Unfähig - verboten
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Das Landgericht Trier hat den Angeklagten, einen heute 77jährigen Rechtsanwalt, wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Nach den Feststellungen der Strafkammer hatte sich der Angeklagte in einem Schreiben an einen sich in Untersuchungshaft befindenden Mandanten in herabsetzender und ehrverletzender Weise über einen Vorsitzenden Richter des Landgerichts geäußert. | Das Landgericht Trier hat den Angeklagten, einen heute 77jährigen Rechtsanwalt, wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Nach den Feststellungen der Strafkammer hatte sich der Angeklagte in einem Schreiben an einen sich in Untersuchungshaft befindenden Mandanten in herabsetzender und ehrverletzender Weise über einen Vorsitzenden Richter des Landgerichts geäußert. | ||
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Aktuelle Version
Im BGH-Urteil vom 27. März 2009 – 2 StR 302/08 / Landgericht Trier – Urteil vom 28. Februar 2008 – 8003 Js 14267/05.5 KLs wurde bestätigt, dass die Bezeichnung unfähig und faul eine straftrechtliche Beleidigung ist.
Das Landgericht Trier hat den Angeklagten, einen heute 77jährigen Rechtsanwalt, wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Nach den Feststellungen der Strafkammer hatte sich der Angeklagte in einem Schreiben an einen sich in Untersuchungshaft befindenden Mandanten in herabsetzender und ehrverletzender Weise über einen Vorsitzenden Richter des Landgerichts geäußert.