Klage
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Aktuelle Version
Unterlassungsansprüche werden ganz überwiegend durch Abmahnungen und einstweilige Verfügungen durchgesetzt.
Hat man entsprechende Ausschlussfristen verpasst oder möchte man Schadensersatz- oder Geldersatzansprüche durchsetzen, muss man eine ordentliche Klage erheben. Das ist allerdings für den Kläger sehr lästig, da er anders als im einstweiligen Rechtsschutz nicht mit billigen Lügen weiterkommt. Er benötigt nun teure Lügen, die einer Beweiserhebung standhalten.
[bearbeiten] Beweislast
Normalerweise muss der Kläger die Voraussetzungen für seine Ansprüche darlegen und beweisen, weshalb oft die Erleichterungen bei einstweiligen Verfügungen vorgezogen werden. In äußerungsrechtlichen Verfahren kommt es jedoch häufig zu einer Beweislastumkehr.
[bearbeiten] Zwingen ins Hauptsacheverfahren
Wurde man durch eine einstweilige Verfügung zur Unterlassung etc. verpflichtet, kann man den Anspruchsteller gerichtlich zur Erhebung der Hauptsacheklage auffordern, was innerhalb einer gerichtlich gesetzten Frist zu geschehen hat. Ansonsten wird die Verfügung hinfällig.