Kiesow-Klägerismus

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::Verfügungsverfahren. Artikel mit der Überschtift „Stasi-Schatten über ihrem Liebesglück“ verboten. Die IM-Verpflichtungserklärung des Klägers darf die „Super Illu“ nicht mehr abdrucken. ::Verfügungsverfahren. Artikel mit der Überschtift „Stasi-Schatten über ihrem Liebesglück“ verboten. Die IM-Verpflichtungserklärung des Klägers darf die „Super Illu“ nicht mehr abdrucken.
-::Das Hauptsacheverfahren <font color="#800000">'''27 O 1113/08'''</font> gewann der Kläger zunächst beim Landgericht, verlor aber beim Kammergericht. Auf die zugelassene Revision wurde verzichtet.+::Das Hauptsacheverfahren <font color="#800000">'''27 O 1113/08'''</font> gewann der Kläger zunächst beim Landgericht, verlor aber beim Kammergericht -<font color="#800000">'''9 U 32/09'''</font>. Auf die zugelassene Revision verzichtete der Kläger.
*'''14.08.08:''' Verfügungsverfahren <font color="#800000">'''27 O 695/08'''</font> Heiko Kiesow vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH [http://www.buskeismus.de/urteile/27O89508.pdf Urteil] - Klägerkanzlei Schertz Bergmann *'''14.08.08:''' Verfügungsverfahren <font color="#800000">'''27 O 695/08'''</font> Heiko Kiesow vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH [http://www.buskeismus.de/urteile/27O89508.pdf Urteil] - Klägerkanzlei Schertz Bergmann
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*'''05.02.09:''' <font color="#800000">'''27 O 1097/08'''</font> Heiko Kiesow vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH - Klägerkanzlei Schertz Bergmann - Hauptsacheverfahren zum Verfügungsverfahnren <font color="#800000">'''27 O 695/08'''</font>. [http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Berlin&Datum=05.02.2009&Aktenzeichen=27%20O%201097/08 Urteil] *'''05.02.09:''' <font color="#800000">'''27 O 1097/08'''</font> Heiko Kiesow vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH - Klägerkanzlei Schertz Bergmann - Hauptsacheverfahren zum Verfügungsverfahnren <font color="#800000">'''27 O 695/08'''</font>. [http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Berlin&Datum=05.02.2009&Aktenzeichen=27%20O%201097/08 Urteil]
-::Im Berufungsverfahren hat der 10. Senat die Klage bestätigt.+::'''02.11.09''': Im Berufungsverfahren <font color="#800000">'''10 U 16/09'''</font> hat der 10. Senat die Klage nach § 522 der ZPO bestätigt.
*'''05.02.09:''' <font color="#800000">'''27 O 1113/08'''</font> Heiko Kiesow vs. SUPER ILLU Verlag GmbH & Co. KG - Klägerkanzlei Schertz Bergmann - Hauptsacheverfahren zum Verfügungsverfahren <font color="#800000">'''27 O 694/08'''</font> *'''05.02.09:''' <font color="#800000">'''27 O 1113/08'''</font> Heiko Kiesow vs. SUPER ILLU Verlag GmbH & Co. KG - Klägerkanzlei Schertz Bergmann - Hauptsacheverfahren zum Verfügungsverfahren <font color="#800000">'''27 O 694/08'''</font>
-::Die Beklagte ging in Berufung und gewann. Siehe [http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=KG&Datum=19.02.2010&Aktenzeichen=9%20U%2032/09 Urteil] des Kammergerichts Berlin 19.02.2010 <font color="#800000">'''9 U 32/09'''</font>. Die Revision war zugelassen. Der Kläger und sein Prozessbevollmächtigter verzichteten auf diese Möglichkeit.+::'''19.02.10:''' Die Beklagte ging in Berufung und gewann. Siehe [http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=KG&Datum=19.02.2010&Aktenzeichen=9%20U%2032/09 Urteil] des Kammergerichts Berlin 19.02.2010 <font color="#800000">'''9 U 32/09'''</font>. Die Revision war zugelassen. Der Kläger und sein Prozessbevollmächtigter verzichteten auf diese Möglichkeit der Revision.
*'''05.05.09:''' <font color="#800000">'''27 O 15/09'''</font> Heiko Kiesow vs. Benedict-Maria Mülder und Rundfunk Berlin Brandenburg [http://buskeismus-lexikon.de/27_O_15/09_-_05.05.2009_-_Stasi_IM_%22Wilfried%22_klagt Bericht] - Klägerkanzlei Höch & Höch *'''05.05.09:''' <font color="#800000">'''27 O 15/09'''</font> Heiko Kiesow vs. Benedict-Maria Mülder und Rundfunk Berlin Brandenburg [http://buskeismus-lexikon.de/27_O_15/09_-_05.05.2009_-_Stasi_IM_%22Wilfried%22_klagt Bericht] - Klägerkanzlei Höch & Höch
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-::Benedict-Maria Mülder ging in Berufung. Keiko Kiesow verzichtete auf Gerund der Hinweise des 10. Senats auf die Klageforderung gegenüber dem NDR und Mülder. Dem NDR genügte dies. Mülders Anwalt Weberling aber bestand auf einem Urteil. So kam es, dass ein sogenanntes '''Verzichtsurteil''' erging. Das heißt, dass Kiesow auf seine gesamte ursprüngliche Klage verzichtet.+::Benedict-Maria Mülder ging in Berufung. Heiko Kiesow verzichtete auf Gerund der Hinweise des 10. Senats auf die Klageforderung gegenüber dem NDR und Mülder. Dem NDR genügte dies. Mülders Anwalt Weberling aber bestand auf einem Urteil. So kam es, dass ein sogenanntes '''Verzichtsurteil''' erging. Das heißt, dass Kiesow auf seine gesamte ursprüngliche Klage verzichtet.
*'''02.07.09:''' <font color="#800000">'''27 O 209/09'''</font> Heiko Kiesow vs. NDR Norddeutscher Rundfunk [http://buskeismus-lexikon.de/27_O_209/09_-_02.07.2009_-_Stasi_IM_%22Wilfried%22_klagt Bericht] - Klägerkanzlei Schertz Bergmann *'''02.07.09:''' <font color="#800000">'''27 O 209/09'''</font> Heiko Kiesow vs. NDR Norddeutscher Rundfunk [http://buskeismus-lexikon.de/27_O_209/09_-_02.07.2009_-_Stasi_IM_%22Wilfried%22_klagt Bericht] - Klägerkanzlei Schertz Bergmann

