf telefonische Weisung von Landgerichtspräsidenten Dr. Krönert aus Lübeck oder durch die Staatsanwältin an Dr. Felix Barbirz, wurde die Rechtsauffassung dazu geändert.
-Dann habe ich den 2.ten Überraschungsangriff gefahren, den zweiter Befangenheitsantrag gestellt und überreicht. '''Begründung:''' Plötzliche Änderung der Rechtsauffassung von Barbirz in der Frage, ab wann ist ein Strafverfahren im HVT (Hauptverhandlungstermin) eröffnet? Meine Annahme: auf telefonische Weisung von Landgerichtspräsidenten Dr. Krönert aus Lübeck und durch die Staatsanwältin an Dr. Felix Barbirz, wurde die Rechtsauffassung dazu geändert.+'''Staatsanwältin Claudia Wilking mit giftigem Blick:''' Verzichte auf eine Stellungnahme!
-'''Dr. Felix Barbirz diktiert:''' Dass der Befangenheitsantrag vor der Hauptverhandlung eingereicht wurde, ist nur als eine vorläufige Rechtsauffassung einzuordnen. Der "Vermerk" ist später geändert worden.+'''Dr. Felix Barbirz:''' Darf ich auch nicht annehmen, Frau Staatsanwältin!
-'''Dr. Felix Barbirz''' zeigt mir, wo der Vermerk auf Strafbefehl geändert wurde.+'''Richter Dr.Barbirz diktiert der Frau Finker:'''Der Hauptsacheverhandlungstermin wird ausgesetzt. Weitere Hinweise erfolgen von Amtswegen.
-'''Dr. Felix Barbirz diktiert:''' Der Angeklagte überreicht einen weiteren Befangenheitsantrag, den Antrag 2.+'''Klaus Schädel:''' Ich möchte Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Erhalte ich das heutige Diktat?
-'''Staatsanwältin Claudia Wilking:''' Verzichte auf eine Stellungnahme.+'''Dr. Felix Barbirz:''' Natürlich bekommen Sie es!
-'''Dr. Felix Barbirz diktiert:''' Darf ich auch nicht annehmen. Der Hauptsacheverhandlungstermin wird ausgesetzt. Weitere Hinweise erfolgen von Amtswegen. +'''Staatsanwältin Claudia Wilking aus Ahrensburg in erregtem Ton''' Nein - auf keinen Fall, nein, nein !
-'''Schädel:''' Ich möchte Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Erhalte ich das heutige Protokoll?+'''Richter Dr. Barbirz'''Also - zurück - nein, doch nicht. Ich sage jetzt nichts mnehr. Keine Auskunft mehr. Zurück. Ich sage jetzt nichts mehr.
-'''Dr. Felix Barbirz:''' Bekommen Sie - zurück - nein, doch nicht. Keine Auskunft mehr. Zurück. Ich sage jetzt nichts mehr.+'''Staatsanwältin Claudia Wilking erregt:''' Das ist in der StPO nicht vorgesehen.
-'''Staatsanwältin Claudia Wilking:''' Ist in der StPO nicht vorgesehen.+Die Verhandlung wird nicht geschlossen, da garnicht eröffnet wurde.
 +Die Beteiligten verlassen den Gerichtsaal und begeben sich zur Treppe.
 +Man hört beim Gehen die Ahrensburger Staatsanwältin Claudia Wilking noch erregt auf den Richter einreden....
Ende, 15:20. Ende, 15:20.

Version vom 00:07, 17. Jan. 2014

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Inhaltsverzeichnis



BUSKEISMUS


10. Januar 2014

Rechtsstaatliche Absurdität


Amtsgericht Ahrensburg, Königstrasse 11, Saal 1; Gerichtskrimi von 11:30 Uhr bis 16:00 Uhr.

Zunächst habe ich den guten Richter wegen Befangenheit abgelehnt.

Richter Dr. Felix Barbirz war überrascht und sagte, das wäre das erste mal, dass er das erlebe, er müsse nachdenken.

Die Staatsanwältin ist offenbar gegen mich eingestellt und wollte mich offensichtlich verurteilen mit einer Schnellverhandlung. Gegenstand war der Strafbefehl, gegen den ich fristgerecht nach Erhalt am 4.09.2013 Widerspruch eingelegt hatte.

Richter Dr. Felix Barbirz hat sich aber nicht verleiten lassen, hat sich korrekt verhalten und erstmal analysiert.

Der Witz war, ich habe den Antrag vor der Eröffnung der Verhandlung abgegeben, und Richter Dr. Felix Barbirz und die Staatsanwältin Claudia Wilking haben nicht widersprochen.

Richter Dr. Barbirz meinte zunächst, die dienstliche Stellungnahme würde ich nicht erhalten, da dies nur im Zivilverfahren so sei. Zur dienstlichen Stellungnahme gäbe es im Strafverfahren, anders als im Zivilverfahren, kein Recht auf Stellungnahme. Staatsanwältin Claudia Wilking nickte zustimmend zu.

