Kölner Landrecht
Aus Buskeismus
(Unterschied zwischen Versionen)
Version vom 10:01, 20. Okt. 2008 (bearbeiten) Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge) (→Siehe auch) ← Zum vorherigen Versionsunterschied |
Aktuelle Version (10:06, 20. Okt. 2008) (bearbeiten) (Entfernen) Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge) (→Siehe auch) |
||
(Der Versionsvergleich bezieht 2 dazwischen liegende Versionen mit ein.) | |||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
Aufgrund des [[fliegender Gerichtsstand|fliegenden Gerichtsstands]] beansprucht das Kölner Landrecht sogar weltweite Geltung. | Aufgrund des [[fliegender Gerichtsstand|fliegenden Gerichtsstands]] beansprucht das Kölner Landrecht sogar weltweite Geltung. | ||
- | == besondere Fehlleistungen == | + | == herausragende Fehlleistungen == |
[[Veröffentlichung von E-Mails]] | [[Veröffentlichung von E-Mails]] | ||
== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
- | [[Kölner Landrecht]] | + | |
+ | [[Hamburger Landrecht]] | ||
+ | |||
[[Kategorie:Glossar]] | [[Kategorie:Glossar]] |
Aktuelle Version
Anders als in Hamburg, wo die Meinungs- und Pressefreiheit nach allen Regeln der Kunst ausgehebelt wird, beherrscht die Kölner Zensurkammer nicht einmal die Auslegung einfacherer Gesetze. Die Ergebnisse sind fast die gleichen, nur dass man in Köln vom Internet noch weniger versteht als in Hamburg.
Aufgrund des fliegenden Gerichtsstands beansprucht das Kölner Landrecht sogar weltweite Geltung.