10.01.2014 - Krimi im Amtsgericht Ahrensburg

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Dann, um 15:00, korrigierte sich Richter Dr. Felix Barbirz in 3 Punkten: Dann, um 15:00, korrigierte sich Richter Dr. Felix Barbirz in 3 Punkten:
-::1. die Eröffnung sei mit dem Aufruf im Flur gewesen, somit meine Antrag in der Verhandlung gestellt.+::1. Die Eröffnung sei mit dem Aufruf im Flur gewesen, somit meine Antrag in der Verhandlung gestellt.
-::2. eine dienstliche Stellungnahme darf ich doch erhalten - zuvor hieß es, die bekomme ich beim Strafrecht bei Befangenheit nicht.+::2. Eine dienstliche Stellungnahme darf ich doch erhalten - zuvor hieß es, die bekomme ich beim Strafrecht bei Befangenheit nicht.
-::3. sofortige Beschwerde sei erst zusammen mit dem Urteil möglich.+::3. Sofortige Beschwerde sei erst zusammen mit dem Urteil möglich.
Dann habe ich den 2.ten Überraschungsangriff gefahren, Zweiter Befangenheitsantrag. Begründung: Plötzliche Änderung der Rechtsauffassung Barbirz: "Ab wann ist eine Strafverfahren HVT (Hauptverhandklungstermin) eröffnet ? Meine Annahme: telefonische Weisung von Landgerichtspräsidenten Dr. Krönert aus Lübeck und durch die Staatsanwältin an Dr. Felix Barbirz, dies zu tun. Dann habe ich den 2.ten Überraschungsangriff gefahren, Zweiter Befangenheitsantrag. Begründung: Plötzliche Änderung der Rechtsauffassung Barbirz: "Ab wann ist eine Strafverfahren HVT (Hauptverhandklungstermin) eröffnet ? Meine Annahme: telefonische Weisung von Landgerichtspräsidenten Dr. Krönert aus Lübeck und durch die Staatsanwältin an Dr. Felix Barbirz, dies zu tun.

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BUSKEISMUS


10. Januar 2014

Rechtsstaatliche Absurdität


Amtsgericht Ahrensburg; Gerichtskrimi von 11:30 Uhr bis 16:00 Uhr.

Zunächst habe ich den guten Richter wegen Befangenheit abgelehnt.

Richter Dr. Felix Barbirz war überrascht und sagte, das wäre das erste mal, dass er das erlebe, er müsse nachdenken.

Dann hat die Ahrensburger Staatsanwältin Claudia Wilking es abgelehnt, meinen Antrag zu lesen. Unter Zeugen sagte sie: "Legen wir den Antrag weg und verhandeln!"

Die Staatsanwältin war offenbar gegen mich eingestellt und wollte mich offensichtlich verurteilen mit einer Schnellverhandlung. Gegenstand war der Strafbefehl, gegen den ich Widerspruch einlegte.

Richter Dr. Felix Barbirz hat sich aber nicht verleiten lassen, hat sich korrekt verhalten und erstmal analysiert.

Der Witz war, ich habe den Antrag vor der Eröffnung der Verhandlung abgegeben, und Richter Dr. Felix Barbirz und die Staatsanwältin Claudia Wilking haben nicht widersprochen.

Der Termin wurde auf 15:00 Uhr vertagt.

Dann, um 15:00, korrigierte sich Richter Dr. Felix Barbirz in 3 Punkten:

1. Die Eröffnung sei mit dem Aufruf im Flur gewesen, somit meine Antrag in der Verhandlung gestellt.
2. Eine dienstliche Stellungnahme darf ich doch erhalten - zuvor hieß es, die bekomme ich beim Strafrecht bei Befangenheit nicht.
3. Sofortige Beschwerde sei erst zusammen mit dem Urteil möglich.

Dann habe ich den 2.ten Überraschungsangriff gefahren, Zweiter Befangenheitsantrag. Begründung: Plötzliche Änderung der Rechtsauffassung Barbirz: "Ab wann ist eine Strafverfahren HVT (Hauptverhandklungstermin) eröffnet ? Meine Annahme: telefonische Weisung von Landgerichtspräsidenten Dr. Krönert aus Lübeck und durch die Staatsanwältin an Dr. Felix Barbirz, dies zu tun.

Die Feinheiten des Tages in dieser Verhandlung sind sehr interessant.

Jedenfalls sehr spannend - und so geht’s weiter... .

Das Ergebnis ist jedenfalls ein neuer Termin, Zeitpunkt unbekannt

Staatsanwältin war total sauer und verließ der Gerichtssaal mit einem giftigem Blick. Sie hatte sich das bestimmt ganz anders vorgestellt.

Richter Dr. Felix Barbirz war aber echt Klasse.

Kommentar

Dieser Krimi widerspiegelt die Absurdität unseres heutigen Rechtssystems, welches als überholt gesehen werden darf. Das Rechtssystem bedarf einer Reformation. Gegenwärtig rutscht es mit rechtsstaatlihen Mitteln ab in die Verfestigung einer neuen Diktatur.

Der Fall des Beklagten spricht dafür Bände. Wir werden darüber im Einzelnen berichten.

In diesem Zusammenhang nicht uninteressant der absurd anmutende Befangenheitsantrag, der wie die Faust auf Auge des untauglichen deutrschen Rechtssystems passt.

Um die Kompliziertheit des Falls zu verstehen, lohnt es sich, den Schriftsatz des Beklagten vom 09.01.2014, den dieser beim Gericht noch nicht abgegeben hat, zu kennen und zu lesen.

Fehler, falsche Interpretationen und Darstellungen sollten diskutiert werden, ohne mit der Rechtskeule zu drohen, gar diese anzuwenden.

Bertichtigungen, Richtig- bzw. Klarstellungen, Entschuldigungen sind selbtsverständlich.

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