Die in Ahrensburg ansässige Staatsanwältin Claudia Wilking lehnte es zunächst ab, meinen Antrag überhaupt genauer zu lesen.

Staatsanwältin Claudia Wilking: Es kann nach § 25, Abs. 2 mit Selbstentscheidung abgelehnt werden, wenn ... .

Richter Dr. Barbirz Ich kann gleich entscheiden.

Der Befangenheitsantrag wird vom Richter Dr. Barbitz laut und schnell verlesen.

Staatsanwältin Claudia Wilking: Auch eine Stellungnahme von mir?

Richter Dr. Barbirz Zuerst gebe ich eine ab. Die freundlichen Worte im Befangenheitsantrag sind zutreffend, soweit sie die Vorgänge der Prozessbeobachtung beim Amtsgericht Ahrensburg durch den Angeklagten, insbesondere auch der durch den abgelehnten Vorsitzenden geführten Prozesse betreffen; sowie betreffend des Umstandes, dass der Angeklagte betreffend der Dissertaion des Abgelehnten an diesen herangetreten ist.

Die weiteren Ausführungen in dem Ablehnungsgesuch stellen Wertungen dar, die sich meiner dienstlichen Wertung entziehen.

Staatsanwältin Claudia Wilking: Ich möchte auch eine Stellungnahme abgeben.

Richter Dr. Barbirz Bitte auf ein Blatt Papier.

Staatsanwältin Claudia Wilking: Ich schreibe auf. Abzulehnen, da meiner Meinung nach kein Grund angegeben wurde - Siehe § 26, Abs. 1.

Richter Dr. Barbirz: Mache einen Vermerk. Der Angeklagte überreichte vor Beginn der Hauptverhandlung am 10.01.14 ein Ablehungsgesuch. ... Wie lange brauchen Sie?

Schädel: Zwei Tage. Benötige rechtliche Beratung.

Staatsanwältin Claudia Wilking schlägt unter Anwesenheit von 3 Zeugen vor: Wir legen den Antrag weg und verhandeln einfach weiter!"

Richter Dr. Barbirz: Meine vorläufige Rechtsauffassung: Nicht ich, sondern ein Befangenheitsrichter muss das machen, denke ich. Frau Staatsanwältin?

Klaus Schädel: Das ist zutreffend, Herr Dr.Barbirz.

Richter Dr.Barbirz: Ich werde mich jetztzt einmal 10 Minuten zurückziehen...muss das mal nachlesen..habe da keine Erfahrung mit

Der Richterverläßt den Gerichtsaal in das hinten gelegene Richterzimmer, der Angeklagte bleibt mit der Staatsanwä#ltin Claudia Wilking und den anwesenden 3 Teugen im Gerichtsaal wartend zurück. Klaus Schädel spricht die Staatsanwältin an: Darf ich Ihnen einen Hinweis geben, Frau Staatsanwältin?

Staatsanwältin Claudia Wilking: Ich bin beschäftigt.

Schädel: Ich wollte Ihnen nur einen Hinweis geben.

Staatsanwältin Claudia Wilking: Ich kann alleine arbeiten, Herr Schädel.

Richter Dr. Barbirz nimmt wieder auf seinem Richterstuhl platz: Nach StPO gibt es keine Möglichkeit zur Stellungnahme des Abgelehnten.

Staatsanwältin Claudia Wilking: Ganz genau!.

Richter Dr. Barbirz: Geben Ihnen ... . Haben aber trotzdem noch Gelegenheit, aber dann wird forsch entschieden. ... .

Es wurde noch bis 12:10 gesprochen und ein neues Treffen um 15:00 Uhr anberaumt.

12:25 UhrDer Angeklagte hat im Zimmer 107 Frau Finker angesprochen, ob er denn die dienstliche Stellungnahme auch erhalten könne, als Richter Dr. Barbirz selbst erschien und erklärte, dass eventuell heute doch nichts mehr stattfinde, da der Befangenheitsrichter Morische doch vielleicht länger brauche, den Befangenheitsantrag zu bearbeiten. Dr. Barbitz sagte zum Beklagten, er solle in 20 Minuten wiederkommen.

Um 12:50 sagte Frau Finker zum erneut erschienen Angeklagten: Ich soll Ihnen von Richter Dr. Barbirz ausrichten, weiter geht es um 15:00 im Saal 1. Ihr Befangenheitsantrag war doch in der Verhandlung eingereicht. Ich bin Zeugin und die im Flur wartenden Personen sind Zeugen!

Kommentar RS: Der § 25 StPO besagt:

(1) Die Ablehnung eines erkennenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit ist bis zum Beginn der Vernehmung des ersten Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse, in der Hauptverhandlung über die Berufung oder die Revision bis zum Beginn des Vortrags des Berichterstatters, zulässig. Alle Ablehnungsgründe sind gleichzeitig vorzubringen.

