Alternativgedanke

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 +Alternativgedanke entspricht der im Strafrecht üblichen Verteidigung mit dem Argument, dass ein Schaden auch bei rechtmäßigem Alternativverhalten eingetreten wäre.
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Alternativgedanke entspricht der im Strafrecht üblichen Verteidigung mit dem Argument, dass ein Schaden auch bei rechtmäßigem Alternativverhalten eingetreten wäre.

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