Rundfunkgesetz

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 +Nach den Erfahrungen mit dem im Dritten Reich gleichgeschalteten Rundfunk baute man den dezentralen öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf, heute bekannt als ARD-Anstalten. Später kamen das bundesweit sendende ZDF und schließlich die privaten Anbieter hinzu.
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 +Da Kultur Ländersache ist, unterfallen die entsprechenden Rundfunkgesetze dem Landesrecht, weichen jedoch nur unwesentlich voneinander ab.
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 +Wer Rundfunk betrieben will, der bedarf einer entsprechenden Lizenz und muss sich von Landesmedienanstalten auf die Finger sehen lassen, die jedoch nur Papiertiger sind.
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 +Die Zensur wird auch hier nicht von staatlichen Behörden vorgenommen, sondern von den [[Zensurkammer]]n.
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Version vom 16:18, 27. Okt. 2008

Nach den Erfahrungen mit dem im Dritten Reich gleichgeschalteten Rundfunk baute man den dezentralen öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf, heute bekannt als ARD-Anstalten. Später kamen das bundesweit sendende ZDF und schließlich die privaten Anbieter hinzu.

Da Kultur Ländersache ist, unterfallen die entsprechenden Rundfunkgesetze dem Landesrecht, weichen jedoch nur unwesentlich voneinander ab.

Wer Rundfunk betrieben will, der bedarf einer entsprechenden Lizenz und muss sich von Landesmedienanstalten auf die Finger sehen lassen, die jedoch nur Papiertiger sind.

Die Zensur wird auch hier nicht von staatlichen Behörden vorgenommen, sondern von den Zensurkammern.

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