Insofern abolut unklar, was die Aussage, der Befangenheitsantrag sei in der Verhandlung eingereicht worden, bedeuten soll? Der Angeklagte wurde noch nicht befragt.

Terminfortsetzung um 15:00 Uhr

Richter Dr. Felix Barbirz ...also, in 3 Punkten erfolgt jetzt eine Korektur...Frau Finker schreiben Sie bitte [der Richter diktiert der Protokollkraft Frau Finker]:

1. Die Eröffnung der HV ist mit dem Aufruf im Flur erfolgt, somit der Antrag des Angeklagten in der Hauptverhandlung gestellt. Ich habe den Vermerk in der Akte geändert.
2. Eine dienstliche Stellungnahme darf der Angeklagte erhalten - die vorige gegenteilige Aussage war nur eine vorläufige Rechtsauffassung von mir gewesen.
3. Sofortige Beschwerde ist dann damit erst zusammen mit dem Urteil möglich.

Richter Dr.Barbirz steht auf, nimmt die Strafakte mit und geht zum Angeklagten. Er zeigt auf einen Vermerk und erklärt den Angeklagten

Richter Dr. Barbirz: Sehen Sie hier Herr Schädel, diesen Vermerk habe ich geändert...

Klaus Schädel zum Richter: So so....

Klaus Schädel geht anschließend selbst zum Richtertisch, wo der Richter inzwischen wieder Platz genommen hat und überreicht dem Richter den Befangenheitsantrag Nr. 2:

Begründung: Plötzliche Änderung der Rechtsauffassung von Richter Barbirz in der Frage, ab wann ist ein Strafverfahren im HVT (Hauptverhandlungstermin) eröffnet? Meine Annahme: auf telefonische Weisung von Landgerichtspräsidenten Dr. Krönert aus Lübeck oder durch die Staatsanwältin an Dr. Felix Barbirz, wurde die Rechtsauffassung dazu geändert.

Staatsanwältin Claudia Wilking mit giftigem Blick: Verzichte auf eine Stellungnahme!

Dr. Felix Barbirz: Darf ich auch nicht annehmen, Frau Staatsanwältin!

Richter Dr.Barbirz diktiert der Frau Finker:Der Hauptsacheverhandlungstermin wird ausgesetzt. Weitere Hinweise erfolgen von Amtswegen.

Klaus Schädel: Ich möchte Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Erhalte ich das heutige Diktat?

Dr. Felix Barbirz: Natürlich bekommen Sie es!

Staatsanwältin Claudia Wilking aus Ahrensburg in erregtem Ton Nein - auf keinen Fall, nein, nein !

Richter Dr. BarbirzAlso - zurück - nein, doch nicht. Ich sage jetzt nichts mnehr. Keine Auskunft mehr. Zurück. Ich sage jetzt nichts mehr.

Staatsanwältin Claudia Wilking erregt: Das ist in der StPO nicht vorgesehen.

Die Verhandlung wird nicht geschlossen, da garnicht eröffnet wurde. Die Beteiligten verlassen den Gerichtsaal und begeben sich zur Treppe. Man hört beim Gehen die Ahrensburger Staatsanwältin Claudia Wilking noch erregt auf den Richter einreden....

Ende, 15:20.

Kommentar

Die Feinheiten des Tages in dieser Verhandlung sind sehr interessant.

Jedenfalls sehr spannend - und so geht’s weiter... .

Das Ergebnis ist ein neuer Termin, Zeitpunkt unbekannt.

Die Staatsanwältin war total sauer und verließ der Gerichtssaal mit einem giftigem Blick. Sie hatte sich das bestimmt ganz anders vorgestellt.

Richter Dr.Felix Barbirz war aber echt Klasse.

Dieser Krimi widerspiegelt die Absurdität unseres heutigen Rechtssystems, welches als überholt gesehen werden darf. Das Rechtssystem bedarf einer Reformation. Gegenwärtig rutscht es mit rechtsstaatlichen Mitteln ab in die Verfestigung einer neuen Diktatur mit einer rechtsstaatliochen Diktatur-Rechtsprechung.

Der Fall des Beklagten spricht dafür Bände. Wir werden darüber im Einzelnen noch berichten.

In diesem Zusammenhang nicht uninteressant der absurd anmutende Befangenheitsantrag, der wie die Faust auf Auge des untauglichen deutschen Rechtssystems passt.

Um die Kompliziertheit des Falls zu verstehen, lohnt es sich, den Schriftsatz des Beklagten vom 09.01.2014, den dieser beim Gericht noch nicht abgegeben hat, zu kennen und zu lesen.

Fehler, falsche Interpretationen und Darstellungen sollten diskutiert werden, ohne mit der Rechtskeule zu drohen, gar diese anzuwenden.

Berichtigungen, Richtig- bzw. Klarstellungen, Entschuldigungen sind selbstverständlich.

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