Meinungsäußerung
Aus Buskeismus
Version vom 17:47, 7. Okt. 2008 (bearbeiten) Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: Kategorie:Glossar) ← Zum vorherigen Versionsunterschied |
Version vom 10:06, 26. Okt. 2008 (bearbeiten) (Entfernen) Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge) Zum nächsten Versionsunterschied → |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | Meinungsäußerungen ist das Veröffentlichen von subjektiven Einschätzungen wie Annahmen, Thesen, Theorien, Standpunkte, Überzeugungen und Glaubensvorstellungen. Sie sind geprägt durch ein persönliches [[Werturteil]]. Gegenbegriff ist die [[Tatsachenbehauptung]]. | ||
+ | |||
+ | In Art. 5 Abs. 1 GG wird der Eindruck erweckt, es gäbe hierzulande eine [[Meinungsäußerungsfreiheit]]. Dieser irreführende Eindruck wird in Abs. 2 durch die Schrankenbestimmungen wieder relativiert. | ||
+ | |||
+ | == Meinungen über Tatsachen == | ||
+ | |||
+ | Meinungen über prinzipiell nachprüfbare Tatsachen wie Verdächtigungen können Tatsachbehauptungen beinhalten. Bereits der durch Meinungsäußerung hervorgerufene [[Eindruck]] einer Tatsachenbehauptung kann als Tatsachenbehauptung gewertet werden. | ||
+ | Seit der Stolpe-Entscheidung kann jede Meinungsäußerung in eine Tatsachenbehauptung umgedeutet werden, wenn eine solche irgendwie hineinzudeuteln sein könnte. | ||
+ | |||
[[Kategorie:Glossar]] | [[Kategorie:Glossar]] |
Version vom 10:06, 26. Okt. 2008
Meinungsäußerungen ist das Veröffentlichen von subjektiven Einschätzungen wie Annahmen, Thesen, Theorien, Standpunkte, Überzeugungen und Glaubensvorstellungen. Sie sind geprägt durch ein persönliches Werturteil. Gegenbegriff ist die Tatsachenbehauptung.
In Art. 5 Abs. 1 GG wird der Eindruck erweckt, es gäbe hierzulande eine Meinungsäußerungsfreiheit. Dieser irreführende Eindruck wird in Abs. 2 durch die Schrankenbestimmungen wieder relativiert.
Meinungen über Tatsachen
Meinungen über prinzipiell nachprüfbare Tatsachen wie Verdächtigungen können Tatsachbehauptungen beinhalten. Bereits der durch Meinungsäußerung hervorgerufene Eindruck einer Tatsachenbehauptung kann als Tatsachenbehauptung gewertet werden. Seit der Stolpe-Entscheidung kann jede Meinungsäußerung in eine Tatsachenbehauptung umgedeutet werden, wenn eine solche irgendwie hineinzudeuteln sein könnte.