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BUSKEISMUS


Heiko Kiesow-Klägerismus

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Eine Stasigeschichte. Der Kläger war Oberleutnant bei der Volkspolizei und unbestritten vor 20 Jahren IM "Wilfried".

Jetzt hat der heutige Stuntman neue bekannte Freunde. Da geht es niemanden etwas an, dass er mal als Volkspolizist IM war.

Iris Berben stört das nicht. Weshalb auch?

[bearbeiten] Klagen und Urteile

  • 14.08.08: 27 O 694/08 Heiko Kiesow vs. SUPER Illu Verlag GmbH & Co. KG - Klägerkanzlei Schertz Bergmann
Verfügungsverfahren. Artikel mit der Überschtift „Stasi-Schatten über ihrem Liebesglück“ verboten. Die IM-Verpflichtungserklärung des Klägers darf die „Super Illu“ nicht mehr abdrucken.
Das Hauptsacheverfahren 27 O 1113/08 gewann der Kläger zunächst beim Landgericht, verlor aber beim Kammergericht -9 U 32/09. Auf die zugelassene Revision verzichtete der Kläger.
  • 14.08.08: Verfügungsverfahren 27 O 695/08 Heiko Kiesow vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH Urteil - Klägerkanzlei Schertz Bergmann
  • 05.02.09: 27 O 1097/08 Heiko Kiesow vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH - Klägerkanzlei Schertz Bergmann - Hauptsacheverfahren zum Verfügungsverfahnren 27 O 695/08. Urteil
02.11.09: Im Berufungsverfahren 10 U 16/09 hat der 10. Senat die Klage nach § 522 der ZPO bestätigt.
  • 05.02.09: 27 O 1113/08 Heiko Kiesow vs. SUPER ILLU Verlag GmbH & Co. KG - Klägerkanzlei Schertz Bergmann - Hauptsacheverfahren zum Verfügungsverfahren 27 O 694/08
19.02.10: Die Beklagte ging in Berufung und gewann. Siehe Urteil des Kammergerichts Berlin 19.02.2010 9 U 32/09. Die Revision war zugelassen. Der Kläger und sein Prozessbevollmächtigter verzichteten auf diese Möglichkeit der Revision.
  • 05.05.09: 27 O 15/09 Heiko Kiesow vs. Benedict-Maria Mülder und Rundfunk Berlin Brandenburg Bericht - Klägerkanzlei Höch & Höch
rbb verzichtete auf die Berufung.
Benedict-Maria Mülder ging in Berufung. Heiko Kiesow verzichtete auf Gerund der Hinweise des 10. Senats auf die Klageforderung gegenüber dem NDR und Mülder. Dem NDR genügte dies. Mülders Anwalt Weberling aber bestand auf einem Urteil. So kam es, dass ein sogenanntes Verzichtsurteil erging. Das heißt, dass Kiesow auf seine gesamte ursprüngliche Klage verzichtet.
  • 02.07.09: 27 O 209/09 Heiko Kiesow vs. NDR Norddeutscher Rundfunk Bericht - Klägerkanzlei Schertz Bergmann
Der 10. Zivilsenat hatte im Verhandlungstermin in Sachen NDR ./. KIESOW, Az. 10 U 82/09, deutlich gemacht, daß er der Berufung des NDR stattgeben wolle. Daraufhin nahm der Verfahrensbevollmächtigte von KIESOW die Klage mit Zustimmung des NDR am 05.06.2010 zurück.

[bearbeiten] Zur Stasiakte IM "Wilfried"

Die Stasi führte den Ex-Volkspolizisten als „IM Wilfried“. Nach seiner BILD vorliegenden Stasi-Akte hat er unter diesem selbst gewählten Decknamen Kollegen ausgespitzelt!

In der Akte finden sich 21 sogenannte Treffberichte. Darin ist aufgezeichnet, was IM Wilfried an seinen Stasi-Führungsoffizier bis zum 12. Oktober 1989 weitergab. Es sind Notizen, die ins Privatleben reichen.

Persönliche Werkzeuge